Kennt sich jemand aus?Ärger mit der Handwerker-Rechnung!Hilfe!!!!!!!!!

Hallo Leute,

brauche dringend Rat! Hat jemand Erfahrung?

Bei uns wird die Küche renoviert, alte Fliesen mussten weggemacht werden und die neuen gelegt. Dafür habe ich ein paar Handwerkerfirmas gefragt, den Arbeitsumfang geschildert und um einen Kostenvorschlag gebeten. Ein Meister hat mir einen Kostenvorschlag geschrieben, mit dem ich zufrieden war und wir haben einen Besichtigungstermin vereinbart. Meister ist zu mir nach Hause gekommen, wir haben alles nochmal genau gemessen - ist etwas mehr Quadratmeter geworden, macht aber nichts - dann hat er alles nachgesehen, dass die alte Fliesen weg müssen, alte Tapeten weg müssen, einen Staubschutzwand aus Folie muss gemacht werden, er sagte, es wird ca. 8 Arbeitsstunden gebraucht, und wir haben alle Kosten nochmal zusammen berechnet, aufgeschrieben, und ich war zufrieden.

Am nächten Morgen kamen ZWEI Leute von der Firma und 8 Stunden gearbeitet. Die Fliesen wurden gelegt. Die sagten noch, die Fliesen müssen noch austrocknen, und die beide kommen noch am nächten Tag zum verfugen, das wäre ca. 30 Minuten Arbeit.

Am nächten Tag ist einer angekommen, eine Stunde später der zweite, und in eine Stunde noch waren beide fertig.

Heute bekam ich eine Rechnung, wo fast DAS DOPPELTE BETRAG steht#schock#augen:-[#kratz!!! Hauptsächlich weil es für JEDEM Fliesenleger 9 Arbeitsstunden berechnet wird!!!!!

Hab mich im Internet schlau gemacht. Es steht: Laut Gesetz ist der Kostenvorschlag VERBINDLICH, und wenn IM LAUFE DER ARBEIT klar wird, dass Betrag sich überschreitet wird, ist die Firma VERPFLICHTET, das mir UMGEHEND mitzuteilen, und ich bin berechtigt, Arbeitsvertrag abzubrechen. Betragsabweichungen sind max. 15-20 % erlaubt.

Bin auf die Firma gefahren. Meister wollte mich sogar nicht sehen - haben aus dem Sekretariat telefoniert - und bleibt stur, dass Kostanvorschlag nur eine Einschätzung wäre, und er wusste nicht, dass es mehr Zeit gebraucht wird, es wäre mehr Arbeitsfläche, alte Fliesen und Tapeten müssten weg, Staubschutzwand müsste gebaut werden und und und. Ich sagte, dass er das doch alles selbst gesehen hat und mit mir berechnet, und wenn entgültiger Betrag seinen Kostenvorschlag doppel überschreitet, dann bräuchte ich den gar nicht - ich hab mich auf XXX Euro orientiert und am Ende kommt fast das doppelte!!! Er: Die haben aber mehr Stunden gebraucht und die Rechnung wird entsprechend höher. Ich: Warum wurde es mir nicht rechtzeitig gesagt? Er: Sie haben doch selbst gesehen, dass sie länger brauchen! Und vom Gesetzwollte er nichts hören.
Mir ist nur das einzige geblieben: ihm zu sagen, dass ich meinen Anwalt und die Verbraucherzentrale einziehen muss:-[...

Hat jemand Erfahrung mit solchem Streit? Habe ich Chancen? Danke!

megsauere schmide:-[

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Hallo Schmide,
hast du den KV schriftlich, bzw, einen Zeugen für den KV? Wenn ja, dann wende dich umgehend an die Innung (Maurer sind glaube ich für Fliesenleger mit zuständig), dort gibt es eine Schlichtungsstelle, die sich um solche Streitigkeiten zunächst außergerichtlich kümmert. Du wirst wahrscheinlich die Hälfte der Mehrkosten zahlen müssen, aber der Betrieb wird abgemahnt werden.
Verbraucherzentrale ist auch ok, die sagen dir, wieviel du anzahlen musst und mit welchem Anschreiben du die Restzahlung für wie lange aussetzen kannst.
Viel Gück
Mariella

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Hallo,

wie die Chancen stehen kann ich so nicht beurteilen.

Allgemein möchte ich aber dazu folgendes sagen;

In einem ordentlichen Kostenvoranschlag ( vorausgesetzt der Kunde hat einen solchen schriftlich ? ) ist zum einen die Leistung,das Objekt und zum anderen der Preis enthalten. Dieser sollte von dem Anbieter mit Ort und Datum unterschrieben sein.

