Anhörung einer 6 jährigen beim Familienrichter(lang)

Ich hoffe ich finde hier ein paar Tips und Anregungen,wie ich unsere Kleine auf so ein Befragung vorbereite.

Seit 5 Jahren lebe ich vom Kindesvater getrennt und die Reglung klappt soweit auch jedes 2 WE.
Sei ca. einem halben Jahr kommt es immer wieder vor das Sie weint,wenn sie zu Ihm soll,seit Juni den Kontakt total verweigert Gespräche brachten nix.
Der Kindesvater ist so verbohrt,das er erst das JA einschaltet,wo das Gespräch sehr positiv für mich ausging.."wenn die Kleine einen solchen starken Willen hat nicht mehr hinzuwollen" dann muss man sie lassen.
So sehen wir das auch.
Ich setze dem Kindesvater kein schreiendes Kind ins Auto.

Nun gibt er sich nicht zufrieden,schaltet die Anwältin ein und besteht auf eine Anhörung!!!
Wer hat sowas änliches durchgemacht?
Wie sind die Urteile verlaufen?
Wie bereite ich die Kleine auf einen solche Befragung vor.
Ich muss sagen sie ist sehr selbstbewusst mit Ihren 6 Jahren und nannte uns auch den Grund..sie langweilt sich beim Kindesvater,er pennt bis Mittag,setzt sie vor den Fernsehen,kocht kein Mittagessen...spielt nicht mit Ihr..obwohl er schon mehrfach von uns anmahnt wurde sich zu kümmern,führt er seinen Lebnsstil so weiter..seit 7 Jahren Dauerarbeitslos mit 40 Jahren....

Zu guter Letzt will er nun aufgrund der Pressemitteilungen auch noch das Sorgerecht beantragen!!!

Im Übrigen leben wir seit 5 Jahren in einer völlig harmonischen Dreisamkeit mit meinen Freund.Das geniesst die Kleine und wird halt alle 2 WE dort rausgerissen...
LG kathrin & Jasmin Emilia (6 Jahre und schon Schulkind)

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Hallo Kathrin,

meine Schwester (damals auch 6) und ich wurde ebenfalls vom Familienrichter befragt.
Das Gespräch war sehr einfühlsam und freundlich und letztendlich wurde in unserem Sinne entschieden (wobei die Befragung nicht das einzige war, das dazu geführt hat).
Ich würde ihr einfach sagen, dass der Papa Kontakt möchte und sie nun von einem Mann/einer Frau befragt wird, wie es so ist beim Papa und ob sie Papa noch besuchen möchte.
Das dürfte für die Kleine kein Problem sein.

Viel Glück und alles Gute!

bruchetta

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Hallo,

großartig vorbereiten brauchst du nichts #kratz

Sag ihr einfach, dass da jemand ist, der mit ihr reden möchte, das kann ein Mann oder eine Frau sein und das sie einfach die Wahrheit sagen soll und was sie möchte.

Die Befragung selbst, wird sowieso im Richterzimmer stattfinden, so war es damals bei uns, die Kids waren zu dem Zeitpunkt 6 Jahre alt.

LG und alles Gute

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Hallöchen,danke schön

wie ist bei Euch entscheiden wurden?
Ich habe echt bedenken,das Sie gegen Ihren Willen trotzdem zum Vater muss.
Heute bekam ich wieder einen Sms von Ihm,er will das Sorgerecht beantragen.
Na langsam reicht es.
LG Kathrin

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Hallo,

es wurde im Sinne der Kinder entschieden, allerdings mußte ich in unserem Falle noch zustimmen, das ich einverstanden bin.

Gruß

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Hallo Kathrin,

ich würde es machen, wie meine Vorschreiberin schon gesagt hat und ihr nur sagen, dass sie vor der Anhörung keine Angst haben muss und einfach ehrlich sein soll.

Diese Anhörungen finden in der Regel (jeder Richter macht das so wie er es für richtig hält) im Arbeitszimmer des Richters statt. Der Richter trägt dabei meistens auch keine Robe sondern "Alltagskleidung". Oft ist bei der Anhörung ein Mitarbeiter des Jugendamtes dabei,während die Eltern draußen bleiben müssen. Es ist auch bei den meisten Richtern so, dass mit dem Kind erstmal über allgemeine Themen gesprochen wird um das Ganze aufzulockern.

Was ich Dir aber sicher sagen kann ist, dass man es als Richter sehr schnell merkt, wenn Kinder beeinflusst wurden oder zu sehr "vorbereitet". Familienrichter hören sehr oft Kinder an und haben ganz schnell Erfahrung, wann eine Antwort die eines Kindes ist und wann eine erlernte Antwort.

