Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt!

Hallo,
Es geht hier um meinen freund.
Dieser hat erst verfahren das erst der Vater einer 6 jährigen Tochter sein könnte,was sich auch bestätigt hat.
Er hatte mit der mutter nach dem GV nichts mehr zu tun. Erst jetzt als sie Geld möchte bzw barucht kommt sie und sagt es ihm.
Sie wusste es ab dem Tag der Schwangerschaft das er der Vater ist . Erst fragte sie und sie stritt alles ab!
Muss er nun noch Unterhalt bezahlen? Ich habe gehört das es nach 2 Jahren vorbei ist mit dem Anspruch darauf!
Danke für eure hilfe

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Hallo,

da verjährt nichts, im Gegenteil. Wenn die Frau z.B. seit Geburt Unterhaltsvorschuss bezogen hat, dann wird man das von deinem Freund zurückfordern. Allerdings würde ich unter den Umständen ev. erst einmal testen lassen, ob es wirklich sein Kind ist (was aber auch wieder Geld kostet). Abgesehen davon ist dein Freund dann bis mindestens zum 18. Geburtstag des Kindes unterhaltspflichtig.

LG bluehorse

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Test wurde schon gemacht. Erst ist der Vater! Nur bei keinem Amt bekannt!

Laut dem Jugendamt muss er nichts bezahlen,da es ihm verschwiegen worden ist und er somit keine chance hatte etwas zu bezahlen.

Habe nun gestern von einer anderen mutter erfahren, das sie es früher angeben hätte müssen um auch Anspruch von ihm zu haben

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Hallo

Ab Bekanntgabe muss er nun zahlen. Auch ist das Kind erbberechtigt

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Schon traurig. Das Geld ist für sein eigenes Kind #nanana

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Wenn du ein ons hattest, die mutter fragst ob es dein Kind sein kann und es abgestritten wird.
Er möchte kein Kind und nur weil sie Geld möchte meldet sie sich. Es gibt keinen anderen dafür

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Dann hätte auch er verhüten müssen. Gerade bei einem ONS. Selbst Schuld, wenn man sowas macht, ohne sich abzusichern.
Nun wird er zahlen müssen, wenn er Pech hat bis 27

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Muss er nun noch Unterhalt bezahlen? Ich habe gehört das es nach 2 Jahren vorbei ist mit dem Anspruch darauf!

was für Käse...

na klar muss er zahlen, für SEIN Kind!!!

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Hat jemand gesagt das er nicht zahlen will?

Es geht mir nur darum ob die aussage von der bekannten stimmt oder nicht

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Leute was kann ich dafür wenn ich es mitbekommen habe und einfach wissen möchte was daran ist.

Für alle die dumm reden. Der vaterschaftstest wurde gemacht und Er hat bis jetzt einmal gezahlt, weil es erst war. Also Spart euch die dummen Kommentare Bitte

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Bedenke bei allem, das wenn ihr mal eine Familie wollt, er weiter zahlen MUSS.

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Ich weiß. Ich hab selber eine tochter von meinem ex

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also erstmal ist er verpflichtet unterhalt zu zahlen. Spätestens ab dem Zeitpunkt der bekanntgabe das er vater ist und die Mutter das einfordert. Also spätestens ab dem pos. test.

Was mich nur wundert ist, es soll nirgend eingetragen sein, aber das ergebnis 100% feststehen? Wenn du dir so unsicher bist, wieso lasst ihr das nicht gerichtlich testen? Dann ist es wirklich sicher! und es wird eingetragen. Vielleicht ist er ja doch nicht der vater, und hatte glück. Vielleicht war der test von der mutter manipuliert? da sie geld braucht ect.
Wenn die sachlage so ist, würde ich auf 10000%ig sicherheit gehen.

Allerdings muss er aber auch erst dann zahlen, wenn die mutter ihn auf der geburtsurkunde einträgt. Denn nur die angegebene person auf der geburtsurkunde ist zahlungsverpflichtet. Solange er officiel niergend eingetragen ist muss er auch nicht zahlen.

Zahlt er officiell unterhalt, hat er aber auch rechte! die er geltend machen kann.
Wenn er eingetragen wird, muss er zahlen, wenn es dumm läuft bis zum 27. lebensjahr des kindes. Somal der anspruch des kindes auch steigt.

