Hallo,
habe da mal ne Frage wegen ebay. Ich habe dort eine Kaffeemaschine verkauft.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=017&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=270130565947&rd=1&rd=1
Jetzt schreibt mir die Käuferin sie sei defekt. Obwohl sie bei mir ohne Probleme funktionierte. Also wenn da was defekt ist, dann ist es wohl auf dem Postweg passiert.
Jetzt will sie das ich die Maschine zurücknehmen. Aber da ich ja ne Privatperson bin , bin ich ja nicht verpflichtet dies zu tun oder?
Sie funktionierte ja als ich sie verkaufte.
Was soll ich jetzt machen? Wurde schon bei ebay gemeldet und sind halt jetzt am streiten.
Bitte mal um hilfe, wer ist im Recht und was soll ich tun?
LG
kleenchen
Ärger mit Käufer bei ebay...was soll ich machen?
Hallo Kleenchen,
hmm... ich würde sagen, du musst sie zurücknehmen, da du Rücknahme/Garantie nicht ausgeschlossen hast.
Ich will der Käuferin ja nichts unterstellen, aber vielleicht hatte sie eine defekte zu hause und will jetzt tauschen... es gibt ja bei ebay bekanntlich nichts, was es nicht gbt.
Ich hatte mal was ähnliches, daher bin ich da ein geranntes kind..
Bei Privatverkäufen ist es scheinbar Usus, dass der Käufer die Ware zurückschickt, der Verkäufer die Ware prüft und dann wenn alles ok dem Käufer Warenwert + Hin und Rückporto überweist.
Am besten fragst Du mal im eBay-Forum nach, die sind da total schnell und die wissen ALLES.
Sanne
Hallo,
danke für deine schnelle Antwort, habe aber geschrieben:
Da Privatkauf keine Rücknahme und keine Garantie
reicht das dann nicht aus?
Hallo nochmal...
ähm das ist deine Artikelbeschreibung:
Sie bieten hier auf eine gut erhaltene Tchibo Cafissimo
Mit dazu gebe ich noch:
9 Kapseln "Espresso originale"
5 Kapseln "Sana Wellness"
2 Kapseln "Feine Milde"
Da ich mir ein neues Gerät angeschafft habe, benutze ich die Cafissimo nicht mehr und es wäre schade wenn sie in der Ecke verstaubt. Ich habe sie damals zu Weihnachten geschenkt bekommen, daher keine Quittung. Aber sie ist in einem guten Zustand wie Neu eigentlich.
Bei Fragen meldet euch.
Viel Spass beim bieten.
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Bei Rücknahme steht:
Keine Angaben zur Rücknahme.
Lesen Sie die Artikelbeschreibung, um mehr über Widerruf und Rücknahme zu erfahren.
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Da hast du nichts von Rücknahme geschrieben... Also ich habs jetzt ein paar mal gelesen und sehe es nicht... Vielleicht bin ich ja teilerblindet
Sanne
hallo
ich weiss es schreibt jeder das umtausch oder rücknahme ausgeschlossen ist,weil es ein privatverkauf ist...
so nun das aber!!
bei Akte/07 (auf sat1) haben die mal darüber berichtet und dieser satz ist leider hinfällig.frag mal nen anwalt,der wird dir das wohl bestätigen.
leider macht ebay nicht immer spaß,haben da auch schon unsere erfahrungen machen müssen
lg tobienchen
du das stimmt nicht was du da schreibst! als privat verkäufer kannst du, mußt aber kein rückgaberecht gewährleisten! kannst du online bei ebay unter recht auch nachlesen!
gruß
Ein Rückgaberecht ist aber etwas anderes. Es geht hier um die Reklamation einer DEFEKTEN Maschine. Und diese Gewährleistung kann man meines Wissens nicht völlig ausschließen, dann könnte man ja bewußt defekte Sachen mit der Beschreibung "neuwertig" verkaufen...
Ich denke, eine neuwertige Maschine muß auch funktionieren und würde sie auf jeden Fall zurück nehmen.
Gruß,
Andrea
hallo,
du bist gesetzlich NICHT dazu verpflichtet die sachen zurück zu nehmen! entgegen der meinungen hier! du kannst wenn du willst, ein rückgeberecht gewährleisten! das muss jedem bekannt sein, der mit hilfe von ebay handelt.
ließ mal hier http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html
gruß
mary
Hallo,
ob Du nun Rücknahme, Gewährleistung, Garantie oder sonst was ausgeschlossen hast, ist in diesem Fall unerheblich.
Du musst dem Käufer den Artikel so verkaufen, wie beschrieben:
Nämlich in Ordnung und funktionierend.
Anderenfalls weicht der Artikel von der Beschreibung ab und Du musst ihn natürlich zurücknehmen.
