Versteuerung Schichtzulagen im BV

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Bezahlung im Beschäftigungsverbot.
Der Arbeitgeber hat mich direkt seit positiven Test ins BV geschickt. Er bezahlt nun meinen durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate vor Eintreten der Schwangerschaft.
Nun ist es aber so, dass er die durchschnittlichen Schichtzulagen (Nacht, Wochenende, Sonntag und Feiertag) zusammengelegt hat und als allgemeine Zulege deklariert hat die Monatlich bezahlt wird.

Ich bin mir nicht sicher ob die Versteuerung so richtig läuft. Das die Schichtzulagen nun versteuert werden ist mir bewusst. Werden die Schichtzulagen anders versteuert als eine allgemeine Zulage? Ich hoffe ich konnte die Frage verständlich formulieren.

Vielen Dank und liebe Grüße

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Liebe Ratsuchende,

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Ich bitte um Verständnis und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra