Mutterschutz & Urlaubsanspruch

Liebe Frau Behrens,

ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit, die ich für meine beiden Kinder genommen habe, kündigen. Die erste Elternzeit hatte ich für den Mutterschutz des zweiten Kindes unterbrochen.

Ist es richtig, dass ich in den beiden Mutterschutzzeiten einen Urlaubsanspruch erworben habe? Und muss mir mein Arbeitgeber die, durch den Mutterschutz erworbenen, Urlaubstage auszahlen, wenn ich zum Ende meiner Elternzeit kündige?

Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Das Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten (z.B. Mutterschutzzeiten) ist in § 24 MuSchG geregelt. Danach gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Es ist folglich richtig, dass du in den beiden Mutterschutzzeiten einen Urlaubsanspruch erworben hast.

Wird das Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten, vgl. § 17 Abs. 3 BEEG.

Beachten Sie, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann, vgl. § 19 BEEG.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Liebe Frau Behrens,

herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen und für die guten Wünsche.

Liebe Grüße