Pflege eigenes Kind

Hallo,

Ich poste hier, da Anonymität möglich.

meine Elternzeit endet absehbar, ich werde unbezahlt frei gestellt oder kündigen, weil ich meinen Sohn zu Hause pflege.
Er ist schwerst pflegebedürftig, teilbeatmet, palliativ versorgt.
Ich höre manchmal, dass Eltern in meiner Situation einen ambulanten Pflegedienst gefunden haben, der sie anstellt und das Kind als Patienten aufnehmen. Leider finde ich online keine Infos dazu. Ich bin ausgebildete Kinderkrankenschwester, das Pflegegeld ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Wer arbeitet bei einer Pflegekasse oder als PDL und kennt die rechtliche Seite? Gibt es etwas, dass meine Anstellung und einen Einsatz bei meinem Sohn ausschließt? Es ist mir auch egal, dass das Pflegegeld wegfällt, wenn ich stattdessen ein Gehalt hätte.

Grüßle

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Liebe TE:

Kuck doch mal bei den Rehakids rein: https://www.rehakids.de/app.php/portal

Vielleicht wirst du da fündig.

LG Hinzwife

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Danke dir, da bin ich schon und konnte nichts konkretes finden. Kann dort auch nicht anonym posten. Wäre leicht für meinem jetzigen AG oder Mitarbeitende zu erkennen, das möchte ich nicht.

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Evtl. beim Vdk anfragen.
Beratung rund um Pflege und co.

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Hmmm, habe ich noch nie gehört...ich wüsste aber auch nicht, was konkret dagegen spricht.
Frag doch einfach bei den umliegenden Pflegediensten nach. Da ja eh großer Fachkräftemangel herrscht, ist es vielleicht gar nicht so abwegig. Alternativ könnte dir auch ein Pflegestützpunkt vielleicht was dazu sagen oder falls du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du auch dort nach fragen, könnte ja sonst arbeitsrechtlich eventuelle Folgen haben.

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Danke dir,

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Hallo!

Ich verstehe deine Frage nicht ganz.
Dein Kind wird wahrscheinlich PG 5 haben, oder? Dafür kannst du das Pflegegeld behalten oder damit + Verhinderungspflege jemanden anstellen, damit du arbeiten gehen kannst.

Hattest du 3 Jahre Eltern Zeit?

Wenn dein Kind palliativ liegt, würde ICH das Pflegegeld nehmen, mir zur Entlastung jemanden über die Verhinderungspflege suchen.

Du kannst auch Familien Pflegezeit brim AG angeben.

Lass dich bitte durch die Krankenkasse oder einen Pflegedienst oder den VdK beraten.

LG

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Wie nutzen Leistungen aus Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und 50 Prozent der Kurzzeitpflege. Mehr geht nicht und auf das Pflegegeld bin ich angewiesen. Das geben wir auch für Therapien und Hilfsmittel aus, die nicht von der KK übernommen werden. Die Leistungen reichen für 2x 2,5 Stunden geschulte Hilfe pro Woche.
Ich möchte explizit meinen Sohn selbst pflegen und zu Hause haben.
Mein Sohn ist ein Kleinkind, ein örtlicher Kinder-Pflegedienst hat kein Personal, um uns absehbar “aufzunehmen“. Und wenn wir aufgenommen würden, würden sie ihn ja nicht zwangsläufig betreuen, sondern pflegen. Das sind zwei paar Schuhe, mein Sohn müsste dann fähig sein, einen Kindergarten mit der Pflegekraft zu besuchen. Das ist er meist nicht.

Für Familien-Pflegezeit müsste ich einen so hohen Stellenanteil haben, um ihn auf 15 Wochenstunden zu reduzieren. Familienpflegezeit ist keine Freistellung.

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Also bekommst du sozusagen Gehalt als pflegekraft, pflegst dein Kind und kannst die restlichen Gelder als Mama bekommen.
Richtig?

Ich kann dir da nicht helfen, aber ich möchte dir mitteilen, daß ist das eine sehr schöne Idee finde.

Denn mit dem Geld was man so bekommt, kommst du ja offensichtlich nicht weit, traurig genug.

Ich würde mich freuen, wenn das klappen würde.
Du hast so du Möglichkeit immer bei deinem Kind zu sein.

Drücke dir die Daumen und wünsche dir viel Kraft.

Lg🌸🌸🌸🌸

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Finde die Idee auch sehr schön. Aber wer bezahlt denn dann den Pflegedienst? 😅 macht das dann die KK? Und dafür fällt das Pflegegeld weg?

Ich hab von dem Konzept tatsächlich auch noch nie gehört, aber wenn’s geht, ist das doch ne tolle Sache!

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Davon hab ich mal so gar keine Ahnung.

Aber für diese Situation wäre es die perfekte Lösung.

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Hallo,

ich denke, dass dies nicht geht. Hier kommt es bzw. kann es zu einem Interessenskonflikt kommen. Ich darf weder meinen Sohn noch meinem Mann behandeln. Es werden auch keine Eltern in Klassen mit ihren Kindern eingesetzt.

Liebe Grüße

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Als Vermutung oder Wissen zu meiner Situation?

In welchem Kontext darfst du nicht behandeln? Aus dem ärztlichen Bereich weiß ich, dass Behandlung von Familienangehörigen kein Problem ist und in Praxen oder Kliniken wie alle anderen Patienten abgerechnet werden.

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Als Logopädin, rechnet die Krankenkasse dies nicht ab.
Auch bei uns in der Reha wird dies vermieden.

