Hallo zusammen,
mein Mann hat leider einen Bock geschossen. Er ist bei Rot über die Ampel gefahren, kurz nachdem diese umgeschaltet hat. Er dachte er schafft es noch, aber der vor ihm hat abgebremst und dann hat es doch nicht mehr gereicht, er wurde geblitzt.
Heute kam dann eine Aufforderung zur Äußerung zum Sachverhalt an mich als Fahrzeughalterin.
Vorgeworfen wird wie gesagt "Das Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage". Die gemessene Rotzeit betrug 0,47 Sek.
Ein Foto ist auch mit dabei. Das ist allerdings so schlecht, dass mein Mann nicht erkennbar ist. Ich weiß natürlich das er es ist, aber die nicht.
Nun steht da dabei, dass ich ein Aussageverweigerungsrecht habe, wenn ich mich selbst oder einen Familienangehörigen belasten müsste (steht da natürlich in zwei langen Absätzen ausführlicher).
Was würde denn nun passieren, wenn ich die Aussage verweigere? Bekomme ich als Fahrzeughalterin dann die Strafe?
Kann mir jemand ungefähr sagen, welche Strafe da auf meinen Mann zukommen würde, wenn ich aussage, dass er gefahren ist? Bzw. auf mich, wenn ich nicht aussage?
Falls Führerscheinentzug droht, überlege ich, ob ich es auf mich nehmen soll. Ich brauche meinen Führerschein nämlich eigentlich weniger als mein Mann (wobei sein Job nicht davon abhängt, sein Arbeitsweg würde nur sehr viel umständlicher), auf der anderen Seite sehe ich es auch nicht ein meine blütenweiße Autofahrerweste mit seinen Schandtaten zu beschmutzen. Wenn es z.B. "nur" um einen Monat Fahrverbot ginge, wäre ich durchaus gewillt in das selbst ausbaden zu lassen, so als pädagogische Maßnahme!
Danke im Voraus für eure Antworten.
LG Brijuni
Bei Rot über die Ampel
Google ist Dein Freund:
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html
LG Mona
Danke für den Link!
Hi,
guck doch mal in den Bußgeldkatalog. Da steht drin, was blüht.
Ich bin Laie und werde nichts dazu vermuten, ob die von dir überlegte Falschaussage genau so zulässig wäre wie das Verweigern der Aussage.
Ein Bekannter meiner Eltern hat mal die Aussage verweigert und musste danach lange ein Fahrtenbuch führen. Viel Aufwand, um eine eigentlich gerechte Strafe zu verhindern. Dass sein Sohn etwas daraus gelernt hätte würde ich eher bezweifeln. Es bekommt nur der die Strafe, der die Sache begangen hat. Wenn der nicht ermittelt werden kann, bleibt die Sache ungestraft. Leider ist es oft tatsächlich so einfach.
Auf allzu viel Einsicht lässt deine Beschreibung leider noch nicht schließen, abgesehen vom ersten Satz. Schade. Wenn dein Mann seinen Führerschein braucht, sollte er mal darüber nachdenken, dass nicht sein Vordermann schuld ist, sondern er selbst.
Viele Grüße
Miau2
Erstmal danke für deine Antwort!
Moment mal, ich habe nichts von Falschaussage gesagt. Ich denke über 2 Varianten nach:
1. Ich gebe meinen Mann als Fahrer an und er bekommt die Strafe
2. Ich verweigere die Aussage
Bei Variante 2 bin ich ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass die Strafe dann auf mich abgewälzt wird, weil davon ausgegangen wird, dass ich das Fahrzeug gefahren habe. Die Aussage zu verweigern ist aber bitte immer noch ein himmelweiter Unterschied dazu eine Falschaussage zu machen! Was die dann annehmen oder auch nicht, ist ihre Sache.
