hallo!
ich möchte bei der 2ten entbindung eigentlich sofort wieder nach hause. ich fühle mich zu hause am wohlsten und am sichersten... nun ist meine frage, wenn ich sofort nach der entbindung gehe, ist das dann so wie eine selbstentlassung? also wenn was passiert oder so, dass ich z.b. die kosten selbst übernehmen muss??? wer hat erfahrungen gemacht?
lg
im kh bleiben oder nicht???
na das ist einfach dann eine ambulante geburt bei der du nach 3 std nach hause gehen kannst und gut is.
hi!
also so zu sagen keine selbstentlassung auf eigenes risiko???
lg
nööö
hallo,
also als ich entbunden habe (27.12.09) hatte ich auch eine frau im zimmer die hat so gegen 22.00 uhr entbunden und wollte eigentlich auch so ca. 2 tage bleiben, ist auch ihr zweites kind, und sie hat sich dann auch entschieden am nachmittag wieder nach hause zu gehen weil sie sich soweit fit fühlte.
da hat niemand was von selbstentlassung geredet - da kam die ärztin zur schlussuntersuchung und gut war...
denke auch das das dann unter ambulanter geburt läuft...
frag doch mal im kreissaal nach - die können dir doch sicherlich weiterhelfen oder deine hebamme
lg
Wenn Du eine normale Geburt hast, kannst Du nach 3-4 Stunden das Krankenhaus wieder verlassen.
Die Stunden danach sind zur Kontrolle das es keine Nachblutungen gibt und es Dir mit dem Kreislauf gut geht.
Wenn alles ok ist kannst Du nach den paar Stunden gehen.
Meine Schwester macht das auch bald Feine Sache hätte ich auch gemacht, wenn ich kein Kaiserschnitt gehabt hätte
Lg Nordseeengel & Kira Marie ( 24.03.2010 )
Huhu also ich hab vor drei Wochen auch ambulant entbunden. Ich konnte nach vier Std wieder gehen. Ich wird's allerdings nur wieder machen wenn mein Mann auch wieder ein bis zwei Wochen zuhause ist und den Haushalt schmeißt etc... Ich war dazu nicht in der lage
Hi,
das ist eine normale ambulante Geburt, hatte ich auch, kostet nix.
hallo,
also ich habe auch ambulant entbunden jederzeit wieder.
sind um 21 uhr rein und um 23.35 uhr war er da und um 3.30 waren wir wieder zuhause und haben sekt geschlürft.
sehr zu empfehlen
lg jenny
Du mußt nie in so einem Fall die Kosten selber tragen. Du hast nur bei Selbstentlassung keine Ansprüche auf Schadensersatz wenn euch was passiert, aber Behandlungskosten trägt die KK immer.