Bekommt man Infos nach Anzeige?

Hi,
Ich hatte vor einigen Wochen eine lebensgefährliche Situation im Straßenverkehr.
Mir kam auf meiner Spur auf der Landstraße ein Fahrzeug entgegen welches trotz durchgezogener Linie 3 Fahrzeuge überholte und wirklich in allerletzten Sekunde wieder einscheren konnte bevor er mir frontal rein gefahren wär.
Ich hab ne Dashcam und bin nachdem ich mich bisl vom Schock erholt habe zur Polizei und habe Anzeige erstatten.
Sie haben sich die Aufnahme angeschaut und meinten dass es ein riesen Glück ist dass ich da sitze, viel zu oft müssen sie auf Einsätzen die Toten sehen nach solchen Manövern.

Ich hab also eine Aussage gemacht, plus Video und der Fahrer wurde wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt.(§ 315b StGB) Es gibt dazu ein Aktenzeichen.

Seitdem habe ich nichts mehr gehört, das Ganze ist etwa 2 Monate her.

Kann mir jemand sagen ob und wo ich nachfragen kann was aus dem Ganzen geworden ist? Es ist mir nicht wichtig da schnell was zu erfahren nur ob ich was von der Staatsanwaltschaft bekomme oder ob ich selbst nachfragen muss.

Vor 15 Jahren hatte ich nen Vorfall auf der Autobahn und bekam nach einigen Wochen Post mit dem Stand der Dinge.

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Du kannst bei der Polizeiwache (nicht die Notrufnummer sondern die direkte Nummer der Polizeiwache) anrufen und fragen. Kann aber noch dauern bis du was erfährst.

Ich bin vor einigen Jahren fast überfahren worden weil ein Autofahrer die Straßensperrung für einen Marathon (die wir vom THW unter Aufsicht der Polizei abgesichert haben) nicht akzeptieren wollte. Er hat sie dann rabiat umfahren (ich habe mich durch einen Sprung zur Seite knapp gerettet), sodass wir gezwungen waren an die Polizei durchzugeben, dass jemand die Sperre durchbrochen hat. Ich musste eine Aussage machen und der Typ wurde angezeigt.

Etwa ein halbes Jahr später bekam ich einen Brief, dass der Fahrer zur Zahlung einer Geldstrafe und Führerscheinentzug verurteilt wurde und das Verfahren hiermit eingestellt sei.

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Hi


meinem Mann ist vor ca 10 Jahren mal ein Geisterfahrer auf einer 2spurigen Bundesstraße (baulich getrennt) entgegengekommen. Ebenfalls nach dem er den Schock überwunden hat ist er mit Zeugen (die auch gefährdet wurden bzw. Vollbremsung machten damit mein Mann die Spur wechseln konnte) zu Polizei bzw. hatte vorher auch schon angerufen. Als er dann bei der Polizei war, wurden der Geisterfahrer dann in der nächsten Stadt. an einer Ampel rausgezogen.

Nach ca 6 Monaten bekamen wir einen Brief, das die Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.

lg. klee76

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Du kannst echt froh sein, dass die Polizei dir kein Bußgeld auferlegt!
Sollte die Aufnahme als Beweis zur Sprache kommen, kann es sein, dass du eine Anzeige von dem Fahrer bekommst, sollte er sich mit der aktuellen Rechtslage auskennen.
Darauf hätte dich die Polizei hinweisen sollen.

Lies dir bitte den Link mal durch!
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Also Vorsicht in der Anwendung von diesen Kameras.

Allerdings hoffe ich , dass die Polizei deine Aussage aufgenommen hat und dem Autofahrer nachdrücklich sein gefährdendes Verhalten klar gemacht wird, mit dem was die Straßenverkehrsrecht so hergibt.
Aber leider reicht es bei einigen sowas nicht aus . Die sind dennoch immer leichtsinnig ohne Rücksicht unterwegs.
Ich kenne solche Situationen vor allem Morgens auf den Straßen.

Liebe Grüße

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Wenn der mich anzeigt würde es also höchstens ein Bußgeld geben.
Der hat uns aber fast umgebracht, es waren vielleicht 30 cm die gefehlt haben bis zum Crash, das Video ist wirklich schrecklich und wir hatten Todesangst.
Das war kein kritisches Überholmanöver was man immer wieder mal hat.

Meine Dashcam nimmt in 3 Minuten Schleifen auf und löscht das jeweils erste Video wieder. Ist von daher

https://mobile.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/privater-strassenverkehr/detailansicht-privater-strassenverkehr/artikel/dashcams-im-strassenverkehr.html

In meinem Fall hat der Fahrer eine Straftat begangen. Das Überfahren der durchgezogenen Linie ist der Polizei aufgefallen.

Na wir werden sehen, den nicht anzuzeigen wäre jedenfalls für uns keine Option gewesen.

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"Na wir werden sehen, den nicht anzuzeigen wäre jedenfalls für uns keine Option gewesen."

Da bin ich ganz bei dir, ich wollte dich nur auf besagte Sache hinweisen !
Es gibt Menschen die wissen um die aktuelle Rechtslage bei Verwendung von Kameras nicht Bescheid.

Ich bin gespannt wie man die Angelegenheit dann verkehrsrechtlich einordnen wird und welche Sanktionen sich daraus für den Fahrer ergeben.
Man kann nur hoffen, dass der Mensch erkennt in welche Gefahr er sich und Andere bringt.

Ich kann mir gut vorstellen, dass ihr sehr erschrocken wart.
Wie gesagt, ich habe solche Situationen schon einige Male erlebt und kann darauf gern verzichten.

Mein Hinweis war lediglich als Information für dich.
Es war weder ein Angriff oder Abwertung deines Beitrags, noch Verständnis für den Fahrer.

Liebe Grüße

Bearbeitet von karna.dalilah