Das die mutter bisher keinen unterhalt eingefordert hat, kann natürlich auch ein guter zug sein, denn wenn der leibliche vater nicht zahlungsfähig ist kann sie UVG beantragen. Dieser wird aber nur MAX: für 72 monate gewährt und ist von der höhe her gestaffelt. Beantragt sie von geburt an, bekommt sie es bis max. zum 6. geburtstag (133€), beantragt sie später z.b mit dem 4. geburtstag bekommt das kind diesen bis zum 10. geburtstag. Allerdings ab 6?jahre mehr wie 133€. Was das jugendamt ggf. später vom leiblichen vater zurück verlangt.

Dann hat der vater zum einen die rückzahlung zu leisten und zum anderen den aktuellen anspruch. Somit wird es für ihn härter.

LG

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Danke für die antwort.
Manipuliert ist der test nicht. Der wurde bestellt, beim Arzt gemacht und von ihm weg geschickt. Also ist da nichts zu falschen gewesen.

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Ja, dein Freund muss für sein gezeugtes Kind Unterhalt zahlen. Kindesunterhalt verjährt nicht, das ist eine Fehlinformation.

Und auch, wenn die Frau so selbstlos wäre und das Kind alleine "durchbringen" wollte – das Kind hat einen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Dieser gilt für das Kind, nicht für die Frau. Vater Staat hätte sich früher oder später sowieso gemeldet nach Feststellung der Vaterschaft. Mit der Frau/Kindsmutter hat das gar nicht unbedingt etwas zu tun, sondern damit, dass der Unterhaltsvorschuss (der sehr wahrscheinlich gezahlt wurde) von unser aller Steuern mitfinanziert wird. Ist auch okay. Wenn der Vater allerdings feststeht nicht mehr.

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Er ist nicht eingetragen als Vater. Der test wurde privat bestellt, beim Arzt durchgeführt und vom Arzt weg geschickt.

Kein Amt weiß von dem test, dem vermutlichen Vater, ...

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Das wird die Mutter aber nun tun. Und dann ist er bis 27 unterhaltspflichtig

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Also dass er Unterhalt zahlen muss wenn es sein Kind ist steht ja fest. Unterhalt verjährt nicht und den Anspruch darauf hat ja das kind und nicht die Mutter.

Aber: mir käme es seltsam vor, dass die Dame genau dann auf deinen Freund zukommt, wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft.

Ich würde einen offiziellen, gerichtlich verwertbaren Test machen.

lg, verena

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Ich kenne mich auch etwas mit unterhalt aus. Habe selber eine Tochter.

Der test ist auch eindeutig da dies von einem Arzt gemacht worden ist. Manipulation ging da nicht. Ich wart selbst dabei.

Und uns ist auch klar, das es ihr nur ums Geld ging und um nicht mehr. Dem Kontakt zum Kind ist ihr scheiß Egal

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Möchte er den kontakt zum Kind? Wenn ja, dann sollte er es auch versuchen.

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Hallo!

Dein Freund ist erst einmal nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen, so lange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat.

Bekommt die KM Unterhaltsvorschuss oder ALG2, so muss sie den Vater angeben, der dann zur Anerkennung der Vaterschaft geladen wird.
Sollte er sich weigern, die Vaterschaft anzuerkennen, so kann vom Gericht eine Feststellung der Vaterschaft angeordnet werden.

Also, sollte dein Freund tatsächlich der Vater sein, so kommt er wohl um seine Pflicht, Unterhalt zu zahlen, nicht herum.

So etwas verjährt nicht.

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Er ist der Vater, da privat beim Arzt ein test gemacht wurde

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Hallo,

bei Unterhalt verjährt gar nichts. Da gab es doch kürzlich erst den Fall eines lesbischen Paares, die dem Spermaspender sogar schriftlich zugesichert hatten, ihn von der Pflicht des Unterhaltes zu entheben.

Als sie sich trennten, verklagten sie ihn auf Unterhalt und bekamen Recht. Es ist sozusagen das Grundrecht des Kindes.
GLG
Miss Mary

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Ok. Danke
Hatte ich nicht mitbekommen

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Es kommt ja auch immer auf den Verdienst deines Freundes an

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