Informationen über adoptierte kind.

Nabend, leider ist mir keine passende Überschrift eingefallen.

Ich habe ein paar Fragen an euch.

Es ist etwas anders herum, ich möchte nicht adoptierten, es geht um jemanden der adoptiert wurde.

Kann man beim Standesamt /Jugendamt nachfragen wie viele Kinder jemand hat (eigene Mutter) also erfahren ob es da noch Geschwister gibt?

Was für Infos bekommt man da als "Schwester"?

Hat man sonst noch Möglichkeiten herauszufinden ob es Geschwister gibt wenn man die Mutter nicht fragen kann/will?

Hat man irgendwelche Rechte dann die Geschwister kennenzulernen oder ist das wirklich nur wenn die Adoptiveltern sagen ist ok?

Danke schonmal und einen schönen Abend

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Liebe Luna,

ganz genau kann ich dir diese Frage auch nicht beantworten. Ich würde mich an ihrer Stelle dann an das Jugendamt wenden und mich dort erkundigen. Die kümmern sich natürlich auch im Sinne der Adoptierten um Vermittlung usw. Soweit ich weiß hat jeder ein Recht zu erfahren wer die leiblichen Eltern sind ( ab einem gewissen Alter und soweit bekannt ) bei einer Ablage in die Babyklappe sind solche Informationen leider oftmals gar nicht vorhanden. Manchmal bekommt man dann ggf. noch Informationen, sofern die vorhanden sind. Wenn man da nicht weiterkommt, aber ggf. den Namen und Aufenthaltsort der Eltern kennt, würde ich mich wiederum dort an die Stadt wenden, oder die Stadt, wo damals gelebt wurde, ggf. sie geboren wurde. Um eventuell Informationen zu bekommen. Es gibt bestimmt auch Organisationen im Internet, die bei der Suche helfen.

Aber das Jugendamt hilft da auch immer so gut wie es geht.#winke

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Wenn Du sowas wie den Namen und das Geburtsdatum deiner Mutter weißt und wo sie ungefähr lebt,/lebte, könntest Du es beim dortigen Einwohnermeldeamt und /oder Standesamt probieren etwas über die Einsicht in ihre Unterlagen heraus zu bekommen. Beim Standesamt ist vor allem das interessant,dass für den Wohnort zuständig war, wo deine Mutter gelebt und möglicherweise Kinder geboren und aufgezogen hat, relevant, denn die Unterlagen zu einem Kind sind immer in dem Standesamt hinterlegt, dass bei der Geburt zuständig war. Berechtigt bist Du. Das ist eine Verwandtschaft 1. Grades. Vielleicht sind aber auch beim Einwohnermeldeamt Kinder mit im Haushalt gemeldet.

Vielleicht ist aber auch beim Standesamt eine Heirat hinterlegt und über den neuen Namen und den Ehepartner jemand verzeichnet. Falls nämlich der mögliche Vater bekannt ist. Dann sind dort z.b. Vater bekannt ist, sind vielleicht Vaterschaftsanerkennungen hinterlegt.

Meine Mutter hat beim Geburtsstandesamt vorgesprochen und so hinter dem Rücken ihrer Eltern ihre tabuisierte Halbschwester gefunden, auch über eine solche Vaterschaftsanerkennung.

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Hallo,
man hat ein Recht, seine Herkunft zu kennen. Aber Geschwister sind definitiv keine Eltern.
Du kannst beim Jugendamt deine Daten hinterlegen mit der Bitte um Vermittlung. Sofern dem Jugendamt etwas bekannt ist, werden die auch Kontakt zu den entsprechenden Pflegeeltern/Adoptiveltern aufnehmen. Nur natürlich dürfen die Eltern Eine Adressweitergabe und Kontaktaufnahme deinerseits auch verweigern.

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Ich bin selber adoptiert und durfte meine Akte sehen.
Da stand alles drin.