Hallo ihr Lieben,
ich versuche es kurz zu halten, ich habe schon mein Leben lang Konflikte mit meiner Mutter. Grund dafür waren immer ihre Männer, sie hat in verschiedenen Situationen zu ihnen gehalten und nicht zu ihren eigenen Kindern. Ich hatte daher auch eine Weile keinen Kontakt. Mit meiner Schwangerschaft dachte ich, es wäre gut für einen Neuanfang. Anfangs lief es auch toll, sie war/ist eine tolle Oma für unseren kleinen Sohn. Nur leider hat sie Mal wieder einen Typen im Schlepptau (sind jetzt 3 Jahre zusammen), der mich sexuell belästigt und sich sehr übergriffig unseres Sohnes gegenüber verhält (gibt ihn mir nicht zurück, wenn er ihn auf dem Arm hat, ist einmal beim gemeinsamen Spaziergang einfach wortlos mit ihm verschwunden).
Gespräche mit meiner Mutter führen leider zu nix. Sie steht eigentlich immer daneben und nimmt es nicht wahr. Ist immer nur Spaß oder ich übertreibe. Ich habe dann von ihr verlangt, künftig ohne ihren Freund zu erscheinen, aber es gibt sie laut ihrer Aussage nur mit ihm. Daraufhin habe ich dann gesagt, dass ich sie dann eben gar nicht mehr sehen möchte. 🤷🏼♀️
Nun möchte sie das Umgangsrecht mit ihrem Enkel einklagen. Und das bereitet mir große Sorgen. Wie weit kommt man denn damit? Wie sieht das dann aus, muss mein Sohn dann auch über Nacht bei ihr bleiben oder darf ich immer anwesend sein? Kennt sich jemand damit aus?
Ich habe wirklich große Sorge, denn ich traue ihrem Typen überhaupt nicht und ich habe Zweifel, dass dieser Kontakt gesund für mein Sohn und mich ist. Noch ist er erst 4 Monate alt, er versteht es noch nicht, aber das wird irgendwann anders sein.
Oma möchte Umgangsrecht einklagen
Ganz ehrlich, frühzeitig Anwalt für Familienrecht und Jugendamt einschalten und Hilfe einfordern. Tut mir sehr leid...
Hallo,
Gibt es denn evtl eine Anzeige gegen den Lebenspartner von dir damals wegen sexueller Belästigung? Das wäre natürlich echt gut als Beweis. Ansonsten würde ich Kontakt zum jungendamt aufnehmen und den Fall schildern.
Ich hab mal gehört, dass es für grosseltern recht schwer ist umgang einzufordern, sei denn sie waren von vornherein in der Betreuung mit dabei oder es gab immer regelmäßige Kontakte.
Nein gibt es nicht, da sich das einfach nur auf Worte beschränkt... Sowas kann man leider nicht anzeigen.
Er hat allerdings ein Kontaktverbot zu seiner Tochter aus solchen Gründen. Also es ist schon was bekannt.
Nur am Rande: das kann dann aber als Beleidigung angezeigt werden. Macht man praktisch wahrscheinlich nicht oft, weil man es viel zu oft einfach hinnimmt. Geht aber dennoch!
Da hat sie null Chancen.
Allein schon, dass sie sich nicht daran halten will, dass ihr Partner deinem Kind fernbleibt, reicht da aus.
Das entscheidest nämlich du. Er ist nicht der Opa des Kindes.
Außerdem müsste sie nachweisen, dass der Umgang für das Kind förderlich ist. Kann sie nicht.
Ich glaub, da kannst du dich entspannt zurück lehnen. Dass Omas ein Umgangsrecht gewährt wird, ist sehr selten. Trotzdem kannst du dich ja mal erkundigen wie du dich am besten verhältst (Anzeige gegen den freund, Kontaktabbruch, Übergriffe dokumentieren etc)
ZB Jugendamt, Anwalt, Weißer Ring
Nimm dir einen Anwalt und wenn du solche Sorgen hast brich den Kontakt zu ihr und ihrem Freund rigoros ab (allein die sexuellen Avancen dir gegenüber, vielleicht solltest du über eine Anzeige nachdenken, das ist kein Kavaliersdelikt).
Das Kind kennt sie nicht, es ist 4 Monate alt. Sie dürfte nicht den Hauch einer Chance haben, aber dennoch, juristische Hilfe solltest du dir suchen und konsequent bleiben. Bleib ihr fern, nur wenn ein sehr enges Verhältnis zwischen ihr und dem Kind besteht, könnte man Erfolg beim Umgang haben, aber auch nicht über Nacht etc..
Umgang muss dem Wohl des Kindes dienen, dass wird es wohl kaum, wenn der Lebensgefährte die Mutter des Kindes sexuell belästigt und sich mit dem Kind davon macht.
Bleib stark zu deinem Schutz und dem Schutz deines Kindes.
Ist der sexuelle Übergriff aktenkundig?
Im übrigen hätte bei einem so kleinen Kind meines Erachtens nach nicht mal der leibliche Vater den "Anspruch" auf Umgang über Nacht.
Nein...da ich dafür keine Beweise habe und es meist nur Worte sind. Da wird keine Polizei oder so eh nicht tätig.
Was jedoch aktenkundig ist... Er hat ein Kontaktverbot zu seiner Tochter aus derartigen Gründen.
Oft gibt es keine Sachbeweise für sexuelle Übergriffe. Und auch Worte können strafbar sein, wenn sie denn geeignet sind, Dich zu beleidigen. Ich würde mich an Deiner Stelle zumindest Mal bei der Polizei beraten lassen, inwieweit Du tätig werden kannst.
Das Thema kam hier schon öfter. Omas haben per se kein Umgangsrecht. Die klassische Ausnahme ist, wenn die Mutter des Mannes jahrelang das Kind regelmässig gehütet und entsprechend eine enge Bindung aufgebaut hat und nach einer Trennung der Eltern nun quasi auf dem Abstellgleis landet. Bei einem vier Monate alten Kind kann sie das vergessen. Das wird ihr vermutlich auch ihr Anwalt oder ihre Anwältin sagen. Ich an deiner Stelle würde den Umgang zu ihr komplett abbrechen und mich anwaltlich vertreten lassen, sollte wider Erwarten doch eine Klage kommen.