Ärger mit dem "Lebensgefährten" der verstorbenen Mutter

Hallo zusammen.

Ich brauche mal ein paar Tipps bzw. Erfahrungswerte.
Meine Muttter ist nach schwerer Krankheit Ende November verstorben. Es ging ihr zwar immer wieder ziemlich schlecht, dennoch ging es jetzt doch schnell zu Ende. Sie und ihr "Lebensgefährte" haben zusammen im Haus meiner auch bereits verstorbenen Großeltern (ihren Eltern) gelebt. Meine Mutter und mein Onkel haben das Haus damals geerbt, der Onkel wurde ausbezahlt, dafür mussten meine Mutter und der Lebensgefährte einen Kredit aufnehmen. Der läuft bei einer Bank in der Schweiz, dort ist es üblich nur Zinsen zu zahlen und nicht zu tilgen. Daher ist noch ziemlich viel offen.
"Lebensgefährte" schreibe ich deswegen in Anführungszeichen, weil das Verhältnis zwischen den beiden, aber auch zwischen uns Kindern (habe noch einen Bruder) immer schlechter wurde. Er konnte nie eine Beziehung zu uns Kindern aufbauen. Wir waren 10 und 8 als er und unsere Mutter zusammen kamen. Wir kamen miteinander aus, aber es war nie familiär oder freundschaftlich. Die beiden wohnten auch nicht zusammen, er kam abends zu uns. Irgendwann verstarben meine Großeltern und meine Mutter und er (B.) haben das Haus ein bisschen renoviert und übernommen. Wir sind also zu viert dort eingezogen. Ich habe noch ein halbes Jahr dort gewohnt, dann bin ich eh von zuhause ausgezogen. Mein Bruder hat noch ein paar Jahre dort gewohnt und ab da ging es steil bergab. Mein Bruder und B. verkrachten sich. Sie gingen sich aus dem Weg, sprachen kein Wort miteinander. B. ließ uns immer mehr spüren, wie sehr wir ihm Weg sind. Meine Mutter ist aber ein absoluter Familienmensch gewesen. Ihre Kinder kamen immer an erster Stelle, somit verschlechterte sich auch das Verhältnis zwischen den beiden. Sie lebten eher wie in einer WG nebeneinander her. Man muss wissen, dass B. seine eigene Wohnung nie aufgegeben hat. Ob das eine Miet- oder Eigentumswohnung ist, weiß ich allerdings nicht.
Als meine Mutter krank wurde, hat er sie zwar zum Arzt gefahren oder ist mit ihrem Hund Gassi gegangen, aber ansonsten haben die beiden quasi keine Zeit miteinander verbracht. Der letzte gemeinsame Urlaub war 2004, an Ausflüge kann ich mich nicht erinnern. Ins Haus gezogen sind sie 2009 und sie haben NIE was zusammen unternommen. Er war arbeiten oder bei seiner eigenen Mutter. Freunde hat er nicht. Meine Mutter hatte zunächst auch noch gearbeitet, ist dann in Rente gegangen, hatte viele Freunde und hat einfach am sozialen Leben teilgenommen. SIe hat ihn leider nie rausgeworfen, weil sie Angst hatte, dass er Geld zurückfordert und vor allem davor, dass er zum Stalker wird, ihr vielleicht sogar was antut. Das als Hintergrundinfo, damit ihr euch ein Bild machen könnt.

Mein Bruder und ich haben nun das Haus geerbt. Es gibt kein Testament. Mein Mann und ich wollen das Haus übernehmen. Wir Geschwister sind uns da vollkommen einig. Nach Weihnachten haben mein Mann, mein Bruder und ich uns mit B. zusammengesetzt und ihm gesagt, dass wir das Haus nehmen wollen und dass wir das Haus irgendwann auch mal ausräumen müssen. Heute habe ich B. also gesagt, dass wir mit dem Ausräumen beginnen wollen. Daraufhin meinte er, dass er im Haus bleiben möchte. Ich entgegnete ihm, dass wir das Haus nehmen und weder vermieten noch verkaufen wollen. Er zählte dann nur auf, was am Haus alles gemacht gehört. Das weiß ich, aber er sagte das vermutlich um mir das Haus madig zu machen. Er ist alleine, hat aber jede Menge Zeug (viel Schrott, aber ist seine Sache). Wahrscheinlich weiß er einfach nicht wohin damit. Ich gebe zu, es hat ihn schwer getroffen. Er hat unsere Mutter auf seine komische Art geliebt. Zudem ist seine Mutter ein paar Tage später auch gestorben und dann sagen wir ihm eben auch noch, dass er ausziehen muss. Klar ist das viel, aber so ist nun mal.
Jedenfalls habe ich Sorge, dass er Sachen entwendet, Schlösser austauscht, was kaputt macht oder sogar das Haus anzündet. Er hatte sich seit dem Tod meiner Mutter recht kooperativ gezeigt, aber seine seltsame Reaktion heute, lässt bei mir die Alarmglocken läuten.

