Zeugenaussage im Gericht, muß ich hin??

Hallo,

bei uns in der Nachbarschaft läuft ein Prozess übers Familiengericht, ich möchte jetzt das Thema nicht vertiefen.

Vor einiger Zeit bekam ich Post und sollte schriftlich meine Zeugenaussage verfassen. Hab ich auch getan. Nun hat mir eine Bekannte, die auch als Zeugin ausgesagt hat, erzählt, das wir alle auch zum Prozess eingeladen werden und dann im Gerichtssaal nochmal unsere Aussagen wiederholen müssen.

Meine Fragen: Wenn ich eine Einladung bekomme, muß ich dann wirklich hin? Werde ich wenigstens von der Arbeit freigestellt oder soll ich dafür etwa extra noch einen Tag Urlaub nehmen? Ich hatte mich nicht freiwillig als Zeuge gemeldet, da ich mit der Sache eigentlich nichts zu tun haben wollte, aber jemand nannte meinen Namen, das ich auch was wüsste.... (ist egal jetzt worum es geht). Falls ich eine Einladung absage oder dort nicht erscheine, was geschieht dann mit mir? Mach ich mich dadurch etwa selbst noch strafbar?

Werden eigentlich immer ALLE Zeugen eingeladen? Es sind soweit ich weiß mindestens 10. Reicht es nicht aus, wenn man es schriftlich macht? Wozu alles doppelt und dreifach?

Klärt mich mal einer auf, ich hab da so gar keine Ahnung!

Danke, Reni

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hallo reni,

soviel wie ich weiß, musst du dort erscheinen.
du wirst aber von der arbeit freigestellt und bekommst auch die fahrkosten erstattet.

viele grüße maren

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warte doch mal ab. Wenn die die "Einladung" bekommst, steht da alles bei, was du wissen musst. Lies sie dir halt genau durch.

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Hatte icha uchs chon. Du mußt hin wenn ne schriftliche Auffoerung kommt (steht auch drauf). Du brauchst nicht Urlaub nehmen. Da ist ein Zettel dabei der füllt der Arbeitgeber aus und du bekommst Geld. Selbst ich als Hausfrau habe Geld bekommen.

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Wenn du eingeladen wirst vom Gericht/Staatsanwalt musst du auf jeden Fall hin. Aber nur wenn du eine Einladung bekommst und nicht wenn dir das jemand nur so erzählt.

Die Zeugenaussage die du verfassen solltest kam sicherlich damals von der Polizei. Da hättest du gar nichts machen müssen. Also weder was aussagen noch sonst was.

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Hallöchen,

das ist richtig, der Brief kam von der Kripo. Aber da stand drauf, ich bin verpflichtet dazu, es sei denn ich bin verwandt o.ä. mit der Tatverdächtigen. Deswegen hab ich das schriftlich gemacht. Mich wundert es nur, das nun wahrscheinlich alle das gleiche nochmal vor Gericht aussagen müssen. Einige Nachbarn haben es wie ich schriftlich gemacht, andere waren auch schon persönlich zur Aussage da. Finde ich ja auch komisch, das da so Unterschiede gemacht werden. Und die eine, die persönlich da war, hat eben meinen Namen genannt. Finde ich schon blöd, das die einen nicht mal fragen und es freistellen auszusagen.

Gruß, Reni

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Ich hatte mal einen Autounfall und habe mir sogar das Nummernschild eines Zeugen aufgeschrieben, der eigentlich sogar angehalten hatte, aber dann doch lieber weitergefahren ist. Das Nummerschild habe ich dann auch der Polizei mitgeteilt. Und weißt du was dabei heraus gekommen ist? Richtig, die "Zeugen" haben sich geweigert!
Und deshalb stand bei der Polizei Aussage gegen Aussage zwischen uns Unfallgegnern und dadurch hat die Polizei die Untersuchung geschlossen, weil keine Schuld bewiesen werden konnte.
(Dabei hätte ich diesem Unfallverursacher gerne den Führerscheinentzug gegönnt! - Naja, ich hoffe, dass er irgendwann noch seine Rechnung bekommt - abgesehen davon, dass seine Versicherung trotzdem den gesamten Schaden übernommen hat (waren 4000,-Euro!)

Weshalb ich das schreibe? Weil ich es nicht gutheißen kann und möchte, wenn jemand Zeuge ist und "damit nicht zu tun haben will!".

Du brauchst vielleicht auch mal einen Zeugen und wirst dann froh sein, wenn du einen hast.

Also wenn du eine Vorladung vor das Gericht bekommen solltest, solltest du (trotz eventueller Unannehmlichkeiten) ein gutes Gewissen haben, dass du HELFEN konntest.