Ansonsten kann ich Dir nur sagen, dass das Familienrecht aus dem Grundsatz besteht, dass der Umgang mit beiden Elternteilen für die Entwicklung eines Kindes grundsätzlich einfach mal wichtig ist. Die Umgangsuntersagung findet daher eigentlich so gut wie nie statt (eben bei gewalttätigen Eltern). Wenn man als Richter Bedenken hat bzgl. der Eignung eines Elternteils, den Umgang verantwortungsbewusst wahrzunehmen, wird man in der Regel erst einmal ein psychologisches Gutachten einholen, ob der Umgang dem Kind schaden, entweder über das Kind durch einen Kinderpsychologen oder eben über einen Elternteil, ob dieser möglicherweise nicht geeignet ist, den Umgang im Interesse des Kindes auszuüben (selten). Eine andere Möglichkeit ist zunächst den betreuten Umgang (also Kontakte in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Jugendamtes oder einer anderen ausgewählten Person) anzuordnen oder Umgang eben erstmal wieder nur stundenweise zuzulassen.

Bei Umgangsrechtsstreitigkeiten vor Gericht ist es oberstes Gebot, das Interesse des Kindes zu wahren. Die Interessen der Eltern spielen da kaum eine Rolle. Gerade deswegen wird ein Familienrichter immer auf eine Eingung der Eltern hinwirken, denn eine Anordnung gegen den Willen eines Elternteils oder beider Eltern tut dem Kind nie gut, weil es bei der Umsetzung sofort den Widerwillen der Eltern spüren wird. Das solltest Du Dir klar machen. Man wird in diesem Zusammenhang auch sicher fragen, warum ein 6 Jahre altes Kind nach 5 Jahren plötzlich nicht mehr will und weint. Vielen Eltern ist gar nicht klar, wie sehr sie ihr Kind beeinflussen. Kinder merken es sofort, wenn ein Elternteil sich über den anderen ärgert. Sie stehen ständig zwischen den Stühlen und leiden darunter. Und ganz ehrlich: Es gibt leider kaum getrennt lebende Eltern, die den Umgang so umsetzen und so freundschaftlich miteinander umgehen, dass die Kinder gar keine Probleme damit haben. Ich kann das erst verstehen, seitdem ich auch einen Sohn habe. Es ist einfach unendlich schwer, die eigenen Gefühle völlig zurückzudrängen, wenn es überhaupt geht. Ich glaube, ich hätte da bei einer Trennung auch große Schwierigkeiten. Man muss einfach sehen, dass schon die kleinste Kritik am anderen Elternteil (warum kommt der immer zu spät, warum gibt es dort kein richtiges Mittagessen, warum darf das Kind dort so viel Fernsehen schauen, warum bekommt es soviel Süßigkeiten, die neue Freundin ist total unsympathisch..) das Kind in schwerste Konflikte stürzen kann, so dass es versucht, diesen Situationen durch Umgangsverweigerung zu entgehen.

Das ganze Thema Trennung und Umgang ist für alle Beteiligten sehr schwer neutral zu betrachten. Aber bedenke bitte immer, dass der Leidtragende das Kind ist. Also wenn der Richter Umgang anordnet, dann versuche Dein Kind zu bestärken diesen wahrzunehmen (falls der Vater kein Schläger ist oder aus sonstigen massiven Gründen völlig ungeeignet ist), denn wenn Du Deinem Kind zeigst, dass Du das nicht so willst, machst Du Alles für Dein Kind unglaublich schwer. Wenn Du einigermaßen mit dem Vater sprechen kannst, dann versuche die Chance bei Gericht zu nutzen, dass ihr eine einvernehmliche Regelung findet, mit der ihr den Umgang wieder so gestalten könnt, dass es für Euch alle in Ordnung ist. Nicht wegen Euch, sondern wegen Eurem gemeinsamen Kind.

Viele liebe Grüße
Svala

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Hallo

Wie eine Vorschreiberin meinte, groß vorzubereiten gibt es nichts.
Es gab bei mir damals auch eine Anhörung, wobei alle Leute aus dem Gerichtssaal geschickt wurden und nur ich, mein kleiner Bruder und der Richter alleine waren. Er fragte uns (wobei mein kleiner Bruder nichts sagte) und als ich ihm sagte, dass ich nicht zu meinem Vater möchte, hat er nochmal genau nachgefragt und als meine Antwort wieder so ausfiel, nahm er das so auf sein Diktiergerät auf.

Es hat sicherlich Gewicht, sonst würde ein Kind nicht befragt werden.

Bei uns damals bekam mein Vater weder Sorge- noch Umgangsrecht.

Meine Mutter schickte mich allerdings damals auch zu einer Psychologin. Sie wollte von jemand unabhängigen wissen, wie ich "ticke", da sie selbst da nicht "reinpfuschen" wollte. Was sie damals rausgefunden hatte, würde ich gerne wissen. Denn irgendwie haben wir die meiste Zeit nur Tischtennis gespielt #schein

Alles Gute euch!

Anne