Mein Mann und ich werden heute Abend zu ihm fahren und versuchen ruhig und sachlich mit ihm zu sprechen. Wir wollen schriftlich festhalten, dass er ausziehen muss und einen Zeitpunkt festlegen. Es gibt keinen Mietvertrag und zum Glück kein lebenslanges Wohnrecht. Meine Mutter steht alleine im Grundbuch. Den Erbschein haben wir am Wochenende erst erhalten.

So, nun zu meinen Fragen.

Welche Frist würdet ihr ihm setzen? Was kann machen, wenn er sich weigert auszuziehen? Polizei, Räumungsklage, oder was gibt es noch? Er hat ja rechtlich gesehen keinen Anspruch. Er hat dort zwar seinen Erstwohnsitz, aber wie gesagt keinen Mietvertrag oder sonst was. Habt ihr Tipps für das Gespräch? Alles schriftlich festhalten, Diktiergerät mitlaufen lassen. Ich werde außerdem alles im Haus fotografieren und die wichtigsten persönlichen Dinge mitnehmen. Hat jemand schon mal ähnliches erlebt? Was vergesse ich?

Danke für eure Geduld beim Lesen und eure Tipps

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seine lebensgefährtin und seine mutter sind kurz hintereinander ende november/dezember verstorben
abgesehen davon ob es rechtlich möglich ist oder nicht oder wer recht hat oder nicht finde ich es moralisch ziemlich mies von euch ihn von jetzt auf gleich auf die strasse zu setzen nur weil ihr das haus wollt
ich würde ihm ein jahr zeit geben seine dinge zu regeln und er sich eine wohnung/haus suchen kann
von mir aus mit einem befristeten mietvertrag
den rest zu deinem verhalten verkneif ich mir

*Was vergesse ich?*
empathie

Bearbeitet von Inaktiv
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Ok deine Meinung. Er hat eine Wohnung. Ee steht nicht auf der Straße. Er droht eher uns damit, das Haus nicht räumen zu wollen. Wir haben ihm Zeit gegeben, schließlich fangen wir erst jetzt an, das Haus zu räumen.
Er hat 14 Jahre lang gegen uns gearbeitet. Trotzdem durfte er bei der Traueranzeige mitgestalten und bei der Beerdigungsplanung haben wir ihn auch miteinbezogen.
Wir wollen ihn nicht fertig machen, sondern unser Familienerbe schützen.

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erst jetzt...nicht mal 2 monate nach dem tod deiner mutter
ja wenn du das als erst jetzt siehst hast du noch nie einen geliebten menschen verloren und trauerarbeit geleistet
aber ist ok wenn es für euch so passt ist es doch gut
beim erben sieht man immer ganz schnell wie der hase läuft

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Ich denke irgendwas zwischen 3 Monaten - 6 Monaten wäre ok. Je nachdem wie eilig ihr es habt.
Ggf. könnt ihr anbieten zu unterstützen, z.B. Container kommen lassen.

Ich erzähl dir mal die Geschichte von einer Kollegin. Sie hatte einen Mieter der schon 1 Jahr nicht mehr bezahlt hat und einfach nicht ging. Alle legalen Mittel hatten nicht gefruchtet.
Sie hat dann in einer Nacht und Nebelaktion die Schlösser tauschen lassen, als er nicht da war und all sein Zeug vors Haus gestellt.
Der Mieter verklagte sie dann und sie musste eine saftige Strafe zahlen (mehrere Tausend Euro), aber sie hatte ihr Eigentum zurück und konnte endlich neu vermieten.

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Ich kann deine Kollegin verstehen. Als Vermieter hat man immer weniger Rechte und nicht mal wenn die Leute 1 Jahr nicht zahlen .... Da darf man noch zuschauen.

Ela

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Das stimmt so nicht.
Ein Mieter kann sich so ziemlich alles erlauben - außer, keine Miete zu zahlen.

Wer mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist, kann fristlos gekündigt werden.

