Hallo,
hab mal gegoogelt, aber da steht auch meist nur, der Vermieter zahlt sie nach angemessener Zeit zurück.
Ich hab die Whg. am 07.09.2006 übergeben, mit Anmerkung, das das Streichen von WZ und KiZ davon bezahlt werden soll. Da der Vermieter ja eigene Leute hat, müssten von 500 € ja eigentlich was übrig bleiben.
Nun hab ich gehört, das der Nachmieter selbst gestrichen hat, also müsste ich ja nun doch die ganze Summe bekommen.
Egal wie.
Meint ihr, ich könnte nun nach 3 Monaten verlangen, das er sie rausrückt?
lg
angel
Nach Auszug-wann habt ihr eure Kaution zurückbekommen?
Hallo
Soviel ich weiss kann sich der Vermieter bis zu 6 Monaten Zeit lassen die Kaution zurück zuzahlen!!??
Gruss Petra
Er wird noch bis zur Nebenkostenabrechnung warten, falls du eine Nachzahlung hast.
Falls er dir das Streichen in Rechnung stellen sollte, lass dir sofort eine Quittung geben, denn Handwerkerrechnungen kannst du von der Steuer absetzen.
"Er wird noch bis zur Nebenkostenabrechnung warten"
Das darf er aber nicht - hat uns zumindest unsere neue Vermieterin gesagt. Er darf einen angemessenen Teil einbehalten, wenn mit Nachforderungen zu rechnen ist, aber nicht die ganze Kaution.
Gruß
Ch.
P.S. Guckst Du, gibt ein BGH-Urteil:
http://www.ra-heinicke.de/html/rss24.html
"Der BGH entschied in diesem Fall, dass der Einbehalt zu Recht erfolgt ist. Der Vermieter muss die Kaution abrechnen und ausbezahlen, soweit er keine Sicherungsbedürfnis mehr hat. Soweit ein solches jedoch besteht, kann er von der Kaution Einbehalte vornehmen. Ist mit Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen zu rechnen, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht erstellt sind, so kann der Vermieter eventuell unter Bezugnahme auf die Abrechnung des Vorjahres einen angemessenen Betrag einbehalten, der möglicherweise oder voraussichtlich erforderlich ist, um Nachforderungen auf die Nebenkosten abzudecken. Ein tauglicher Maßstab wäre es eventuell, wenn man pro angefangenem Monat 1/11 des Nachzahlungsbetrages des Vorjahres einbehält."
Naja, wenn sie nur 500 € Kaution gezahlt hat und davon noch Geld für die Renovierungsarbeiten abgehen, wird der Vermieter schon den mageren Rest für die Nebenkostenabrechnung behalten.
Anstonsten hast du natürlich recht, aber ich habe halt weitergerechnet.
Hallo,
wir sind in den letzten 2 Jahren 2mal umgezogen. Im August 2005; da haben wir die Kaution bis heute noch nicht wieder (geht jetzt über Anwalt und Gericht) und im Juni 2006 sind wir dann nochmal umgezogen und auch da haben wir bis jetzt noch nicht unsere Kaution wiedergesehen. Also bei uns klappte das bis jetzt noch nie wie es sollte. Obwohl die Wohnungen immer im TopZustand waren.
LG
Ich glaube kaum das du die ganze Summe wieder bekommst. Du hast sicherlich schriftlich vereinbart das die Malerkosten von der Kaution abgezogen werden. Und ob der Vermieter tatsächlich streicht ist doch seine Sache, oder.
LG Ina
Ihr habt nur 500 Euro Kaution bezahlt?
Dann werdet ihr das Geld nicht mehr sehen, da das Streichen von zwei Zimmern sogar noch mehr kostet.
Falls du dich verschrieben hast und es sich um 5000 Euro handelt, haben die anderen dir schon Hilfestellung gegeben. Er kann bis zu einem halben Jahr warten. Nebenkosten, anstreichen der Zimmer, andere Mängel....aber um Grunde sollte was über bleiben.
Karl
Hi Angel
also mir wurde nun gerade mitgeteilt, dass der alte Vermieter die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten kann/darf.
Für etwaige Schäden dürfe das Geld verwendet werden...
Gruss
Wuschel
am 15.1.06 haben wir die Whg übergeben und am 16.1.06 hatte ich mein sparbuch in der HAnd!
Wenn doch bei jedem so wäre...