Hallo Zusammen,
ich bin mir nicht sicher, in welche Rubrik meine Frage passt, deswegen schreibe ich einfach mal hier.
Also folgendes: Im September werde ich heiraten und dann den Namen meines Freundes annehmen. Ich bin mit meinem jetzigen Nachnamen allerdings nicht geboren. Ich weiß nicht, ob ich von meinem alten Nachnamen von meinem Geburtsnamen sprechen kann.
Als Baby und Kleinkind hatte ich den Nachnamen B.....
Als ich 5 oder so war hat meine Mutter geheiratet und den Namen ihres Mannes angenommen. Diesen Namen wollte ich auch haben und heiße seitdem T..... Es wurde also eine Namensänderung vorgenommen, die auch in der Abschrift des Geburtenregisters steht.
Jetzt frag ich mich, wenn ich ab der Hochzeit mit meinem neuen Namen unterschreibe, bin ich dann geborene B..... oder geborene T...... ?? Muss man das nicht sogar schon auf der Eheurkunde angeben? Nicht, dass ich da sitze und nicht weiß, wie ich zu unterschreiben habe.
Bisher hatte ich mit meinem "Geburtsnamen" eigentlich auch nichts zu tun, habe also nie gschrieben T..... geborene B...... Sondern einfach nur T......
Werde mich auf jeden Fall beim Standesamt noch erkundigen, aber vielleicht weiß hier auch schon jemand weiter
M
Mal eine Fragen zum Geburtsnamen
Hallo,
bei meinem Mann war es gleiche Situation wie bei Dir. Er geborener Z..., dann Name vom Stiefvater also geändert in L...., bei der Heirat meinen Namen angenommen. Im Ausweis steht nun M..., geborener L....
Sein eigentlicher Geburtsname Z...taucht nirgends mehr auf. Komisch, aber ist so!
LG Steffi
Mhh ok, so hab ich es mir schon gedacht. Werde aber zur Sicherheit auch nochmal beim Amt nachfragen.
Mich kennt halt keiner unter meinem Geburtsnamen B..... deswegen würde es auch wenig Sinn machen...
Steht das auch im Perso?
Hallo,
wenn der Name T bisher in Deinem Perso stand, wird da auch geb. T stehen.
GLG
Wenn eine Namensänderung gemacht wurde, dann gilt die quasi rückwirkend ab Geburt.
Du bist also eine geborene T.
Ok, danke für deine Antwort. Hab ich mir so schon gedacht
Hi,
da eine Namensänderung statt fand (also dein Geburtsname durch den deines "Stief"vaters ersetzt wurde), bist du eine geborene T.
Wolltest du z. B. den Namen deines leiblichen Vaters (= B bzw. kann ja auch der Mädchenname deiner Mutter gewesens ein) wieder annehmen, müsstest du das beantragen und begründen, warum du den Namen T. ablegen und deinen "ursprünglichen" Geburtsnamen wieder haben möchtest. Es gibt da die kuriosesten Fälle, übrigens auch bei Änderung der Vornamen.
In deinem Fall heißt du nach der Verheiratung wie dein Mann (wenn ihr das so festlegt) und bist eine geborene T.
VG
Gael
Hi,
ich habe als Kind den Mädchennamen meiner Mutter mit angenommen. War/ist bei mir auch so, das mein eigentlicher Geburtsname nirgends mehr auftaucht. War vor der Hochzeit auch am Grübeln gewesen. Bin also laut Unterlagen eine geborene H...., obwohl mein Geburtsname L.... war.
Gruss nicki
Mir ging es ähnlich wie Dir, hatte bei Geburt auch einen anderen Namen. Dann hat meine Mama geheiratet und mein Vater, der auch mein leiblicher Vater ist hat die Vaterschaft anerkannt.
Ich muss sagen, ich hab soweit gar nicht gedacht an unserer Hochzeit...der eigentlich zweite Nachname hat sich so verinnerlicht, habe den ersten zu dem Zeitpunkt total vergessen.
VG
Ich bin geborene K....
Als ich 2,5 war haben meine Eltern geheiratet und meine Mutter und ich nahmen den Nachnamen meines Vaters an. Die Gebursturkunden wurden geändert auf G.... und mein eigentlicher Geburtsname taucht nirgendwo mehr auf.
Wenn ich also irgendwo meinen Geburtsnamen hinschreiben muss, dann immer G....
LG
Huhu
Wir haben gerade erst eine Einbenennung für meinen Stiefsohn vorgenommen (also genauso wie bei dir damals) und ich weiß das deshalb sehr genau, weil ich nachgefragt habe.
Der alte Name wird komplett gelöscht. Es ist also so, als hättest du den Namen deines Stiefvaters von Geburt an. Das Geburtenregister wird entsprechend geändert und du müsstest auch eine neue Geburtsurkunde erhalten haben.
Du wirst also nach der Hochzeit eine "geborene T" sein.
LG Brijuni
Super, vielen Dank. Da muss ich meine Mutter mal fragen, was auf meiner Geburtsurkunde steht...
Was mich nämlich gewundert hatte, als ich die Abschrift aus dem Geburtenregister angefordert hatte stand mein Geburtsname B nämlich da, auf der 2. Seite dann eine Namensänderung in T
Aber ich hatte mir schon gedacht, dass es so ist, wie du schreibst
Ich vermute, dass es im Geburtenregister stehen bleibt, damit der Vorgang nachvollziehbar ist, sollten jemals Fragen aufkommen.
In der Geburtsurkunde müsste aber nur der "neue" Name stehen.
Dein ursprünglicher Geburtsname ist mit der Einbenennung praktisch nicht mehr existent. Ansonsten hätte in deinem Ausweis ja T. geborene B. stehen müssen.
Folgerichtig unterschreibst du mit T., denn das ist seit der Einbenennung dein Geburtsname.
Dein Geburtstname ist T... die Geburtsurkunde wurde ja geändert. Der Name B... ist somit vollständig erloschen.