Kann man eine Adoption rückgängig machen?

Nein, oder?

Und wenn man jahrelangen physischen und psychischen Misshandlungen ausgesetzt war? Diese aber nun nicht nachzuweisen sind zwecks Verjährung?

Würde mich echt mal interessieren.

Lg, dingens

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Hallo!

Nein das kann man nicht, ganauso wenig wie man seine leiblichen Eltern loswerden kann, zumindest rechtlich nicht.
Als Adoptierter hast du rechtlich die gleiche Stellung wie ein leibliches Kind.
Du kannst wie jeder den Kontakt abbrechen oder versuche zivilrechtlich gegen deine Eltern vorzugehen, aber die Adoption Rückgängig machen geht nicht.

LG

helikopta

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Nein. Von biologischen Eltern kann man sich ja auch nicht "scheiden lassen", egal wie mies sie sind ...

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Unter gewissen Umständen geht es, das weiß ich, weil eine Kollegin das tat.
Dazu solltest Du Dich unb edingt juristisch beraten lassen.

Viel Erfolg!

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Nein, das geht nicht mehr. Seit der Gleichstellung mit leibiichen Kindern ist eine Adoption (eine Kindsadoption, nicht eine Erwachsenenadoption – das ist juristisch etwas ganz anderes) dingfest. Die biologischen Eltern haben ihr Elternrecht durch die Adoptionsfreigabe abgetreten.

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Mhm,

es geht ja nicht um das verlorene Elternrecht. Sondern darum, dass ein adoptiertes Kind, was jahrelang psychisch und physisch misshandelt wurde, sich frei rudern will von den Pseudoeltern. Macht Sinn, dass man es nicht rückgängig machen kann...schade fürs misshandelte Kind ist es aber...

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Hey dingens: Was ist denn passiert?
Wenn du irgendwie verletzt wurdest von deinen Eltern (ob nun Adoptiert oder leiblich): Ab zur Polizei!

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Nein, eine Adoption kann man nicht rückgängig machen.

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Hallo,

das hat mich jetzt auch mal interessiert.

Vielleicht hilft dir ja dies:

http://www.adoption.de/information.htm

Verjährt kann das ja alles sein, aber du kannst es immerhin versuchen eine Aufhebung der Adoption zu erreichen. was hast du schon zu verlieren?
Nun ja außer Geld, versteht sich.

Ich würde mich erkundigen. Denn wenn deine Adoptiveltern dich mies behandelt haben,
wirst du wohl kaum später für die sorgen (Geld für Pflege oder Heim ) wollen.

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Eine Adoptionsaufhebung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, z. B. bei Zwangsadoption, wenn das Kind unter acht Wochen alt war etc. – also bei Verfahrensfehlern.

Und natürlich möchte man nicht für Peiniger aufkommen – das gilt aber auch für leibliche Eltern. Wenn Adoptierte ber leiblchen Kindern juristisch gleichgestellt sind, darf es – im Rahmen einer gesetzlich legalen Adoption – keine Ausnahmen geben.

Leider gilt grundsätzlich – Gene hin oder her – seine Eltern kann man sich nicht aussuchen.

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vielen Dank!!!