Hallo,
ich wohne in einem Landkreis in Bayern, der momentan noch unter 35Neuinfektionen liegt. Mein Bruder auch.
Meine Eltern wohnen im LK München (nicht Stadt!!), da sind es über 35 aber noch unter 50. Trotzdem darf man sich da jetzt nur noch zu 10. bzw 2 Haushalten daheim privat treffen.
Normalerweise besuche ich mit meinem Bruder und unseren Familien sonntags immer meine Eltern. Das wäre aber jetzt ja verboten, da wir 3Haushalte sind und 11Personen.
Meine Eltern halten sich ohne Ausnahme immer an die Regeln.
Wenn wir uns allerdings bei uns daheim treffen würden wäre es erlaubt, oder?
Die Regeln gelten nur innerhalb des Landkreises und nicht für die Einwohner wenn sie sich außerhalb aufhalten oder?
Landkreisregeln gelten nur innerhalb des Kreises oder?
Naja, Butter bei den Fischen... Dann könnt ihr auch gkeich da hin fahren... Es geht ja nicht nur darum irgend welche dummen Regeln einzuhalten bzw in dem Fall zu umgehen...
Sondern diese dummen Regeln haben ja einen Sinn... Und man sollte überlegen, in wie weit es Sinn macht, sie umgehen zu wollen.
Nur mal als denkansatz.
Ich bin sicherlich nicht dazu da, um andern zu sagen was sie tun und lassen sollen... Aber einfach mal drüber nachdenken 😘
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum BAYERN
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet
mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder
in Gruppen von bis zu 10 Personen.
Bei privaten Treffen zu Hause gibt es keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder bei der Anzahl. Hier soll der notwendige Mindestabstand für eine entsprechende Begrenzung sorgen.
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
Die Kontaktbeschränkung gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.
Ich hatte es so verstanden das das 10 Personen und 2 Haushalte für ganz Bayern gilt, das ist aber glaube ich hier schon einige Wochen so🤔.
Aber nur in der ÖffentlichKeit, zu Hause ist nichts vorgeschrieben!
👍 gut zu wissen, danke
Korrekt, könnt ihr so machen
Es gibt keine Beschränkungen für private Treffen, siehe hier:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Danke für die Antworten. Ihr habt Recht, anscheinend gibt es da noch keine Beschränkung, zum Glück!! Da hab ich wohl was falsch verstanden. Ist recht verwirrend zur Zeit
Hi,
ich habe jetzt extra noch mal nachgelesen. Da blickt ja keiner mehr durch.
Für ganz Bayern gilt, ab Inzidenz 35, treffen bis 10 Personen. Ab Inzidenz 50, nur noch 5 Personen. Gilt für privaten und öffentlichen Bereich. Damit deutlich strenger bei uns als in anderen Bundesländern...
Wir liegen heute in unserem LK bei über 42... 🤪 wird noch lustig werden...
LG
Caro