Halli Hallo ihr Lieben, ich hoffe jemand kann uns helfen hat Erfahrungen o. Tipps. Tut mir leid im Vorraus es wird bisschen lang 🙄
Wir haben im Mai ein Fahrzeug verkauft. Fahrzeug lief einwandfrei wurde Probegefahren und direkt mitgenommen. Uns bekannte Mängeln war nur ein Wildschaden den wir im Vertrag vermerkt haben und das der Ersatzschlüssel bzw. Zweitschlüssel Teildefekt ist -Öffnet und Schließt nur haben wir deutlich mündlich gesagt. Die Dame hatte ein Begleiter - "Zwei Wochenspäter (anmeldung und in Betrieb von.ihr)"kontaktiert sie uns und möchte das Fahrzeug zurückgeben " Nun einen Monat später fordert sie per schreiben Schadensersatzanspruch und lügt ganz deutlich - ebenfalls erwähnt sie das ihr ZEUGE es bezeugen kann. Sie unterstellt uns das wir es verschwiegen haben. Der Erstschlüssel funktionierte Einwandfrei das Fahrzeug war nach Kauf zwei Wochen in Betrieb.
Die Dame zittiert im Schreiben : "Der Schlüssel war nachweislich vor Übergabe des Fahrzeuges defekt. Das wurde von Mercedes Benz sicher festgestellt. Das der Zweitschlüssel defekt war, war ihnen auch von Anfang an bekannt. Sie haben diesen Umstand arglistig verschwiegen und sich somit schadenersatazpflichtig gemacht."
Wir haben Ja Vorort ganz klar und deutlich im Beisein ihres Zeugen und im Beisein meines Mannes erwähnt das der Zweitschlüssel Teildefekt ist!
Im Vertrag haben wir folgendes stehen:
"Da Das KFZ Fahrzeug Reparierbedürftig o. u. Unfallschäden vorliegen, wird es zum reduzierten Sonderpreis Verkauft. Deshalb verzichtet der Käufer auf jegliche Gewährleistunganspruch."
Ich weiß am besten ist es einen Anwalt aufsuchen, jedoch ist es grade nicht günstig einen Anwalt zu finanzieren. Ich wollte erstmal Tipps o. Erfahrungen, ob wir da eine Chance haben.
Auto Privat verkauft- Käufer fordert Schadenersatz
Sowas hatten wir schon zweimal.
Der eine wollte den Wagen zurückgeben, da sein Kumpel meinte, dass er zuviel gezahlt hätte. Wir wollten eigentlich nur eine Anzahlung bis zur Ummeldung. dort hätte er den wagen nochmal anschauen können, wollte er nicht. Sind hart geblieben, gekauft wie gesehen und nicht unser Problem. Das andere Mal haben wir ihn nach Frankreich verkauft mit neuem TüV. Eine Woche später rief er an, dass der Wagen keinen franz. TÜV bekommen hätte und komplett durchgerostet wäre. Wollte sein dass wir ihm mehr als die Hälfte des Kaufpreises überweisen sollen. Haben ihm gesagt, dass sich unser Anwalt auf seine Klage freuen würde und da er den Wagen in Deutschland gekauft hat, gilt deutsches Recht und es war ein Privatkauf ohne Gewährleistung. Er meinte in Frankreich hätte man da auch 3 Monate Rückgaberecht oder sowas. Er hat dann nicht mehr reagiert. Haben dann nachgeforscht und haben festgestellt, dass das eine Masche ist. Er hat sich nie wieder gemeldet.
Würde abwarten und sagen, dass du es auch unter Zeugen gesagt hättest.
Unfassbar was die alles versuchen. wie schon erwähnt: wie hat denn die Probefahrt stattgefunden, wenn beide Schlüssel defekt sind? Unverständlich einfach... Würde das Gutachten verlangen und die Sachlage nochmal schildern wie festgehalten. Würden dann eher damit drohen, dass du es gerne zum Anwalt weiterleitest. Da kriegen die meisten Angst und lassen es bleiben.
Hallo,
zunächst an die Personen die von gekauft wie gesehen reden und damit denken auf der sicheren Seite zu sein:
"gekauft wie gesehen!" schließt nicht jede Sachmängelhaftung aus. Denn wie geschrieben eben nur Mängel die man sieht.
@TE
Ein defekter Schlüssel berechtigt selbstverständlich nie die Rückabwicklung des Vertrages, auch wenn die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wird, sondern allenfalls einen neuen Schlüssel. Und die hast du, wenn auch nicht perfekt ausgedrückt.
Deshalb einfach ignorieren und dich nicht verrückt machen.
LG
Ich wäre mir nicht so sicher, dass Euer Satz "der Käufer verzichtet auf jeglichen Gewährleistungsanspruch" vor Gericht durchkommen würde. Da muss man sehr genau auf die Formulierung achten, damit man auch wirklich die Sachmängelhaftung ausschließt, heißt es immer wieder. Aber ich würde mich da auch nicht auf irgendwas einlassen. Soll sie doch klagen, schlimmstenfalls kauft ihr ihr einen neuen Schlüssel und fertig.
Hallo,
warum auch immer ist ein Teil in der Mitte nicht gesendet worden.
Du solltest ein Einwurfeinschreiben versenden in dem Du darauf hinweist, dass kein Vertrag geschlossen wurde und auch keine AGB wirksam vereinbart wurden. Hilfsweise vorsorglich erklärst Du noch den Widerruf vom Vertrag.
Und dann alle Antworten hierauf ignorieren. Bei gerichtliche Mahnbescheid ohne Begründung Widerspruch einlegen. Erst bei einer unwahrscheinlicher Klage dann wider reagieren.
Aber sie hat das Auto doch verkauft, dann hat sie doch einen Kaufvertrag mit der Käuferin abgeschlossen? Wenn sie den Vertrag jetzt widerruft, dann nimmt sie das Auto zurück? Das wird sie ja nicht wollen? Jetzt bin ich verwirrt.
Hallo,
Danke für den Hinweis. Du bist zu Recht verwirrt. Weil der Beitrag Null zu dem Tread passt und gehört.
Entschuldige bitte und Beitrag bitte komplett ignorieren.