Reiseversicherung ohne Reise

Liebe Urbia Gemeinde,
mein Problem betrifft vielleicht den ein oder anderen, weshalb ich hier auf das Schwarmwissen hoffe. Wir hätten jetzt eigentlich im Urlaub sein müssen. Wir hatten eine Kreuzfahrt gebucht, die vom Anbieter storniert wurde. Hinzugebucht haben wir damals eine Reiseversicherung (Rücktritt, Krankenversicherung, Gepäck, Haftpflicht) welche meiner Meinung nach nicht greift, wenn die Reise nicht stattfinden kann. Nun wurde mir mündlich vom Kreuzfahrt Anbieter mitgeteilt, dass die Versicherung in Gänze nicht stornierbar sei, weil man sie ja schon vor der Reise hätte nutzen können. Kennt sich da jemand aus? Es erscheint mir unlogisch, nicht zumindest einen Teil erstattet zu bekommen. LG

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Hallo,

Ich muss dir schon etwas recht geben. Bei der Reisekrankenversicherung handelt es sich um einen Schutz während der Reise, das gleiche gilt fürs Gebäck, bei der Reiserücktrittversicherung ist es richtig, die gilt ab Buchungsdatum bzw. Versicherungsbeginn, im Gegensatz zu der Reiseabbruchsversicherung die gilt auch wiederum während der Reise.

Du wirst dich mit den Versicherungsbedinungen wohl oder übel beschäftigen müssen, was im Falle einer Stornierung (durch den Veranstalter) mit der Versicherung passiert.

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Es ist aber ein Versicherungspaket.
Kommt darauf an, was es für eine ist. Speziell für diese Reise oder eine Jahresversicherung.

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Deshalb habe ich auch geraten, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.

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Die Versicherung bezieht sich ja nicht nur auf die Kreuzfahrt. Somit hat der Veranstalter Recht.

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Nein, mir erscheint das schon auch so logisch, wie es der Veranstalter mitteilt.

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Der Veranstalter hat recht.

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Ich habe jetzt Mal irgendwo gelesen, dass die Versicherungen teilweise anbieten die Police auf die nächste Reise zu übertragen wenn die jetzige wegen Corona abgesagt wurde und die Versicherung speziell für eine bestimmte Reise abgeschlossen wurde.

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Vielen Dank! Ich versuchs da noch mal per Mail. LG

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Poste doch mal die entsprechenden Vertragsbedingungen (entsprechender Abschnitt). Dann kann man dir hier weiterhelfen. Ohne diese Bedingungen kann dir niemand helfen.

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Also bis auf Rücktritt würde ich meinen, dass Du alles mit 100% Rückzahlung kündigen kannst. Es fällt ja der Risikogrund (sogar von Dir unverschuldet) weg.