Hallo Ihr Lieben,
ich kenn mich mit der Materie ueberhaupt nicht aus, der Papi meiner Kleinen ist nach wie vor gluecklich mit mir liiert.
Ich frage fuer eine Freundin, die gerade ziemlich verzweifelt ist. Ihr Mann hat aus der ersten Ehe einen elfjaehrigen Sohn. Er kuemmert sich um ihn, jedes 2. WE verbringt der Junge bei denen. Ausserdem zahlt er auch Unterhalt. Meine Freundin hat mit ihm zusammen noch ein zweites Kind, befindet sich derzeit in Elternzeit und hat keine weiteren Einkuenfte. Er verdient nicht die Welt, die beiden kommen gerade so hin.
Nun ist die Ex drauf gekommen, dass er mehr Unterhalt bezahlen muesste laut Duesseldorfer Tabelle. Sind wohl im Monat ca. 90 Euro. Fuer die beiden nicht einfach so zu verschmerzen...
Jetzt ist es so, dass sie den Jungen auch ein, zweimal im Jahr mit in den CenterPark nehmen (zumindest, solang das noch drin war). Sie kuemmern sich drum, dass er zu den Aerzten kommt, in der Schule mitkommt, unternehmen echt viel mit ihm, wenn er da ist, zahlen also auch nicht wenig, wenn er da ist.
Kann man das nicht irgendwie dagegen rechnen?
Ausserdem drueckt sie sich haeufiger um die Fahrten, die beim Abholen eigentlich von jeder Partei einmal gemacht werden. Oder der Junge hat dann noch Sportveranstaltungen an dem Besuchs-WE, zu denen der Papa ihn kutschiert und hinterher wieder abholt. Genau fuer solche Sachen ist doch der Unterhalt gedacht oder etwa nicht? Demnach muesste das doch aufrechenbar sein. Bzw. muessten sie es dann rigoros streichen, um die Ausgaben zu sparen, oder?
Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine...
LG
Barbara
Unterhalt
Hallo Barbara!
Kenne mich ein bißchen aus, wir haben auch zwei eigene Kinder und mein Mann einen Sohn aus einer früheren Beziehung.
Die Unternehmungen können nicht aufgerechnet werden. Selbst wenn er seinen Sohn einmal in der Wochen neu einkleidet, kann er das nicht gegenrechnen.
ABER dafür kann er zu einem Anwalt gehen und sich den Unterhalt selbst ausrechnen lassen. Klar ist die Grundlage die Düsseldorfer Tabelle. Aber er ist ja nicht nur für ein Kind unterhaltspflichtig sondern für drei und seine Partnerin.
Es wird dann ein gewisser Eigenbehalt angesetzt (ich glaub für zwei Erwachsenen mtl. 1.100 €) und das was dann übrig bleibt wird für alle drei Kinder auf gleiche Anteile aufgeteilt.
Hoffe ich konnte ein bißchen weiterhelfen.
Liebe Grüße
littlesam
Hi littlesam,
vielen Dank fuer deine Antwort! Das werd ich ihr mal raten.
LG
Barbara
Hallo Barbara,
ist denn der Unterhalt neu berechnet wurden nach der Geburt des 2. Kindes? Durch die Geburt muß der Papa wahrscheinlich (wenn er so wenig verdient) auch dem ersten Kind weniger zahlen.
Die Unterhaltszahlungen wurden angehoben, das stimmt und die müssen auch rückwirkend ab dem 1.1. gezahlt werden.
Der Papa kommt für alle Kosten auf, die am Besuchswochenende entstehen. Der Papa ist auch verantwortlich für die Fahrten um den Umgang wahrzunehmen - also Abholen und Zurückbringen des Kindes.
Hi,
ok, dank dir fuer die Antwort!
Ich weiss ehrlich gesagt garnicht, ob die ueberhaupt mal beim Anwalt waren deswegen... Schaetze nein.
LG
Barbara
Hallo Barbara!
Bei uns ist es die gleiche Situation, wie bei deiner Freundin.
Meine Stieftochter wird jedes zweite Wochenende geholt. Sie wohnt 35 km entfernt. Für die Fahrkosten ist nur mein Mann verantwortlich. Also, die kann man nicht gegenrechnen. Auch evtl. Unternehmungen müssen wir aufkommen. Geschenke werden auch mal gemacht....
Das stimmt, dass der Unterhalt erhöht worden ist, aber auch das Kindergeld, das dann wiederum anteilig dem Unterhalt gutgeschrieben wurde.
Ich würde deiner Freundin raten zum Anwalt zu gehen, die monatlichen Einkünfte vorzulegen und den tatsächlichen Unterhalt berechnen zu lassen.
Der Eigenbehalt liegt bei 900 €. Zudem ist dein Bekannter für zwei Kinder unterhaltspflichtig. Wenn das Geld knapp ist, dann bleibt für dich kein Anspruch mehr, weil zuerst die Kinder bedient werden, solange noch was im Unterhaltstopf ist. Sollte nach Abzug des zu zahlenden Unterhalts WENIGER als 900 € übrig bleiben, dann ist es ein Mangelfall und der Unterhalt ist prozentual nach unten anzugleichen.
