Hallo,
der Neffe meines Mannes möchte zu uns ziehen. Er ist fünfzehn.
Geht das auf jeden Fall? Sollten wir uns besser ans Jugendamt wenden und es irgendwo „anmelden“ oder kann es auch sein, dass sie es nicht zulassen und er irgendwo anders untergebracht wird? In dem Fall würde er nämlich lieber bei seiner Mutter bleiben.
Muss man es irgendwo anmelden, wenn unser Neffe zu uns zieht?
Falls das eine Rolle spielt: Wir sind selbst Eltern und seid drei Jahren verheiratet. Mein Mann hat ein festes Einkommen, ich befinde mich auf den letzten Metern meines Studiums.
Du hast ja schon eine sehr gute Antwort von ehemoppel bekommen.
Ich würde diesen Weg auch gehen - mit der Mutter alles besprechen und zsm zum Jugendamt. Der kleine große ist mit 15 aber schon so weit , dass er seinen Willen kund tun kann - also wenn er mit 15 das möchte dann wissen die beim Jugendamt eigentlich schon , dass ein verbot oder zwang es nicht zu tun überhaupt nichts bringt und im Zweifelsfall selbst wenn die Mutter klagt kann der kleine Mann eben mit 15 oder dann schon 16 (dauert ja auch alles) schon mit selbst bestimmen und das wiegt halt mit!
Er muss halt in der Schule gemeldet werden - beim Einwohnermeldeamt mit Namen auf dem klingelschild - dann stellt sich die Frage mit der kk Versicherung und das KiGe sollte auch zu euch kommen da er ja bei euch lebt.
Viel Glück allen Beteiligten.
Hallo
habe das hier gefunden: (Ob es nun Onkel oder Großeltern sind, ist ja zweitrangig)
"Was ist zu beachten, wenn das Kind zu den Großeltern zieht?
Erst einmal ist es sehr wichtig, dass die Eltern ihre Zustimmung geben und ggf. bei einem gemeinsamen Termin beim Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Großeltern übertragen wird. Es wird festgelegt, an welchem Ort und in welcher Wohnung das Kind dauernd oder auch übergangsweise leben darf. Zudem muss geklärt werden, welche Teilbereiche des Sorgerechtes die Großeltern erhalten. Eine schriftliche einvernehmliche Übertragung kann dabei genügen, diese kann jedoch jederzeit von den Eltern wieder aufgelöst werden. Der Wille des Kindes steht dabei immer im Vordergrund, das heißt der Wohnungswechsel muss auch der Wunsch des Kindes sein. Schließlich ist es im Interesse aller, dass sich das Kind wohl fühlt und ein gutes Verhältnis zu den Eltern gefördert wird. Daher ist es auch sehr wichtig, dass der Wohnungswechsel reibungslos und im Wohlwollen aller abläuft und keine Zankereien entstehen."
Quelle: https://www.grosseltern.de/aufenthaltsbestimmungsrecht-kann-der-enkel-zu-den-grosseltern-ziehen/
Alles Gute
Mein Neffe wohnt bei meiner Mutter, daher weiß ich, dass ihr das Jugendamt informieren müsst. Außerdem muss er umgemeldet werden und dann muss das Kindergeld auch über euch laufen. Informiert euch am besten mal mit der Mutter beim Jugendamt
ihr solltet es rechtlich klären. Ihr braucht eine Genehmigung der Sorgeberechtigten und ganz wichtig, eine Bestätigung etwas zu entscheiden, wenn zum Beispiel etwas passieren würde. Das KA hat damit nichts zu tun.
Unser Enkel gint bei uns zur Grundschule und war bei unsgemeldet, wir hatten eine vorübergehende Sorgerechtsübertragung von unserer Tochter.
Hallo,
Ihr braucht keine Anteile vom Sorgerecht übertragen lassen, da reicht eine Vollmacht für die alltäglichen Belange des Jugendlichen.
Zudem bei einem Aufenthalt über 6 Wochen wird das Ganze zur sogenannten "Verwandtenpflege", d. h. ihr werdet vom JA als offizielle Pflegestelle geprüft und genehmigt. Ebenso steht euch dann ein Pflegegeld zu.
Alles Liebe!
Bei mir wohnt der Sohn von meinem Cousin.
Wir wurden auch vom Jugendamt überprüft und sind nun Pflegeeltern und bekommen Pflegegeld.
Verwandschaftspflege ist das.
Hallo,
mein Cousin ist vor ein paar jähren zu uns gezogen, da war er 16.
Er hatte da schon einige Stationen durch und sein Wunsch war es zu uns zu kommen, bevor er wieder woanders landet.
Für seine Eltern war es in Ordnung, bzw glaube ich, sie waren erleichtert.
Wir haben eine Art Vollmacht erhalten, dass wir ihn in der Schule und im Rathaus anmelden können, einfach für ihn verantwortlich sind.
Wir haben von seinen Eltern das Kindergeld und Unterhalt erhalten, eine pauschale für Wohnen/Essen. Alle anderen Anschaffungen haben wir dokumentiert und vom Unterhalt bezahlt.
Das Jugendamt haben wir nicht informiert. Es war für alle Beteiligten so in Ordnung.
Wer weiß wo die Ihn diesmal untergebracht hätten. Nach 4 Stationen hatte er Familie am nötigsten.
Denke wir hätten kein Sorgerecht bekommen vom Jugendamt, da wir keine 15 Jahre Altersunterschied haben.
Hallo,
mir wurde vor 24 Monate vom Jugendamt erklärt, dass für Neffen und Nichten ein Verfahren beim Jugendamt gestartet werden muss. Es wird dabei geklärt, warum, wieso, weshalb und ob es dem Wohl des Kindes dient. Es hängen wohl viele rechtliche Dinge dran. Da es damals schnell und kurzfristig sein musste (wegen Schule, etc.), haben wir die Anmeldung über meine Mutter (sie wohnt auch im selben Haushalt) laufen lassen.
Wir konnten zum Glück es über meine Mutter - sprich Oma der Kinder regeln. Bei Grosseltern können die Eltern der Anmeldung zustimmen und mann muss "nur" zum Einwohnermeldeamt. Aber man braucht einen Nachweis, dass es sich wirklich um die Grosseltern handelt.
Denke nicht, dass es bei Zustimmung aller Parteien problematisch wird über das Jugendamt zu gehen. Ist halt viel Papierkram.
Viel Glück,
Rumpel