Das musste ich jetzt einfach mal loswerden ;-)

LG
Birgit

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Hallo Birgit,

ja das stimmt schon, ich gebe Dir da vollkommen recht. Es ist halt nur so, das ich mich gar nicht als Zeuge gemeldet hab. Die Leute aus dem gleichen Haus wie die Tatperson, mussten alle aussagen, was auch in Ordnung ist, denn die haben alles hautnah miterlebt was dort passiert ist. Ich selbst wohne etwas weg, hab nur ab und an mal was auf der Straße gesehen oder gehört durch Gespräche. Habe auch nichts dagegen meine Aussage schriftlich zu machen und stehe auch dazu. Ich will dieser Person nur nicht im Gerichtssaal begegnen. Ich denke dabei auch an meine Kinder, ihre Tochter geht mit meinem Sohn zusammen in die Kita und ich möchte nicht das es groß die Runde macht und man sich nicht mehr sicher fühlen kann. Die Dame um die es geht, hat leider auch sehr unangenehme Bekannte, vorbestraft etc., mit denen ich einfach nicht in Verbindung gebracht werden will.

Aussage gegen Aussage steht hier ja auf keinen Fall, da es wiegesagt viele Zeugen gibt und ich es ja schriftlich bereits getan hab.

Na wie auch immer, ich wart mal ab ob eine Einladung kommt und entscheide dann nochmal was ich tun werde.

Danke, Reni

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>>>> Na wie auch immer, ich wart mal ab ob eine Einladung kommt und entscheide dann nochmal was ich tun werde. <<<<

Du hast da keine Entscheidungsfreiheit. Sobald Du die Ladung erhalten hast, MUSST Du erscheinen - ohne wenn und aber!

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Hallo,

ja, Du musst hin, wenn Du vom Gericht eingeladen wirst. Das steht auch alles in der Einladung. Dort liegt auch gleich was bei, damit Du das Deinem Arbeitgeber erklären kannst und das Gericht den Verdienstausfall ersetzt.
Einfach wegbleiben darfst Du nicht, wenn solltest Du Dich vorher melden, dass Du nicht kommen kannst und warum nicht - eventuell wird dann aber der Termin verschoben, wenn Du dringend gebraucht wirst.
Schriftlich reicht nicht: bei schriftlich kann man nicht nachfragen. Und bei schriftlich hat der Richter keine Einschätzung vom Schreiber.
Es werden übrigens nicht immer alle Zeugen eingeladen. Ich hatte mal einen Verkehrsunfall: zum ersten Prozess (Strafrecht) kamen noch alle Zeugen, zum zweiten Prozess (Zivilrecht) nur noch die, die Aussagen machen konnten, die zur Klärung beitragen.

Auch wenn Du mit der Sache nix zu tun haben willst: ist es nicht gut, wenn jemand objektiv entscheiden will und dazu alle Seiten befragt?
Wie würdest Du Dich fühlen, wenn Du Hilfe brauchst und alle gucken weg? Sei es eine rechtliche Auseinandersetzung oder vielleicht ein schlimmer Unfall?

Gruß Luccy

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Hi Reni!

Wenn Du eine Vorladung hast, dann mußt Du auf jeden Fall hin. Du brauchst sicher auch keine Angst zu haben, daß Dir aus Deiner Aussage negative Konsequenzen seitens der Dame mit den zwielichtigen Bekannten entstehen.

Eine Wahlfreiheit hast Du nicht; wenn Du verhindert bis, solltest Du das vorher mit Begründung schriftlich ans Gericht geben.

Vielleicht hilft Dir der link:

http://www.deutschejustiz.de/Hinweise/zeugen/dj_zeug2.html

Alles halb so wild! Ich drücke Dir die Daumen!

LG saabreni

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Hi, danke der Link ist gut, hab mir grad alles durchgelesen. Aber schon blöd, das man da so unfreiwillig mit drinhängt, nur weil eine einfach meinen Namen angegeben hat. Von der anderen wußte sie den nicht mehr und die muß nicht hin, obwohl sie noch näher dran wohnt und noch mehr mitkriegt.

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Es kann durchaus sein, dass Ihr alle 10 als Zeuge geladen werdet, halte ich aber für eher unwahrscheinlich.
Wenn Du eine Ladung bekommst, musst Du auf jeden Fall vor Gericht erscheinen - bleibst Du einfach fort, riskierst Du ein Ordnungsgeld. Da sind die Richter nicht zimperlich und das ist m.M. n. auch richtig so, denn die sitzen ja auch nicht zum Spaß dort und überlegen sich vorher sehr genau, wen sie als Zeugen anhören möchten.
Deinen Verdienstausfall und Deine Unkosten bekommst Du erstattet - zusammen mit Deiner Ladung bekommst Du eine Bescheinigung für Deinen Arbeitgeber.
Ich weiß zwar nicht genau, worum es geht, aber ich mutmaße jetzt mal, dass es um ein Kind/Kinder geht. Wenn Du also eine wichtige Aussage machen kannst, und damit dem Kind/ den Kindern helfen kannst, dann würde ich sämtliche Bedenken über Bord werfen.

Liebe Grüße,
Alexandra