Was darf man jemandem zuhause vorschreiben?

Hallo,
Kann mir das vielleicht jemand erklären:
Es hieß zb im ersten Lockdown, dass man sich nur noch mit zwei Haushalten treffen darf. Das galt für "draußen"! In der Wohnung könne man es keinem vorschreiben.

Und nun gibt es Vorschriften wie max5 Personen feiern zusammen Weihnachten.
Wieso kann es auf einmal doch für die eigenen 4 Wände vorgeschrieben werden?

Und: wenn eine WG mit sechs Personen zusammen wohnt, dürfen die dann nicht zusammen feiern?

Ich hab nicht vor, mich nicht an die Regeln zu halten, hätte aber dennoch gerne eine Antwort auf meine Fragen...

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<<Und: wenn eine WG mit sechs Personen zusammen wohnt, dürfen die dann nicht zusammen feiern?<<
Sie wohnen doch zusammen und sind ein Haushalt.
Wenn jemand 5 Kinder hat, schmeisst er auch nicht 2 davon raus.

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Schon klar, aber Kinder unter 14 zählen ja eh nicht:)
Habs aber jetzt kapiert, innerhalb eines Hausstandes ist die Zahl egal...

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Hi du.
Also es ist so : draußen im öffentlichen Raum kann man Gesetze erlassen. Gesetze. Denn die Freiheit des Menschen kann man nur auf Grundlage formeller Gesetze einschränken (Artikel 104 Abs. 1 Grundgesetz).
Aktuell gilt immernoch Artikel 13 Grundgesetz "Unverletzlichkeit der Wohnung", denn um Artikel 13 GG aufzugeben, müsste man nach Artikel 79 GG erstmal Artikel 13 außer Kraft setzen.
In Deutschland gilt : Die öffentliche Hand kann nur auf Grundlage gültiger Gesetze die Rechte der Menschen einschränken.
Das nennt sich Vorbehalt des Gesetzes = kein Handeln ohne das Gesetz in Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz.
Im privaten Raum sind es, genau genommen, Empfehlungen. Es wird auch keiner kommen und kontrollieren. Auch steht in Artikel 13 Abs. 2 GG, dass eine Durchsuchung deines privaten Raums nur auf richterlichen Beschluss hin durchgeführt werden darf.

Eine WG ist für mich ein Hausstand. Man wohnt ja dauerhaft zusammen unter einem Dach. Wie eine 6 köpfige Familie auch.

Ich antworte bewusst nur auf deine Frage der rechtlichen Seite und nicht, was ich persönlich von wem auch immer von welcher Einstellung zu den Erlassen halte.

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Ah Fehlerteufel :
"... denn um Artikel 13 GG aufzugeben..."
Aufheben nicht aufgeben 🙈
War glaub ich trotzdem alles verständlich 😊. Kannst gerne die ganzen Artikel nachschlagen. Bin berufsbedingt da total im Thema aktuell. Alles korrekt, was ich zitiert habe.
Wenn man's nur super kurz und knapp sagen will, ohne Gesetze zu zitieren : zu Hause kann dir so schnell keiner was, solange Artikel 13 GG Bestand hat 🤷‍♀️. Was der Fall ist (und bleibt).

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Das stimmt nicht ganz. Art. 13 muss nicht aufgehoben werden, da Abs. 7 den Gesetzesvorbehalt enthält. Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sind Einschränkungen auf Grund eines Gesetzes möglich. Das Infektionsschutzgesetz wäre so ein Gesetz.

Der erwähnte Richtervorbehalt in Abs. 2 ist auch irrelevant, da Betreten und Durchsuchen nicht das gleiche ist. Um festzustellen, wie viele Personen in einer Wohnung sind, muss man nicht durchsuchen.

Fazit: Wenn es gut begründet ist, darf man sehr wohl private Zusammenkünfte beschränken.

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Ich habe gelesen, dass die Polizei nicht befugt ist, Kontrollen in der Wohnung vorzunehmen. Aber man kann trotzdem vorschreiben, wie man sich im privaten Bereich zu verhalten hat.

