Hallo ihr Lieben!
Heute morgen ist mein Mann wie von der Tarantel gestochen zu unserem Auto gelaufen, um es umzuparken.
Grund: Gegenüber ist schon seit ein paar Wochen eine Baustelle auf einem großen Parkplatz. Bisher standen da keine Halteverbotsschilder, weil die Zufahrt zum Parkplatz ja sowieso freigehalten werden muss und die Parkflächen an der Straße, rechts und links davor, offenbar nicht gebraucht wurden.
Als mein Mann heute Nacht von der Spätschicht kam, hat er das Auto auf einer der besagten Parkflächen abgestellt. Heute morgen schaut er aus dem Fenster und plötzlich steht genau da ein Schild mit absolutem Halteverbot! Damit wären wir dann wieder bei meinem Einleitungssatz.
Lange Rede, kurzer Sinn : Hätte man unser Auto wegen dieses neu aufgestellten Schildes sofort abschleppen dürfen? Gibt es da eine gewisse Kulanz von x Stunden oder Tagen? Wie ist da die rechtliche Seite? Mit meinen Schlagwörtern bin ich in der google Suche nicht weitergekommen.
Lieben Dank und Gruß
Kristina
Ab wann ist neu aufgestelltes Halteverbot gültig?
Also normalerweise hängt an solchen Schildern immer ein Zusatzschild, ab wann das gültig ist - vielleicht ist es abgefallen.
ich würde mir da keine Gedanken machen. Sollte ein Strafzettel kommen, würde ich dort nachfragen.
An dem Schild hing wohl nichts dran. So kenne ich das nämlich normalerweise auch. Gegenüber war noch ein Schild aufgestellt mit dem Vermerk "ab 17.09.".
Von einem Strafzettel geh ich mal nicht aus.
LG
Kristina
Hallo Kristina,
also immer wenn wir umgezogen sind, haben wir beim Straßenverkehrsamt ein vorübergehendes Halteverbot beantragt.
Wir mussten die Schilder eine Woche vor dem Termin aufstellen. Beim Aufstellen wird aufgeschrieben welche Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt dort standen mit Nummernschild etc. Im Laufe der Woche musste ich mehrmals kontrollieren, ob die Fahrzeuge noch da stehen.
Wären die Fahrzeuge am Tag an dem das Halteverbot wirksam wird immer noch da gestanden, hätte ich die Fahrzeuge zwar abschleppen lassen dürfen, aber auf MEINE Kosten, nicht deren. Denn dann muss man davon ausgehen, dass das Fahrzeug ursprünglich legal geparkt wurde und der Eigentümer nicht wissen konnte, dass er nun im Halteverbot steht (z.B. wenn er im Urlaub ist).
So kenne ich das. Ich kann dir allerdings nicht genau sagen, ob das in eurem Fall auch gelten würde. Ich kann es mir aber gut vorstellen.
LG Brijuni
Das ist interessant! Meine Mutter hat immer einen Nachbarn beauftragt, einmal am Tag nach unserem Auto zu gucken, wenn wir im Urlaub waren. Eben um zu verhindern, dass man nachträglich im Halteverbot steht.
Sie war immer der Meinung, dass man dafür gerade stehen muss. Eben so, wie man auch dafür sorgen muss, dass die Post während des Urlaubs geöffnet wird, um keine Fristen zu verpassen.
Sorry, aber das glaube ich nicht.
Wenn ein temporäres Halteverbot von privat oder behördlich rechtzeitig (3 Tage vorher) durch entsprechende Schilder bekannt gegeben wird, dann zahlt der, der seinen Wagen dort nicht entfernt hat.
Deshalb wird z. B. bei Urlaubsreisen empfohlen, dass jemand nach dem Auto sieht und eventuell umparkt.
<<<Hätte man unser Auto wegen dieses neu aufgestellten Schildes sofort abschleppen dürfen?>>>
Theoretisch ja ... und solche Fälle hat es leider auch schon gegeben !
In der Regel wird aber eine Frist gesetzt, und erst danach werden Maßnahmen ergriffen. Für solche Fälle werden oftmals sogar kleine Zusatzschilder mit angebracht....und die Knöllchenzecken...ähhh...Politessen wissen zumeist auch Bescheid.
"Knöllchenzecken", schöne Berufsbezeichnung!
Unglaublich, dass es solche Fälle gibt/gegeben hat. Man kann sein Auto ja nicht rund um die Uhr bewachen, nur weil ganz vielleicht und eventuell mal ein Schild aufgestellt werden könnte. Vor allem ist man als Autofahrer wahrscheinlich in der Beweispflicht und hat somit ein Problem.
Hallo Kristina,
mein Bruder wurde vor einigen Jahren abgeschleppt.
Er hat abends im Parkhafen geparkt, am nächsten Tag war nachmittags das Auto weg (abgeschleppt) - und es standen Halteverbotsschilder da.
Selbst ein Einspruch hat nicht geholfen, er musste für die Abschleppkosten aufkommen.
Denn angeblich hätten die Schilder dort schon seit einigen Tagen gestanden (stimmte definitiv nicht, ließ sich aber nicht beweisen).
Ich kenne es aber meist, dass die Polizei vor dem Abschleppen eine Halterabfrage macht und sollte der Halter gleich um die Ecke wohnen, wird dort geklingelt und freundlich ums Umparken gebeten
Hat bei meinem Bruder nicht geklappt, war nämlich MEIN Auto
Gruß
Susanne
Ah ja, das ist es, was ich seelenspiegel auch gerade geantwortet habe. Die Beweispflicht liegt beim Halter und somit hat man die A***karte. Echt ärgerlich! Und deinen Bruder hat wahrscheinlich dss schlechte Gewissen geplagt, der Arme..
hallo,
soweit ich weiß, muss derjeniger, der das schild aufgestellt hat, alle kennzeichen notieren von fahrzeugen, die dort geparkt sind. wenn man zb im urlaub ist, sein auto ordnungsgemäß geparkt hat und dann werden schilder für einen umzug o.ä. aufgestellt, dann wird das fahrzeug von einem abschlepper kostenlos umgesetzt oder abgeschleppt--der halter erhält natürlich eine benachrichtigung. zumindest wurde das in unserer stadt so gehandhabt.
lg
Das mit dem kostenlosen umparken kenne ich noch gar nicht. Meine Mutter hat immer einen Nachbatn beauftragt, einmal am Tag nach unserem Auto zu gucken, wenn wir im Urlaub waren. Eben um zu verhindern, dass man nachträglich im Halteverbot steht.
LG
Kristina
Tausche "t" gegen "n": Nachbarn.
Das Schild gilt selbstverständlich ab sofort.
Wenn man abgeschleppt/umgesetzt wird können die Kosten hierfür (wenn ich es richtig in Erinnerung habe) aber erst nach drei Tagen Standzeit verlangt werden.
M.M nach also:
Bis ca. drei Tage nach Aufstellung der Schilder > keine Strafe und Kosten.
Wird man drei Tage nach Aufstellung des Schildes abgeschleppt > Strafe und Kostentragungspflicht