Wer hat Anspruch auf Notbetreuung

Hallo,

ist schon bekannt, wer Anspruch auf eine Notbetreuung hat?
Nur Systemrelevante? Oder jeder der sagt, er braucht sie?

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Das wird sich zeigen. War im Frühjahr schon von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wurde zumindest hier ja dann von beide Eltern systemrelevant auf beide Eltern die systemrelevant waren oder Vorort arbeiten mussten. Und auch ob ein Elternteil ausreicht oder man einen Anspruch erst hat wenn beide Elternteile in die Kategorien fallen. ...

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In Thüringen hat es anfang des jahres keinen interessiert ob jemand Systemrelevant arbeitet...da mussten das bitteschön beide elternteile sein.

Hauptsache die Grenzen bleiben offen.

Kennt man ja.

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Aktuell heißt es "..für Kinder wo Eltern die Betreuung nicht anderweitig sichern können.."

Also wenn nicht nun plötzlich einer arbeitslos/kurzarbeit hat, hat man in den meisten Fällen keine gesicherte Betreuung

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Hallo.

Kita betrifft es dieses Mal ja nicht direkt. Ich bin systemrelevant und mein Mann ist mittlerweile selbstständig.

Als er vor Jahren Arbeitslos war wurde ihm gesagt er darf nicht angeben dass er die Kinder evtl. Im Krankheitsfall betreuen kann usw. Sonst kann ihm das Arbeitsamt Gelder streichen. Da er sich ausschließlich um die Jobsuche kümmern soll.

Wie das jetzt der Fall ist wenn jemand arbeitslos ist oder wird keine Ahnung.

Klar hat mein Mann dann damals auf die Kinder aufgepasst, bei Krankheit oder schließtagen. Aber eigentlich hätte er es ja nicht gedurft. Aber das war alles lange lange vor Corona.

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Hallo,

ich nehme an, dass es nicht ausreicht, einfach zu sagen: "Ich brauche Notbetreuung für mein Kind." Man wird sicher einen Nachweis vom Arbeitgeber brauchen, evtl. sogar beide Elternteile, je nach Bundesland und eigenem Beruf.

Bei uns wurde mit dem Beschluss von heute die Notbetreuung auch - wie im Frühjahr - bis Klasse 6 ausgeweitet. Gestern war noch die Rede von Betreuung für Klasse 1-4.

LG

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Also hier in NRW zählen zb auch persönliche Gründe dazu, dass man das Kind noch in die Kita bringen kann. Man soll halt versuchen eine andere Betreuungsmöglichkeit zu finden, aber wenn man arbeiten muss oder andere unaufschiebbare Termine hat, gilt das als Grund das Kind noch zu bringen

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Bei uns brauchte man eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass man unabkömmlich am Arbeitsplatz ist. Wenn man 40 Stunden im Homeoffice arbeiten muss, musste man selber schauen wie man das organisiert bekommt.

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Ich finde das aber im Prinzip auch richtig so, da sonst die Einrichtungen ähnlich voll wären wie sonst auch.

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Ja, aber: Homeoffice mit Kind ist - zumindest bei mir - kein vernünftiges und konzentriertes Arbeiten. Unser Sohn ist vier, ich kann nicht erwarten, dass er mehrere Stunden am Stück alleine spielt. Selbst wenn er zwischendurch mal alleine spielt, ist doch immer etwas und ich werde unterbrochen. Ich habe jetzt schon Panik vor den nächsten Wochen, weil ich weiß, wie es mir im letzten Lockdown mit der Situation ging.

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In Sachsen ist es ja schon geregelt. Da gibt es nur ganz wenige Branchen bei denen ein systemrelevanter Elternteil reicht, z.b. Ärzte und Pfleger. Z.B. im Handel müssten beide systemrelevant sein. In unserer Krippe sind in 5 von 10 Familien NUR die Mütter im Handel und auch alle im Bereich Lebensmittel. Urlaub natürlich unmöglich.

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In unserem Bundesland (MV) darf jeder sein Kind in Kita und Schule (bis Klasse 6)schicken,der es möchte. Nur die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Schau mal bei der Internetseite deiner Landesregierung nach.