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Zuallererst würde ich mich bei einem Anwalt für Erbrecht, am besten internationales Erbrecht, beraten. Du schreibst das der Kredit in der Schweiz auch auf ihn läuft, auch wenn er nicht im Grundbuch stand. Evtl. hat er da einbezahlt? hat er Miete bezahlt? Plant ihr den Kredit zu übernehmen? sonst gehört das Haus ja grossen Teilen der Bank. Gibt es einen Schuldbrief fürs Haus, und wer hat den im Moment?

Bearbeitet von ak4343
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Die Schweizer Bank habe ich kontraktiertet, aber sie sagten, es dauert, bis sie mir antworten.
Er und meine Mutter haben nur Zinsen bezahlt. Ob er die gezahlt hat oder sie oder beide, ist nirgends notiert. Miete zahlte er nie. Er hat einfach dort gewohnt.
Den Kredit wollen wir übernehmen. Es steht im Vertrag, dass er nicht mit dem Tod endet.
Schuldbrief weiß ich nicht. Werde ich fragen. Danke.
Anwalt müssen wir uns wohl oder übel suchen, sollte er sich querstellen.

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Damit hat er sich aber quasi an der Miete beteiligt, nachweislich und hatte Schlüssel. Dementsprechend besteht rechtlich wahrscheinlich, ohne dass ich Juristin bin also ohne Gewähr, ein mündlicher Mietvertrag. Heißt der Mieterschutz greift und ihr könnt ihn nicht ohne Frist von mindestens 3 Monaten rauskriegen. Nur mal so. Es muss kein schriftlicher Mietvertrag bestehen. Dass er sich an dem Kredit beteiligt hat, reicht vermutlich.

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Ja, Trauer verarbeitet eben jeder anders, wie du selbst sagst, aber man sollte meinen, du redest davon, als ob der Tod schon über ein halbes Jahr her ist.
Ich finde es auch nicht klever, dass ihr ihn 2 mal am Tag darauf ansprechen wollt, nicht dass das zu viel wird und er erst recht eine blöde Aktion starten könnte.
Gibt ihm doch erst mal 3 Monate Zeit, das finde ich persönlich human, um alles auszuräumen.
Viel Mitleid habe ich mit ihm nicht, wenn er euch als Kinder wirklich so behandelt hat, aber so plump von jetzt auf gleich geht der Auszug nun auch nicht, er muss wahrscheinlich auch erst planen etc pp.

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Danke dir für deine Sichtweise. Ja, es könnte sein, dass ihm heute zu viel wird. Aber ich habe wirklich Sorge, dass er Dinge verschwinden lässt oder zerstört, die unwiederbringlich sind. So was wie Fotoalben oder so, will ich auf jeden Fall retten. Ich will ein freundliches aber klares Gespräch. Ich will ihm keins reinwürgen, aber ich muss ihn auch nicht mit Samthandschuhen anfassen.
Wahrscheinlich müssen wir ihm wirklich 3 Monate Zeit geben, auch wenn vermutlich keinen Anspruch auf so eine „Kündigungsfrist“ hat.

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Dann frag doch schon mal ob du ein paar persönlichenlich Sachen mitnehmen kannst, die dir wichtig sind und frag ihn was er sich so vorstellt. Vielleicht habt ihr Glück und er will euch entgegen kommen. Manchmal hilf es nett in den Wald hineinzurufen, dann kommt es nett wieder raus

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Und ihn fragen, was für ihn machbar ist. Vielleicht schlägt er ja selbst nur 2 Monate vor, dann könnte man es auch gutem weg schaffen.

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Da er schon als ihr Kinder wart wohl nicht besonders nett zu euch gewesen ist (da würde sich mein Mitgefühl dann ehrlich gesagt auch in Grenzen halten, er hatte ja anscheinend auch nie groß welches für euch. Zumindest liest sich das so) und er ja auch eine eigene Wohnung hat würde ich ihm maximal 2 Monate geben. Das reicht dicke für einen Umzug seiner Sachen in seine Wohnung.

Bearbeitet von Miami
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Mein Mann und ich haben jetzt mal 3 Monate angesetzt. Wir sind keine Unmenschen, auch wenn manche das hier anders sehen.
Der Wohnungsmarkt ist auch hier hart umkämpft und er hat leider wirklich wahnsinnig viel Zeug. Seine Wohnung wird dafür wohl nicht reichen. Klar, ist nicht mein Problem. Ich will ihm keine Steine in den Weg legen, aber zu viel Mitleid und Nachsicht braucht er auch nicht erwarten.