Es kann sich entweder um einen Transportschaden handeln - dann muss das über das Transportunternehmen geregelt werden. Erkundige Dich als Auftraggeber beim Unternehmen, wie das vorzugehen ist. Mache Dir aber da wenig Hoffnung, dass die was ersetzen. Transportschaden ist, wenn es nicht offensichtlich ist (kaputte Verpackung etc) schwer nachzuweisen.
Ansonsten muss Dir der Käufer einräumen, dass Du den Artikel auf Funktionsfähigkeit überprüfst.
Er muss ihn Dir zurückschicken - das Porto muss der Käufer auslegen.
Sollte der Artikel wirklich defekt sein, musst Du Kaufpreis und ALLE Portkosten erstatten.
Ist der Artikel okay, schickst Du dem Käufer, nachdem er Dir nochmals Portokosten bezahlt hat, wieder zu.
Alles andere, was Dir geraten wurde, nämlich dass Du nichts zurücknehmen musst, ist falsch.
Wenn dem so wäre, sähe jede 2. Auktion so aus:
Ich stelle was kaputtes ein, behaupte aber es ist heil, schließe Rücknahme etc aus und lache mir ins Fäustchen, wenn es ein Dummer kauft.
Du kannst natürlich als Privatperson eine Rücknahme bei Nichtgefallen, bei Kleidung, wenn es nicht passt etc ausschließen und auch die 2-jährige Gewährleistung und Garantie brauchst Du auch nicht geben, aber wenn der Käufer sofort bei Ankunft sagt, es isr defekt, musst Du so vorgehen, wie ich es gesagt habe.
Alles andere hätte auch vor Gericht keinen Bestand - ich habe übrigens schon ein paar Prozesse deswegen gegen Verkäufer gewonnen (bzw die meisten haben eingelenkt als das 1. Anwaltschreiben kam - so oder so wurde es teurer als nötig).
In diesem Sinne,
juliafranziska
Jepp, genau so.
Ein Rücknahmerecht ist ja was vollkommen anderes und ein Privatverkauf kein Freibrief, defekte Geräte unter falscher Beschreibung zu verscherbeln.
Ich möchte mal wissen, wie hier die Reaktionen im umgekehrten Fall aussähen, wenn jemand für viel Geld ne kaputte Maschine geschickt bekommen hätte...dann hieße es sicherlich nicht: "Da hast Du Pech gehabt, mußt Dich mit abfinden".
Gruß,
Andrea
hier gibst du Ratschläge und gleichzeitig schei... du Sie bei urbia intern an???
Check ich nicht wirklich
Das ist relativ einfach. Wenn Du nachweisen kannst, dass die verkaufte Sache in vertragsgemässen Zustand (also funktionstüchtig) an einen geeigneten Transportunternehmer übergeben worden ist, dann mußt Du die Kaffeemaschine nicht zurücknehmen. Nachweis heisst: glaubhaft versichern! Das gelingt Dir natürlich am besten mit Zeugen....
Gelingt Dir der Nachweis nicht, kann die Käuferin natürlich Wandeln (also sprich eine andere Maschine verlangen) oder - falls Dir eine Ersatzbeschaffung nicht möglich ist - auch auf Rückabwicklung des Kaufes bestehen. LG Steffi
Hallo kleenchen,
kann jemand bezeugen, dass die Kaffeemaschine bei dir funktionierte?
Ansonsten hat so ein Ding doch sicher auch eine Seriennummer oder ähnliches. Ich würde der Käuferin schreiben, dass ich mir die Seriennummer notiert habe und wenn es dieselbe Kaffeemaschine ist, darf sie sie gerne zurück schicken und dann prüfst du, ob sie wirklich nicht mehr funktioniert und dann gibst du ihr das Geld zurück.
Es könnte dann aber immer noch sein, dass sie nur einen Teil ausgebaut hat...
Wie war die Kaffeemaschine denn verpackt? Hätte sie auf dem Transport kaputt gehen können?
LG
Michaela
Hallo,
was soll das denn sein:
Anleitung zum unfairen Verhalten?!
Die Verkäuferin hat sich die Nummer doch gar nicht notiert - soll das eine Einschüchterungstaktik sein, damit sich die Käuferin irgendwann sagt, es ist ihr zu doof.
Unmöglich!
Auch die Unterstellungen, die Käuferin hätte etwas ausgebaut...
Ich werde der Käuferin mal den Link zur Diskussion hier schicken und ihr nahe legen, einen Anwalt einzuschalten.
In diesem Sinne,
juliafranziska
Hallo,
habe den Link zu dieser Diskussion der Käuferin der Kaffeemaschine zukommen lassen.
