Hallo
Es geht um folgendes, meine zwei töchte haben einen anderen nachnamen als ich. also die von ihren papa's.
Jedesmal haben wir dass problem dass ich mit Frau... angesprochen werde bzw. behörden fragen ob wir eine WG seien oder so.
Jetzt habe ich den einen Papa, (beide haben keinerlei kontakt mitihren kinder, weil sie es nicht wollen!!! Verbieten tu ich es keinem, aber sie wollen es eben nicht)
gefragt wegen nachnamensänderung da mir das standesamt sgate ich bräuchte von ihm eine erlaubniss die er auf gericht abgibt. jedoch hat er keine lust oder er will es nicht. er sgat immer jaja ich mach dass aber nichts passiert, der andere papa ist nciht auffindbar und wo ichih mal erreicht habesagte er er macht dass nur wenn, und da kommen dann so sachen wie mein Ehemann die kleine adoptiert und er kein unterhalt mehr zahlen muss etc.
kennt sich jemad damit aus und weiss wie ich die nachnamen auch ohne deren unterschrift machen lassen kann?
Muss nochd abei sagen meine kinder wollen unseren nachnamen auch selber habe, also ist nicht gegen ihrern willen!!
Hab ich absolut keine chance solange die dass nicht auf gericht unterschrieben??
Liebe Grüße
Melanie
Nachnamen ändern lassen Papas weigern sich bzw. nicht auffindbar.
Hallo!
Ich weiß von einer Freundin, das wenn sie den Nachnamen ihrer Kinder ändern wollte, sie pro Kind 180€ hätte zahlen müssen!
Bei ihr war das so, das ihre Kinder (13 und 16) nach der Scheidung der Eltern, den Mädchennamen von ihrer Mama wollten. Da mußte der Papa auch sein Einverständnis geben, obwohl meine Freundin das alleinige komplette Sorgerecht hat!
Sträubt der Vater sich dagegen, hat man Pech!
Lg grizu99
Was hat ein alleiniges Sorgerecht mit einer Namensänderung zu tun?
Beim alleinigen Sorgerecht, ist es doch so, das derjenige, der das alleinige Sorgerecht hat, den anderen Elternteil für Entscheidungen nicht fragen muß! Bei der Namensänderung jedoch muß der andere Elternteil zustimmen.
So jedenfalls, wurde es mir damals im Jugendamt gesagt, als die Entscheidung bei meinen Kindern anstand!
Lg grizu99
Es gibt noch die Alternative der öffentlich-rechtlichen Namensändern. Ein langwieriges, kostspieliges Verfahren in dem du beweisen musst, dass deine Kinder psychisch darunter leiden, den anderen Namen zu tragen.
Sehr schwierig sage ich nur.
Bei Verweigerung der Zustimmung kann, soweit ich weiß, die Zustimmung durch das Familiegericht ersetzt werden. Wie da allerdings die Vorgehensweise ist, kann dir wohl besser ein Anwalt sagen.
Grüssle
p
Du brauchst nur beim zuständigen Familiengericht(sprich da wo Du mit Deinen Töchtern lebst) einen formlosen Antrag stellen indem Du darum bittest die Entscheidung des Vaters auszusetzen.Gründe angeben warum Du oder die Kinder die Namensänderung möchtest und gut ist!
Und weiterhin tapfer Unterhalt abkassieren.