Fotos vom Kind im Netz!

Hallo ihr Lieben.
Ich frage hier für meine Schwester.
Sie ist getrennt lebend. Der Expartner hat jemand neues kennen gelernt und derjenige setzt Fotos vom Kind meiner Schwester ins Netz.
Zudem ist dieses Profil, auf dem sich die Fotos befinden, öffentlich und geschäftlich.
Welche Rechte hat meine Schwester? Meine Schwester kennt diese Person zudem noch nicht mal. Sie selbst hat kein einziges Foto ihres Kindes im Netz und sie möchte es nicht.
Kann man dafür bestraft werden, wenn sie das nicht unterlässt? Wohin wendet man sich da? An die Polizei oder Anwalt?

Ich danke euch für eure hilfreichen Antworten.

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Ich würde ohne Vorwarnung zur Polizei gehen und sie Anzeigen.
Es wird so oft davor gewarnt das die Leute das nicht begreifen.

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Danke, sehe ich genauso.
Meine Schwester hat nur Bedenken, daß die Polizei sowas als Lapalie sieht bzw wichtigeres zu tun hat.

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Es ist eine Straftat.
Sie soll als Beweis ein Screenshot machen.

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Davon ausgehend, dass sie Sorgerecht hat, kann sie sich an das Familiengericht wenden. Für die Veröffentlichung personenbezogener Daten braucht es idR die Einverständnis Erziehungsberechtigte. Der Vater kann es seiner Freundin demnach nicht einfach erlauben, solange deine Schwester dagegen ist.

https://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de/keine-veroeffentlichung-von-fotos-minderjaehriger-ohne-zustimmung-der-sorgeberechtigten/

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Ja, meine Schwester hat das Sorgerecht, der Expartner nicht.

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Also ich kenne tatsächlich den Fall aus dem Freundeskreis. Da haben BEIDE immer gern und oft Bilder ihrer gemeinsamen Kinder im Netz und im Status geteilt.

Nach der Trennung wollte er das plötzlich nicht mehr, ging damit zum Anwalt, und es wurde gerichtlich erwirkt, dass sie das Veröffentlichen von Fotos der Kinder zu unterlassen habe. Wahrscheinlich ist hier ein spezialisierter Anwalt der beste Ansprechpartner.

Polizei eher nicht. Denn es ist ja nicht VERBOTEN, Fotos der Kinder ins Netz zu stellen, und nur weil man etwas nicht MÖCHTE, können die vermutlich nicht viel machen.

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Doch sie ist bei der Polizei richtig

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Nein, ist sie nicht. 😅 § 22 KunstUrhG, da ist das Thema der TE geklärt, ist definitiv kein Bereich der Polizei. Denn KunstUrhG steht für kunsturhebergesetz. Ich denke da kann man 1 und 1 zusammen zählen, dass Dinge mit Kunst nicht viel mit dem Strafprozessrecht zutun haben. Außer vielleicht Kunstraub. 🤷🏻‍♀️

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Ein Gespräch bzw. Brief dass das unterlassen werden soll ist nicht möglich? Mit dem Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen?

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Ich hab nur angefangen die anderen Beiträge über Anwalt und co zu lesen. Es geht viel einfacher.

Die erste Option ist reden. Sprich sie an. Möchtest du nicht. Bitte runternehmen.

Die zweite wenn es FB ist: FB hat eine Meldefunktion. Wichtig ist dass du da anklickst dass es Kinderlieder sind/dein Kind ist. Vielleicht musst du das validieren, zB mit Geburtsurkunde oder Pass. FB nimmt diese dann sehr zügig runter.

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Bilder, nicht Lieder. Da hat die Autokorrektur zugeschlagen.

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Hi,

erster Schritt: ein Gespräch mit dem Ex. Notieren wann das war.
Zweiter Schritt: wird es weiter ignoriert, Schreiben per Mail oder Brief, dass sie letztmalig verwarnt, sollten die Bilder nicht bis Frist eine Woche gelöscht sein, sie weitere Schritte einleitet.
Dritter Schritt: Info an Jugendamt und Anwalt. Im schlimmsten Fall landet es dann vor Gericht.

Polizei bringt glaube ich wenig, ich glaube, dass ist eine Zivilrechtliche Sache, keine strafrechtliche. Aber da bin ich nicht sicher daher, wenn man selbst nicht weiterkommt unbedingt anwaltlich beraten lassen.

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Ich würd erst Mal den Dialog suchen und wenn man da auf sture Böcke trifft den Anwalt einschalten. Wenn deine Schwester das Sorgerecht hat sind ihre Aussichten mehr als gut. Das ist keine Polizeiangelegenheiten. Die sind für andere Dinge zuständig. Ggf. kann deine Schwester die Bilder auf den Plattformen wo sie geteilt würden auch melden. Dulden muss sie das definitiv nicht.

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das ist eine Zivilrechtliche Klage, sie kann vom Anwalt einen Brief schreiben lassen, der kostet Geld, ich schätze mind 250 €, die sie nicht zurückerhält, bei erneutem Zuwiderhandeln kann sie Klage einreichen, zahlt sie auch voraus, da ies nicht im Allgemeininteresse liegt. die Polizei hat damit gar nichts zu tun.