Wir wollen doch nicht, dass ihr die "Anleitungen zum Bescheissen" und "Sturstellen" entgehen - und auch von den hübschen Unterstellungen, sie würde was ausbauen oder gar die ganze Maschine austauschen, sollte sie wissen.
In diesem Sinne,
juliafranziska
wie tickst du denn?
Dir ist aber schon bekant dass es eine nette Taktik ist den Verkäufer zu bescheissen?
Ich habe es jetzt 2 mal mit erlebt dass jemand solch eine Taktik versucht hat.
Es ist immer beschissen wenn eine Auktion schief läuft.Aber woher weisst du wer hier der Übeltäter ist oder ob es überhaupt einen gibt.
Finde dein Verhalten völlig daneben.Ein Grund warum ich hier meine Ebaylinks nicht setze.
Super! Und was kann die Verkäuferin bzw. Threaderöffnerin dafür, dass ihr hier dererlei Tipps gegeben werden? Wo hat sie denn geschrieben, dass sie derartig verfahren wird?
Du bringst sie damit in Schwierigkeiten, ohne dass sie irgendwas getan hat!
Man, man, man... scheinbar hast du echt nicht genug um die Ohren, dass du meinst dich in fremder Leute Angelegenheiten stecken zu müssen.
Völlig daneben dein Verhalten!
Hallo,
so, sind jetzt alle fertig damit, auf mich einzuprügeln...?
Ich habe übrigens nichts ungewöhnliches getan - im eBay-Forum ist es z.B. auch Usus die andere Partei zur Diskussion einzuladen.
Also, kommt mal wieder runter.
Hier die Darstellung der Käuferin (es ist eine Mail an mich - ich darf sie also veröffentlichen und habe zudem die Erlaubnis der Käuferin das hier zu tun):
Hallo,
danke für den Tip aber ich glaube ich will es gar nicht lesen, ich habe mich schon so darüber geärgert das ich jetzt glaube ich aufgebe, wie heisst es so schön der Klügere gibt nach.Ich weiss nicht ob die Geschichte richtig dargestellt wird aber definitiv funktioniert die Maschine nicht und sie ist auch nicht auf dem Postweg kaputt gegangen,vor allenm hat sie der Rücknahme zugestimmt und hat dann die Maschine nicht abgeholt, sie war wohl nicht zu Hause als die Post kam und der Postbote hat ihr mit Sicherheit eine Karte eingeworfen den auf dem Paket ist es so Vermerkt, gestern kam die Maschine dann zurück zu mir. Ich habe ihr per Email den Identcode, denn ich habe sie schlauerweise versichert zurückgeschickt, mitgeteilt und ihr die seite der Sendungsvervolgung noch kopiert und hingeschickt und sie sagte nur sie kann nicht wissen das auf der Post liegt komisch oder, also hatte ich noch mal 6,90Euro in den Wind geschossen.Ich hoffe nur das nicht noch mehr ehrliche Ebay Mitglieder so einem Verkäufer zum Opfer fallen.
Liebe Grüsse
xxx
So, jetzt kann sich jeder selbst ein Bild machen.
In diesem Sinne,
juliafranziska
Boah, wie bist du denn drauf. Mischst du dich immer in anderer Leute Angelegenheiten?
Wer dich zum Freund hat, braucht wahrlich keine Feinde mehr.
Ohne Grüße
Hallo,
wenn nicht die Leute ständig eBay mit einem Kindergarten verwechseln und vergessen würden, dass dort rechtmässige Kaufverträge mit Rechten und vor allem Pflichten abgeschlossen, gäbe es dort nicht so viele Probleme, die alle Nase lang, hier im Forum erörtert werden müssen.
Und dass ich mich in die Angelegenheit anderer Leute mischen würde, ist ja wohl lächerlich.
In dem Moment, in dem ich eine Frage in einem Forum stelle, mache ich meine Angelegenheit auch zu der Angelegenheit anderer.
Das ist der Sinn eines Forums.
Und mir ist nun mal daran gelegen, auch die andere Seite zu kennen und darzustellen - das passiert hier viel zu selten, so dass viele Antworten hier bei urbia sehr subjektiv sind und gerne den "Laß Dich mal drücken"-Tenor haben.
In diesem Sinne,
juliafranziska
Hallo,
dass ich mich in die Angelegenheit anderer Leute mischen würde, ist ja wohl lächerlich.
In dem Moment, in dem ich eine Frage in einem Forum stelle, mache ich meine Angelegenheit auch zu der Angelegenheit anderer.
Das ist der Sinn eines Forums.
Und mir ist nun mal daran gelegen, auch die andere Seite zu kennen und darzustellen - das passiert hier viel zu selten, so dass viele Antworten hier bei urbia sehr subjektiv sind und gerne den "Laß Dich mal drücken"-Tenor haben.
In diesem Sinne,
juliafranziska