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Was is nun wenn dich angenommen ein Nachbar verpfeift wenn du nun gesponnen 8 Leute zu Silvester bei dir hast? Du öffnest die Tür und Polizei steht da und sagt „Haben erfahren das sie hier mehrer Personen im Haushalt haben und ne vermeintliche Party schmeißen“
Müsste man die Polizei reinlassen????

Ich denke mir manchmal das bei uns mal die Polizei vor der Tür steht🤣 mein Mann hatte unter unseren Hängeschränken ein LED Lichtschlauch angebracht! Wir nutzen hauptsächlich nun zur Weihnachtszeit das warme gelbe Licht! Söhnchen kommt aber mittlerweile gut an den Knopf und stellt am liebsten die bunte blinkende Party Beleuchtung an! Ich will nicht wissen wie das aussieht von unten wenn jemals die Polizei hier unten entlang fährt😂😂😂
Wenn’s mal klingelt werde ich sie wohl doch mal reinlassen, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen😂😂😂😂
Liebe Grüße

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Also ich denke, wenn ein starker Verdacht besteht, dann dürfen die Polizisten auch bei dir reinschauen :(

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Hallo,

wie kommst du darauf, dass eine WG, in der 6 Personen zusammenwohnen nicht gemeinsam feiern dürfen? Alle 6 leben doch in einem gemeinsamen Haushalt.

Die 5-Personen-Regel bezieht sich auf die Anzahl der Erwachsenen aus zwei Haushalten.

LG

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Ah okay. Das wusste ich nicht. Danke!

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"Und: wenn eine WG mit sechs Personen zusammen wohnt, dürfen die dann nicht zusammen feiern?"

WG ist ja ein gemeinsamer Haushalt. Ein gemeinsamer Kühlschrank etc.
Man kann ja bei einer 6er WG nicht sagen, einer muss unter der Brücke schlafen, damit es passt.
Auch bei Familien mit 5 Kindern.

Die Zahl soll wohl verdeutlichen, dass man nicht bunt mischt. Dass es nicht ausufert.

Es geht ja auch nicht primär um das Verbieten.
Sondern eher darum, einzudämmen. Freiwillig scheint das nur anteilig funktioniert zu haben.

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Ich kann es rechtlich nicht erklären, aber in der Zeitung habe ich schon mehrere Artikel gefunden, wo genau das passierte: Die Polizei stand vor der Haustür (wegen Ruhestörung) und traf dann dort Personen aus 3Haushalten an ->Anzeige.
Ob die alle die Polizei freiwillig reingelassen haben kam nicht raus.
In Bayern galten die Kontaktbeschränkungen schon immer auch für drinnen und wurden auch (bei Verdacht) kontrolliert.

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Ja, da hast du Recht, aber ohne Grund darf die Polizei nicht in den Wohnungen kontrollieren.

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Hier findet man viele Beispiele dass es in Bayern bzw. München schon beim ersten Lockdown für Wohnungen auch galt und bei Verdacht auch kontrolliert und angezeigt wurde. Man durfte damals gar keinen anderen Haushalt treffen.

Weiss natürlich nicht, ob da später evtl Widersprüche vor Gericht Erfolg hatten.

www.hallo-muenchen.de/muenchen/muenchen-corona-polizei-ausgangsbeschraenkung-kontrollen-infektionsschutzgesetz-verstoesse-13609182.amp.html

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Natürlich, es ist eine Kohorte . Bei uns galt das für Jugendwohnguppen, die durften zum Beispiel auch zusammen in Ferienheime fahren.
Du darfst dich auch als engste Familie mit 10 Personen treffen. Obwohl gleich wieder der erhobene Zeigefinder (nicht treffen) unsere Wendehälse kommt. In die Wohnung würde ich Polizei nur mit richterlichen Durchsuchungsbefehl lassen.

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Ein richterlichen Durchsuchungsbeschluss ist in diesen Fällen nicht notwendig. Art 13 GG wird durch die Regelungen im IfSG eingeschränkt.

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Genau. Das neue IFSG war ja auch ein Grund warum manche zu den Demonstrationen gegangen sind.

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Die Wohnung ist unverletzlich!

Art. 13 GG