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Hey,

ich antworte dir mal weil ich in einer ähnlichen Situation bin. Ich habe auch ein zu pflegendes Kind mit PG5 wobei wir für unser Mäuschen tatsächlich seit sie 3 ist einen Kindergartenplatz für vormittags in Anspruch nehmen.
Wäre das für dich gar keine Alternative bzw geht das definitiv nicht, auch nicht mit 1:1 Betreuung in der Einrichtung?

Ich habe mich damals unheimlich aufgeregt, weil ich ähnlich wie du dastand und feststellen musste, dass mir außer des Pflegegeldes NICHTS zusteht.
Man bekommt kein Arbeitslosengeld und auch sonst keinen Cent dafür, dass man sein Kind rund um die Uhr pflegt. Es ist ein Skandal und ich kenne so viele Eltern wie dich und mich, die das zum verzweifeln bringt. Es ist unfair, denn man hat sich diese Situation ja so nicht ausgesucht und gleichzeitig keine Wahl. Wir haben lange keinen Kindergartenplatz bekommen. Deshalb war es finanziell auch teilweise wirklich schwierig.

Umso glücklicher bin ich nun, in TZ wieder arbeiten zu können und mein schwerbehindertes, geliebtes, großartiges Kind gut versorgt zu wissen und vor allem kann sie teilhaben am normalen Leben. Das war uns auch unheimlich wichtig und sie ist so aufgeblüht seit dem KiGa.

Die Idee, sich bei einem Pflegedienst anstellen zu lassen habe ich noch nie gehört aber vielleicht telefonierst du einfach mal mit den Pflegediensten in deiner Umgebung und fragst direkt nach?

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Hallo!
Ich habe das nur schon mal andersrum gehört; da "eröffnet" die Mutter selber einen Pflegedienst und stellt Pflegekräfte für das Kind an!
Den Bericht darüber hatte ich mir angesehen und fand das sowohl interessant als auch traurig...
Ich weiß aber leider nicht, auf welchem Sender der lief...
Alles Gute für Euch!
LG
asira

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Hallo,

ich kann dir von einem Fall aus meinem Berufsleben berichten in dem dein Plan umgesetzt wurde.

Wir hatten nicht den Eindruck, dass das legal war aber Konsequenzen gab es auch nicht, obwohl wir den Fall Wegen Scheinselbständigkeit gemeldet haben.

Es liegt schon einige Jahre zurück und lief folgender Maßen.

Die Ehefrau gliederte sich an eine Art Dachverband an und war selbstständig als Pflegerin tätig. Gepflegt hat sich ausschließlich ihren Mann aber eben in Funktion einer Pflegefachkraft nicht als Ehefrau… damit erreichte sie, dass sie nicht die Geldleistung bekommen hat, sondern ihre Dienste gegenüber der Pflegekassen als Sachleistung abrechnen konnte. Da die Sachleistungen nicht die von ihre gestellten Rechnungen deckten, wurde der Rest beim Sozialamt beantragt und so kamen wir an den Fall.

Da sie nur diesen einen Patienten hatte, der auch ihr Mann war, gingen wir immer davon aus, dass das nicht erlaubt ist, die Pflegekassen hat auch unsere Einwände aber nicht reagiert.

Natürlich empfindest du die Situation finanziell als ungerecht, denn du bist gelernte Kraft und würdest dich gern für die Pflege deines Kindes bezahlen lassen.

Aber die Pflege deines Kinder gehört zu deinen Unterhaltspflichten als Elternteil,du erhältst lediglich das Pflegegeld als Zuschuss, damit du die zusätzliche häusliche Pflege leisten kannst.

Das ist bei allen pflegenden Angehörigen so.

Das du ggf in finanzielle Bedrängnis kommst, weil du kein ausreichendes Einkommen hast, ist nachvollziehbar dafür wäre aber das JC der richtige Ansprechpartner.

Alles Gute für euch.

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Ich möchte nicht die wie jemand bezahlt werden, der z.B. über Verhinderungspflege abgerechnet wird. Prinzipiell kann die Frau das so machen, falls jemand anderes (evtl. Kind/ Enkelkind) als Hauptpflegeperson bei der Pflegekasse angegeben ist und die Hauptpflegeperson dann eben verhindert ist. Durch die Zugehörigkeit zu einem entsprechenden Verein konnte sie wohlmöglich mehr abrechnen als evtl nur den 1,5-fachen Satzes des Pflegegeldes, was bei Personen desselben Haushaltes wohl so ist. Aber prinzipiell darf ein Haushaltsmitglied Verhinderungspflege machen.

Nur für die Vollständigkeit: ich weiß natürlich um die (untragbare) Situation pflegender Angehöriger in Deutschland, dass sie für die Pflegeversicherung "Ehrenamtliche" sind und das Pflegegeld lediglich eine (lächerliche) Anerkennung. Ich weiß, dass ich weder ALG noch ALGII beantragen kann, kein Sozialgeld und ich habe keinen Zugang zu meiner Erwerbsarbeit, weil mein Sohn nicht betreuungsfähig in einem Kindergarten ist, auch nicht in einem integrativen Kindergarten, weil er seit einem Unfall in einem Wachkoma-Zustand ist und sein Zustand verschlechtert sich langsam, aber er verschlechtert sich.

"Das ist bei allen pflegenden Angehörigen so." mag sein, jedoch ist es bei allen pflegenden Angehörigen gleich prekär: 16 Stunden und oft mehr Pflegearbeit am Tag, die keiner bezahlen möchte, obwohl das Pflegesystem in Deutschland ohne pflegende Angehörige zusammen brechen würde.