Notbereuung welche Regeln

Hallo zusammen,
Ich benötige bitte eure Meinung, ich muss ab 19.01 wieder zur Arbeit und baue bis dahin meinen Resturlaub ab.
Nun habe ich im Dezember meine 2 jährige Tochter versucht im Kindergarten einzugewöhnen, dies hat bis zum 15.12 geklappt. Natürlich war sie von insgesamt 4 Stunden nur immer 2 Stunden dort dann kam der Lockdown.
Heute hat mir eine Kindergartenmama erzählt, dass sie heute morgen von der Einrichtung angerufen wurde, dass ihre Kinder ab Montag in die Notbetreuung kommen dürfen.
So nun zu meiner eigentlichen Frage, habe ich eine Möglichkeit, dass ab Montag meine Maus auch wieder die Einrichtung besuchen darf, um die Eingewöhnung weiter zuführen? Nur wenn sie Eingewöhnungszeit vorbei ist, kann ich wieder zur Arbeit gehen.
Ich habe noch eine 4 jährigen Sohn der bereits seit zwei Jahren in der Einrichtung ist.

Wir wohnen in BW vielen Dank für eure Antworten

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Bei uns in Niedersachsen steht es in den Richtlinien drin wer jetzt Anspruch hat. Wir hatten jetzt auch mit der Eingewöhnung begonnen Zahlen aber nicht zu den begünstigten und jetzt wurde sie erst mal bis Februar ausgesetzt. Ich muss seit 4.1. wieder arbeiten und mein Mann dann eigentlich ab 26.1. wieder. Wie wir das machen sollen... Keine Ahnung.

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Ich denke, das wird dir der Kindergarten am besten beantworten können! Ich würde direkt am Montag anrufen.

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In BW brauchen beide Erziehungsberechtigten eine Bescheinigung vom AG, dass sie unabkömmlich sind (Alleinerziehende nur einer).
Ohne diese Bescheinigung dürfen Kinder nicht betreut werden.

Die genauen Regelungen kannst du hier nachlesen:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien

Lg

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Soweit ich das verstehe, gibt es keinerlei Formvorschriften für die Beantragung. Es steht sogar, dass die mündliche Aussage der Eltern ausreichend ist.

Eine Bestätigung des AG ist also nicht notwendig!

https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E17666353/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Schreiben%20Min%20Schuljahr%2020_21/2021%2001%2006%20Anlage%20Orientierungshilfe%20Notbetreuung%20Kita.pdf

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Ach schau, soweit habe ich gar nicht gelesen.

Ich arbeite als Tagesmutter und unser Tagesmütterverein hat uns einen schriftlichen Antrag geschickt den die Eltern und der AG unterschreiben müssen...

Gut zu wissen!

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https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Anlagen_PMs_2021/210106_Anlage_Orientierungshilfe_Notbetreuung_Kita.pdf

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Hier in Bayern darf jeder die Notbetreuung nutzen, die das will. Im Bekanntenkreis bringt jeder sein gesundes-nicht-Risiko-Kind zur Kita 🤷🏽‍♀️

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Bei uns dürftest du nur in die Eingewöhnung, wenn du einen systemrelevanten job hast.

Lg

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Bei uns muss entweder einer systemrelevant sein, oder das Kind muss aufgrund von Entwicklungsverzögerung betreut werden also braucht eine besondere Betreuung oder es ist Vorschulkind. Niedersachsen