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Also er wohnt da nicht und hat eine Wohnung bei der er auch gemeldet ist.
Einen Mietvertrag fürs Haus hat er sich nicht,

Ich würde hinfahren, in beten jetzt das Haus zu verlassen. Macht er es nicht, Polizei rufen.
Die werden ihn dann rausschicken müssen.

Sofort Schlösser Austausch und ihm ein Termin geben wann er in eurem Beisein sein Kram holen kann.

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Es kann sein, dass das von einem Richter als mündlicher Mietvertrag eingestuft wird. Da wäre so ein Vorgehen, wie du es vorschlägst viel zu hart.
Wie gesagt, ich will ihm nichts Böses, aber ich will, dass er wirklich geht und sein Zeug mitnimmt.
Wenn er dann ausgezogen ist, werden wir aber natürlich sofort die Schlösser austauschen.

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Da er anscheinend dort mit Erstwohnsitz gemeldet ist, zusammen mit deiner Mutter renoviert hat und nachweisen kann, dass er über Jahre dort gelebt hat, wird es ziemlich sicher, wie ein echtes Mietverhältnis angesehen.

Je nachdem, wie lange er dann dort gewohnt hat, sind 3 Monate auch eine viel zu kurze Zeit und ihr solltet hoffen, dass er nicht zum Anwalt geht. Wenn er wirklich seit 2009 dort gemeldet ist, steht ihm eine Kündigungsfrist von 9 Monaten zu!

Von daher würde ich ihm keine Fristen setzen, sondern lieber versuchen, eine Lösung mit ihm zu finden und im Gespräch mit ihm bleiben.

Lieber ihn dort noch paar Monate länger wohnen lassen, anstatt Anwalt, Gericht usw. Das dauert länger und kostet mehr.

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Lass dich anwaltlich beraten und setze ihm liebevoll aber formgerecht eine Frist. Ggf kann man Hilfe anbieten.

Nimm ALLES mit was dir am Herzen liegt. Sofort. Meine Stiefmutter hat letztlich Zeug auf eBay verkauft das lt Testament meins ist. Es gibt solche Menschen… damit musst du rechnen.

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Oh das tut mir leid, was deine Stiefmutter gemacht hat. Ich habe ihm angekündigt, was ich morgen mitnehmen werde.

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Es ist wie es ist. Ich bin in Frieden damit. Und 2 Teile (sodass ich nun von beiden je 2 habe) haben Freunde für mich aufgekauft. Ein bisschen was für meine Söhne später ist also noch da. 😉
Aber wenn du es sichern kannst, umso besser.
Ich wünsche euch ein gutes Gespräch.

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Wo steht das Haus? In der Schweiz?
Dan gelten ja betreffend Haus, Erbfolge und Hypothek Schweizer Gesetze…

Was ich auf die Schnelle gefunden habe, auch ohne schriftlichen Mietvertrat gilt das Mietrecht/Gesetz…
Und du kannst Eigenbedarf anmelden, musst dich aber an die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Kündigung halten (3Monate zum gesetzlichen Kündigungstermin)

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fallbeispiele/i-l/kein-schriftlicher-mietvertrag.html

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/hausverkauf.html

Nur so ein Tipp, wenn ihr wollt, dass alles korrekt läuft (Grundbucheintrag, Überschreibung des Hauses, Auszahlung vom Bruder, Erbschaft… etc…) geht zu einem Notar und lasst den alles regeln!! (Für das Haus braucht ihr eh einen!)

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Es steht in Deutschland, aber der Kredit läuft eben in der Schweiz.
Danke dir für Links, da informiere ich mich gleich mal! Meist sind Deutschland und die Schweiz ja gar nicht so verschieden.
Zum Notar müssen wir, das stimmt. Steht schon auf der to do Liste.

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Das waren aber. CH Seiten (die Links) auch wenn es gesetzliche Überschneidungen gibt, gelten dann trotzdem in DE die DE Gesetze…

https://www.mieterschutzbund.de/

Beachtet auch, dass die Schweizer Bank (je nach euren finanziellen Möglichkeiten) euch „los haben möchten“…
Und, ist der Lebenspartner auch irgendwie mit dem „Bank-Geschäft“ verbunden? Falls ja, könnte auch noch Problematisch werden!

Daher, gleich morgen einen Termin beim Notar machen…

Denn, wenn der Lebenspartner deiner Mutter blöd tun will, lässt er sich nicht vertreiben und dann habt ihr richtig Probleme vor allem dann, wenn ihr nicht von Anfang juristisch richtig handelt…