Der Preis in einem Kostenvoranschlag kann durch einen qm Preis x Anzahl der qm = Gesamtpreis oder durch Zeit/Stunden x Stundenpreis x Stundenzahl oder Pauschalpreis angeboten werden. Ist keine Stundenzahl angegeben, so gilt der Stundensatz,ohne Stundenzahl.

Entscheidend ist u.a.danach der Auftrag, z.B. ob ein qm-Preis zu einem Pauschalpreis umgewandelt wurde.

Wie auch immer, Angebot und Auftrag ( immer vorausgesetzt alles ist schriftlich vorhanden ) stehen in einem rechtsverbindlichen Verhältnis. Dies kann ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht verändert werden. Es gilt der vereinbarte Preis.

Im übrigen:

Der Handwerksmeister hat sich vorab und vor Ort zu der von ihm geforderten Leistungsart und Leistungsumfang genauestens zu informieren. Dies ist notwendige Voraussetzung zu einer korrekten Preisermittlung. Der so angebotene Preis ist bindend. Da hilft auch kein nachträgliches Wimmern über seine Fehleinschätzung.Er kann für diese seine eigene Fehleinschätzung nicht den Kunden sprich Verbraucher belasten.

Ich würde zunächst lediglich den vereinbarten Preis zahlen, vorausgesetzt es sind keine Mängel vorhanden.

Sind Mängel vorhanden ( bitte schriftlich mitteilen ), so würde ich zunächst lediglich max. 50% des vereinbarten Preises zahlen.

Viel Erfolg !
Nobility

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Hallo Nobi,

vielen Dank für deine Antwort! Im Nachhinein hab ich aber verstehen, dass ich doch was falsch gemacht habe: als der Meister bei mir zur Besichtigung war und wir alles nachgemessen und nachberechnet haben, ist es statt 4 Quadratmeter 7 Quadratmeter gemessen worden - das hat er selbst gemessen, und ich - die blöde - musste IHN das aufschreiben lassen, hab aber das selbst gemacht auf dem gleichem Zettel, wo es sich schon der 1. Kostenvorschlag befand. Mist! Man wird aber zu spät schlau:-[. Und er sagte, für diese 7 QM würde er nicht 6,5 Arbeitsstunden (wie es im 1.KV stand), sondern ca. 8 Arbeitsstunden brauchen - das habe ich auch aufgeschrieben und mit ihm zusammen berechnet. Ich sollte ihm das zuwenigst unterschreiben lassen:-[:-[:-[:-[!!! Kann es sein, dass er jetzt sagt, dass er sowas zum 1.Mal sieht? Die Arbeitsfläche kann man aber jederzeit nachmessen, und kein Schwein bestätigt, dass für 3 QM mehr die Handwerker 10 Arbeitsstunden mehr brauchen, oder? Mann, bin ich blöd! Niemandem kann man vertrauen#heul... Erste große Renovierung und sofort verarscht:-[...

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Hallo schmide,

es ist die alleinige Aufgabe des Handwerksmeisters nach den Angaben des Kunden ( Leistungsart und Leistungsausführung ) den Schwierigkeitsgrad und den Umfang - z.B. Menge der qm - zu ermitteln.

Der Schluß der Vereinbarung war , der Handwerksmeister hat für 7 qm Flieseninstandsetzung eine Gesamtzeit von 8 Stunden veranschlagt. Es gilt hier die letzte Vereinbarung.

Aber...

" sondern ca. 8 Arbeitsstunden brauchen - das habe ich auch aufgeschrieben und mit ihm zusammen berechnet. "

das Problem ist das Wort - ca. - vor den Arbeitsstunden.

Da also eine feste Stundenmenge nicht vereinbart wurde, könnte er maximal 1,5 Stunden drauf schlagen. Also insgesamt 9,5 Stunden zu je ...

Ich hoffe doch, daß der Stundensatz vereinbart wurde.

In Zukunft;

Klare unmißverständliche - keine zwei-oder gar mehrdeutige -Kostenvoranschäge machen lassen.

1. Leistungsart
2. Leistungsumfang
3. Material
4. Stundensatz
5. Ausführungsort
6. Ausführungstermin
7. Ordentlicher Briefbogen/Geschäftsbogen, kein Schmierzettel.
8. Datum,Unterschrift
9. Dieses Original verbleibt allein beim Auftraggeber/Kunden
10. Keine Unterschrift auf seinem/Auftragnehmer Durchlag oder Zettel oder etc.
11. Unterschrift als Auftrag auf der Kopie des Original Kostenanschlages für den Auftragnehmer.

Viel Glück
Nobi

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Hi!
Wie schon geschrieben, ob du den Kostenvoranschlag schriftlich hast. Bei dem 2. Handwerker der mitgekommen ist am 1. Tag, war der schon fertig mit der Ausbildung, da darf mann nur die Hälfte sonst berechnen.
Frag mal bei der Innung nach, die kennen sich damit aus.