Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur Kündigung in der Pobezeit.
Mein Mann und ich möchten gerne ein zweites Kind, wir wollen es nun drauf ankommen lassen damit nicht so ein großer Altersunterschied zwischen den Kindern ist( unser Sohn wird am 10.01. 15Monate).
Ich habe am 15.10. eine neue Stelle angefangen und habe bis zum 15.04.13 Probezeit.
In meinem Vertrag steht:
"Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet"
"Wird vom Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor Beendigung der Probezeit dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer in ein ordentliches Arbeitsverhältnis übernommen wird, so gilt das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit als beendet."
Nun bin ich mir total unsicher, ob ich trotzdem den Kündigungsschutz habe falls ich Schwanger werde oder ob sie den Vertrag dann auslaufen lassen kann???
Hat evtl jemand Erfahrungen oder kennt sich damit aus?
Ich danke euch schonmal für eure Antworten.
Schwangerschaft,Probezeit,Kündigung?
Hi,
der AG kann das Arbeitsverhältnis einfach zum Ablauf der Probezeit auslaufen lassen.
Allerdings sollte sich eine Schwangerschaft bis zum 15.04.13 (sofern es denn überhaupt so schnell klappt) doch locker verbergen lassen
Gruß K.
wäre es nicht sinnvoller erst einmal den festen vertrag in der tasche zu haben?
mfg
Crossposting...
Guten Morgen,
Tipps hast du ja schon bekommen, wie du weiterhin den Kündigungsschutz haben kannst, wenn du über die Probezeit kommen solltest.
Warum fängt man eigentlich eine neue Arbeitsstelle an, wenn man sowieso vor hat erneut schwanger zu werden? Der Arbeitgeber investiert ja auch in dich, setzt unter normalen Umständen Vertrauen in dich? Deswegen auch die Probezeit, dass man sich gegenseitig 'erprobt'. Meinst du, dass das Arbeitsverhältnis danach, sollten deine Pläne wahr werden, gut sein wird?
Das waren so meine Gedanken dazu.
Lieben Gruss
Joana
Meine Chefin weiß das ich noch ein Kind haben möchte, dann dürften AG nur noch Frauen einstellen die keine Kinder mehr möchten.
Ich habe nach einem Jahr Elternzeit wieder angefangen um nicht zu sehr aus meinem Beruf raus zu kommen.
Sollte es danach gar nicht mehr klappen,muss ich mir eine andere Apotheke suchen.
"...Warum fängt man eigentlich eine neue Arbeitsstelle an, wenn man sowieso vor hat erneut schwanger zu werden?..."
Ich verstehe die Frage nicht! Man kann doch nicht sagen, wie lange es letztenendes dauert. Manche brauchen ein Jahr oder länger...dürfen die dann keine Arbeit anfangen?
Und das mit dem Investieren und Vertrauen...alle Kräfte in der Gesellschaft, auch die Arbeitswelt, müssen das unterstützen, dass Frauen Kinder bekommen.
Unser Staat krankt unter anderem daran, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr als im Argen liegt.
In Art 6, Absatz 4 des Grundgesetzes heißt es:
Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Da steht nicht: Jede Frau darf erst dann Mutter werden, wenn sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag jenseits der Probezeit erreicht hat und das Vertrauen ihres Arbeitgebers erworben und seine Investionen gerechtfertigt hat!
in diesem Sinne
lg die hinterwäldlerin
Moin,
du hast in der Probezeit KEINEN Kündigungsschutz, der Vertrag kann auslaufen.
Schwanger werden, dem AG nichts zu erzählen und auf den Festvertrag warten fände ich hinterlistig und unfair.
Von daher: wartet doch einfach nicht ein paar Monate, ist ja auch nicht die Welt.
Bye,
Wibbi
Wenn ich schwanger werden würde,dann würde ich es auch erzählen.
Möchte der Chefin gegenüber da fair sein.Hab ihr ja auch bei Einstellung gesagt das wir noch ein Kund haben möchten.
Im Gesetz steht drin,dass man aufgrund der Schwangerschaft in der Probezeit nicht gekündigt werden kann.
Ich werde es ja wenn es dann geklappt hat sehen,vielleicht beält sie mich ja trotzdem für die zwei Vormittage die ich arbeite.
Hab ja eh keine Vollzeitstelle und wenn nicht habe ich halt Pech gehabt.
Möchte die Kinderplanung nicht von einem Chef abhängig machen,dann dürfte man nie Kinder bekommen weiles immer ungünstig ist.
Darum hatte ich es ihr ja auch gesagt,damit sie von Anfang an bescheid weiß.
LG
§9 des Mutterschutzgesetzes steht das mit der Kündigung und auch Probezeit