Deswegen sollte die Berechnung auch ein Anwalt oder das Jugendamt vornehmen, weil die sich damit auskennen.
LG Claudia
Hi Claudia,
vielen Dank auch dir fuer die Antwort!
Werd ihr mal den Tipp mit dem RA bzw. JA geben.
LG
Barbara
Umgangskosten können nicht gegen Unterhalt gerechnet werden!
Ganz ehrlich? Wenn ich mir das nicht leisten kann, kann ich auch nicht in den Center Park fahren! Ob sie das Kind nun mitnehmen, jedes 2.WE Ausflüge machen oder sonstwas für das Kind zahlen, ist IHR privates Vergnügen - wenn es nicht geht, dann geht das eben nicht!
Die KM hat schon Recht, da sich zum 1.1.2010 die Düsseldorfer Tabelle angepasst hat, außerdem wird er sicher bald 12 und kommt dann in die nächste Stufe! Deine Freundin kann sich dafür mal die Düsseldorfer Tabelle googeln und da nachschauen!!! Der Unterhalt muss immer entsprechend angepasst werden!
Außerdem ist es NICHT Pflicht der KM sich an Umgangskosten zu beteiligen (Abholen und Bringen), das ist ebenso privates Vergnügen! Dass die KM hin und wieder eine Fahrt übernimmt, ist pures Entgegenkommen!
Die KM meiner Stieftochter hat sich NOCH NIE beteiligt, sie gebracht oder abgeholt und wir zahlen 433 Euro Unterhalt!!!
Der Kindesunterhalt ist gedacht für alltägliche Ausgaben! Bekleidung, Lebensmittel, Schulbedarf, Wohnkosten... Da der KV nicht so viel verdient, wird der Unterhalt ja nicht übermäßig sein, daher bezweifle ich, dass auch nur annähernd diese Kosten gedeckt sind!
Da finde ich es eine Frechheit entgegenrechnen zu wollen, dass man das Kind zum Arzt und zu sportlichen Veranstaltungen fährt oder zum Umgang abholt.
Wenn sie das Kind übermäßig neu einkleiden oder die ganzen tollen Unternehmungen - DAS würde ich einstellen, wenn es eben nicht geht!
Deine Freundin hat keine Einnahmen? Warum nicht, es gibt doch Elterngeld?!? Wenn das Kind über 2 ist, könnte sie sich ja auch einen Job suchen - müssen viele Familien so machen!!! - und nicht das Geld vom Stiefkind zurückholen oder abstreichen...
Also ich würde erstmal alles Unnütze streichen bevor ich an meinen Kindern spare!!!
1. schrieb ich, dass sie ihn bisher mit in den CenterPark genommen haben... Ob das in Zukunft moeglich ist, ist fraglich. Um nochmal deutlich zu machen, was ich damit sagen wollte: Sie kuemmern sich mehr um den Sohn, als es die Mutter mit ihren neuen Partner macht!
2. dass die Mutter Recht hat mit der hoeheren Unterhaltszahlung stellt die Freundin nicht in Frage. Und auch ich habe das nicht getan.
Die anderen Antworten zeigen, dass verstanden wurde, was ich mit den Gegenrechnen eigentlich meinte... Tut mir leid, dass das an dir vorbeiging.
Hier geht es nicht darum, am Stiefkind zu sparen. Es geht darum, dass das zweite Kind nicht durch das Kuemmern und Zahlen fuers erste Kind schlechter gestellt wird. Was aber in Zukunft der Fall sein wird, wenn hier keine andere Loesung gefunden wird.
Gruss
Barbara
Hallo
Die DD Tabelle ist lediglich eine Richtlinie. Sie hat keine Gesetzeskraft.!!!!!
Wenn das JA was anderes ausrechnet, können da auch andere Beträge bei rauskommen.
Ein Freund zahlt bei 2600 Euro Einkommen 362 Euro an Unterhalt an seine 14 jährige Tochter. Es besteht eine Beistandschafft beim Ja seid der Geburt. Da hatte er de stk 1 und weniger Verdienst als jetzt.
Nun hat er die 3 und verdient wesentlich mehr. Das JA hat noch nie eine Gehaltsüberprüfung gemacht. Nur wenn die nächste Altersstufe kam oder die Kindergelderhöhung, hat sich das ´Ja gemeldet.
Auch die KM hat sich noch nie wegen dem Unterhalt gemeldet.
Bianca
Tolle Idee!
Da spielt er ein wenig Papa und dann soll es mit dem Unterhalt gegengerechnet werden....
Da fällt mir nix mehr ein.
Wenn ihr so klamm seid, dann such Dir einen Minijob und alles wird fein.
Gruß
Manavgat
Du faellst mir nicht das erste mal mit deinem unangemessenen Ton auf... Lies erst mal richtig, es geht nicht um mich!