Adoption und rechtliche Folgen

Hi,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Wenn nicht, dann bitte verschieben.

Mein Mann hat meinen Sohn aus erster Ehe adoptiert. Das ist gerade erst passiert. Jetzt, im Nachhinein, fallen mir ein, zwei Fragen ein, die ich ja eigentlich der Richterin hätte stellen müssen. Damals war mir das aber noch nicht so klar.

Mein Sohn erhält ja jetzt als Geburtsnamen den Namen meines Mannes. In seiner Sozialversicherungsnummer steht aber noch der erste Buchstabe seines alten Namens drin. Damit haben wir jetzt schon mal die ersten Schwierigkeiten. Bei der Krankenkasse fühlte sich da gestern irgendwie keiner zuständig :-(

Und wie sieht es eigentlich mit der Geburtsurkunde aus? Die müsste dann ja auch quasi umgeschrieben werden, oder?

Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus

lg Heidi

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Bin als Erwachsene adoptiert, der Buchstabe in der Sozialversicherungsnummer blieb bei mir auch stehen, war für mich aber kein Problem, wie das bei Kindern ist weiß ich leider nicht.

Die Geburtsurkunde wird auf dem Standesamt beantragt und ausgestellt, bitte die Dokumente der Adoption mit nehmen.

Hoffe ich konnte Dir helfen!

Viele Grüße
Nurina

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Dankeschön :-)

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Ja- die Geburtsurkunden werden geändert.- die alten bleiben auf dem Standesamt.

Ist das Kind noch über seinen 1. Vater versichert? Oder bei seinem jetzigen Vater familiemversichert?

sparrow

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Danke für deine Antwort. Er ist bereits selber versichert, weil schon Lehrling.

Die Adoption hat nur sehr lange gedauert, weil der eigentliche Vater ständig seinen Wohnsitz geändert hat und nicht auffindbar war.

Heidi

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Ach so ein Großer schon ;-). Aber er ist noch nicht 18 oder?

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Hallo,

die Sozialversicherungsnummer ändert sich ja auch nicht, wenn Du heiratest.

Wobei ich mich gerade wundere, dass Dein Sohn eine hat. Meine Tochter hat keine. Die hat nur eine Steuer-ID und eine KV-Nummer.

GLG

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Hi,
danke für deine Antwort.
Mein Sohn hat eine, weil er bereits Lehrling ist. Da brauch man die ja. Die Adoption hat so lange gedauert, weil sein Vater ständig den Wohnsitz gewechselt hat und wir ihn immer wieder erst suchen mussten.
Das mit der Sozialversicherungsnummer kam jetzt auch nur bei der Vorsorge (Rente) auf, weil die die Nummer nicht akzeptiert haben. Begründung war eben der falsche Buchstabe in der Nummer.

lg Heidi

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Hallo,

o.k., dann ist es klar :-)

Wobei ich dann einfach nachfragen würde, ob es tatsächlich einer Neuzuteilung bedarf.

GLG

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Hi,

nein, geburtsname Deines Sohnes bleibt der gleiche, wie vorher.

Mein Mann hieß als Baby "Müller" (fiktiv)- wurde im Grundschulalter adoptiert und bekam den Namen des Adoptivvaters "Schmidt" (auch fiktiv). Als wir die Unterlagen für die Hochzeit angefordert haben, stand in der Geburtsurkunde

Name: Hans Schmidt, Geburtsname "Meier"

In der Geburtsurkunde ist auch vermerkt, dass mein Mann adoptiert wurde!

Und die Sozialversicherungsnummer bzw. der Buchstabe muss nicht geändert werden - ich bin verheiratet und habe einen Nachnamen mit "M" - mein Geburtsname geinnt mit "K" - also ist auch meiner Sozialversicherungsnummer mit "K".

Gruß
Kim