Elterngeld Corona Kurzarbeit

Hallo, habe ein wenig nach meinem Problem gesucht, bin aber nicht fündig geworden..rufe auch Montag bei der Elterngeldstelle an, aber vielleicht weiß ja jemand vorher Rat.

Es sollen ja die Kurzarbeit Monate ausgeklammert werden und dafür die Monate davor zählen. Aber was, wenn man vorher erst zwei Monate wieder gearbeitet hat nach vorherigen zweijährigen Elternzeit? Dann kann man sich ja gar nicht auf Monate davor berufen, da mein Verdienst ja da gleich 0 war... also habe ich nichts von dieser Regelung oder sehe ich das falsch. Es hieß ja so schön es gebe keine Benachteiligung bzgl Corona bedingter Kurzarbeit beim Elterngeld....

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Hi. Ja dann würde ich die Monate nicht ausklammern lassen. Anders wird es nicht machbar sein. Evtl. könnte ich mir noch vorstellen das sie das Geld was du monatlich verdient hättest ranziehen würden. Vg

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Ok, ich werde das mal morgen erfragen...

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An alle die das gleiche Problem haben:
Habe mit der Beratungshotline vom Bund telefoniert. Es ist tatsächlich so, dass ich aus der Regelung rausfalle und dementsprechend leider die Monate mit der Kurzarbeit in die Elterngeld Berechnung mit einfließen lassen muss. Und dann heißt es überall seitens Bund, dass coronabedingte Kurzarbeit keinen Nachteil darstellen wird für die Berechnung des Elterngeldes.....