Ein Fahrtenbuch will ich natürlich nicht führen, einer von uns nimmt die Strafe schon auf sich. Es ging mir nur darum: mein Mann fährt täglich mit dem Auto zur Arbeit. Ich fahre mit dem Fahrrad und benutze das Auto nur für den Wocheneinkauf. Wenn wirklich Fahrverbot gedroht hätte (was scheinbar nicht der Fall ist), hätte ich deshalb evtl. die Strafe auf mich genommen.
"Auf allzu viel Einsicht lässt deine Beschreibung leider noch nicht schließen"
Meine Güte, was meinst du denn mit Einsicht? Natürlich ist das blöd gelaufen und natürlich ist mein Mann selbst dafür verantwortlich, dass er über rot gefahren ist. Das mit dem Vordermann war zur Erklärung, da er ja wirklich ganz kurz nach der Rotschaltung drüber ist. Mein Mann ist kein Verkehrsrowdy, das wäre auch der erste gröbere Verstoß von ihm als Autofahrer. Lass mal bitte die Kirche im Dorf.
LG Brijuni
Ich bin von einer dritten Überlegung bei dir ausgegangen: dass du es auf dich nehmen willst. Was nur mit einer Falschaussage möglich wäre.
Als Fahrzeughalter wirst du nicht bestraft dafür. Nur der Fahrzeugführer.
Ich lass die Kirche gerne im Dorf. Aber Ausreden finde ich bei so etwas einfach daneben. Ist nun mal meine Meinung, ich bin halt eher ehrlich. Erklärung finde ich halt den falschen Begriff dafür, Ausrede trifft es eher...wie gesagt, meine Meinung.
Der Gesetzgeber erlaubt dir halt den Ausweg.
Zum Bockmist wenigstens stehen finde ich einfach besser. Inzwischen hast du ja sicher gelesen, dass ohne Gefährdung kein Fahrverbot droht. Und Flensburg dürfte ja nicht das Problem sein, wenn er sich sonst noch nichts ernstes hat zuschulden kommen lassen..
Wenn da kein Betrag drin steht der zu zahlen ist, sondern man angaben machen soll wer gefahren ist, heißt das normal das man den Führerschein abgeben muss (meiner Meinung nach muss man das beim überfahren einer roten Ampel sowieso)
Ansonsten steht da ein Betrag, den du dann bezahlen kannst oder eben angeben kannst wenn jemand anderes gefahren ist.
Wenn du die Aussage verweigerst, ist es ja offensichtlich, dass es du oder dein Mann warst und es wird höchstwahrscheinlich die Polizei irgendwann vor der Türe stehen und mal persönlich nachschauen wer das auf dem Bild ist. Ich denke ihr könnt die Sache höchstens raus zögern aber mehr nicht.
In vielen Fällen kann man sich auch raus suchen zu welchem Zeitpunkt der Führerschein abgegeben wird.
Danke für deine Antwort.
Es würde mich aber sehr wundern, wenn es Führerscheinentzug gäbe. Im Bußgeldkatalog steht:
Innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil- 90,- EUR; 3 Punkte
Mein Mann war 0,47 Sek drüber. Fahrverbot gibt es dann nur bei zusätzlicher Gefährdung oder Sachbeschädigung. Beides ist eigentlich nicht der Fall.
Ich denke es geht hier darum, wem die Punkte angerechnet werden sollen.
Bei einem reinen Bußgeld, z.B. für's Falschparken, ohne Punkte gebe ich dir Recht. Da bekommt man i.d.R. nur eine Rechnung.
LG Brijuni
Stimmt an Punkte habe ich in dem Fall gar nicht gedacht.
Aber laut diesem Link bekommt man bei mehr als 1 sek. den Führerschein 1 Monat abgenommen.
http://www.kfz.net/bussgeldkatalog/ampel/
Ich würde das mit einer fachanwältin für Verkehrsrecht besprechen!
Gruß
Manavgat
Danke für deine Antwort.
Eine andere Userin hat den Link zum Bußgeldkatalog geteilt. Da mein Mann unter einer Sekunde drüber war, droht ihm wohl "nur" ein Bußgeld von 90 € und 3 Punkte. Da der Vorwurf ja berechtigt ist, werden wir die Strafe einfach zahlen. Da er noch keine Punkte hat, ist das auch nicht so wild.
LG Brijuni
"...Ein Foto ist auch mit dabei. Das ist allerdings so schlecht, dass mein Mann nicht erkennbar ist. Ich weiß natürlich das er es ist, aber die nicht....."
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Mein Mann ist einmal geblitzt worden, weil er zu schnell fuhr und das zugesandte Foto war so miserabel, daß er dachte, er könnte einfach mal bestreiten, daß er es sei. Irgendwann bekam er dann Besuch und das Foto, das die Dame dann mitbrachte, war gestochen scharf......
Oh, gut zu wissen!
Da wir mittlerweile herausgefunden haben, dass die Strafe wohl nicht so schlimm ist, wie wir befürchtet hatten, weil er weniger als eine Sekunde drüber war, wird mein Mann einfach die Strafe annehmen. 90 € und 3 Punkte (er hat noch keine) lässt sich verkraften.
Krass dass das "dazu stehen" davon abhängt wie wohl die Strafe für das Vergehen sein wird...
Es gibt ein Aussageverweigerungsrecht gegenüber einem recht kleinen Personenkreis aus dem Verwandschaftsbereich /(Eltern, Kinder, Ehepartner und tatsächlich auch Verlobte).
Wenn Du von diesem Recht Gebrauch machst, dann ist das erst einmal soweit okay.
Allerdings musst Du davon ausgehen, dass Polizei oder Ordnungsamt bei Dir zu Hause mit dem Foto des Fahrers in der Hand vorbeikommt und dann mal schaut, wer so die Tür öffnet. Oder sie fragen in der Nachbarschaft rum, wer denn wohl der Mann auf dem Foto sein könnte. Und wenn nur einer sagt "Ach, dass ist doch der Brijuni" dann ist die Sache klar. Dann kriegt Dein Mann das Bußgeld aufgebrummt.
Und mit der Halterhaftung ist es trotz aktueller Bemühungen in diesen Fällen noch nicht so weit
Als erstes werden die Kollegen die Führerscheinbilder Deiner direkten Mitbewohner (Mann, Kinder über 18) sichten und schauen, ob es da einen Treffer gibt.
Wenn ja, dann bekommt derjenige Besuch von 2 netten Beamten, die ihn mit den beiden Fotos konfrontieren, in der Regel gestehen es die Sünder dann ein.
0,47 Sekunden ist schon mal Glück für Deinen Mann für den Fall das er indentifiziert werden sollte, weil somit kein "qualifizierter Rotlichtverstoß" weil Anlage noch keine volle Sekunde rot und somit nach aller Regel kein Fahrverbot.
Falls keiner identifiziert werden kann, kann die Strafe nicht einfach auf Dich als Halter geschoben werden, Dir wird aber nach aller Wahrscheinlichkeit die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden für die Zukunft, d.h. das Fahrtenbuch muss im Auto liegen und vor jedem Fahrtbeginn und nach jedem Stopp eingetragen werden (nicht nachträglich Abends, oder am Wochenende) weil bei einer eventuellen Kontrolle muss es brandaktuell sein.
Weiteres zu dem ganzen Thema kannst Du hier nachlesen.
http://www.strassenverkehrsrecht.net/bussgeldverfahren/ablauf-des-bussgeldverfahrens/identifizierung-des-betroffenen
http://www.strassenverkehrsrecht.net/bussgeldverfahren/ablauf-des-bussgeldverfahrens/identifizierung-des-betroffenen
hallo,
du würdest ein fahrtenbuch aufgebrummt bekommen--und es wird genau kontrolliert.
lg