Corona-Verodnung Regeln für den privaten Raum

Hallo zusammen,

im öffentlichen Raum darf man sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Aber gilt dies auch für treffen in privaten Räumen?
Ich habe hierzu nichts genaueres gefunden. Ich finde ich es sehr seltsam, wenn man sich draußen nur noch mit einer Person treffen darf und drinnen quasi unbegrenzt weitere Haushalte einlädt und "Partys feiert".

Der Anlass ist übrigens, dass ich mit einer Nachbarin gesprochen habe. Sie meinte, dass sie jetzt die befreundeten Familien nur noch drinnen trifft, da dies erlaubt ist. Im öffentlichen Raum passt sie jedoch auf und wird mit den Familien nicht mehr rausgehen.

Hat einer dazu einen genaueren Text gefunden?

1

Huhu,
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur für den öffentlichen Raum gilt. Soweit ich das jetzt richtig im Kopf habe darf nur noch 1 Person in einen Haushalt zu Besuch. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Liebe Grüße

15

Auch wieder Bundesland abhängig.

In. NRW gilt das nur für den öffentlichen Raum.

2

Heute früh im Fernsehen hieß es auch drinnen nur 1 Person. Also wenn das Kind ein anderes Kind zu Besuch hat darf Mutti nicht auch eine Freundin da haben oder das andere Kind auch jemanden kommen lassen. Letztendlich gilt das, was in eurem Bundesland gilt. Bei uns in RLP sind zB Kinder bis einschließlich 6 Jahren ausgenommen.

9

Meine Tochter bleibt nur schwer irgendwo alleine; auch wenn ich sie zu meiner Tante oder ihrer Oma bringe, muss ich kurz mit da bleiben, eh ich ohne das sie weint gehen kann. Das darf ich jetzt nicht mehr; ich muss die Notbetreuung in der Kita also dauerhaft in Anspruch nehmen.

12

In Bayern darfst du für Betreuung eine Kontaktfamilie haben.

weiteren Kommentar laden
3

Mich ärgert die Situation auch. Da ich hier immer fröhlich Familien (wir wohnen sehr dicht beieinander) im anderen Haushalt verschwinden sehe.

Es darf jeder machen was er mag, aber nun muss ich im Gegenzug aufpassen, dass meine Kinder nicht mit der Nachbarsfamilie zusammen kommen (auf dem Hausspielplatz). Weil ich da doch ein erhöhtes Risiko sehe.

Wenn es jedoch einen Verordnung gäbe, könnte ich die Nachbarin vielleicht umstimmen. Da sie ja doch ein wenig schlechtes Gewissen hatte wegen der privaten Kontakte, aber sie ohne Verordnung keinen Handlungsbedarf sieht.

29

Naja, eigentlich darf zur Zeit eben nicht jeder machen was er mag, das sollte nun doch nach einem Jahr (!) mal angekommen sein.

4

Keine Ahnung wie es in anderen Bundesländern ist. In RLP ist es in der Verordnung nach dem Wortlaut für den privaten Raum nur eine dringende Empfehlung. In der Öffentlichkeit sind mehr Personen verboten.

5

Je nach Bundesland hat das bisher immer nur für den öffentlichen Raum gegolten. Wenn es ab heute Ausnahmen wie Empfehlungen oder nur im öffentlichen Raum in eurem Bundesland gibt steht das in der Verordnung.

6

Also in BW gilt seit jeher alles auch für den privaten Raum.

7

Steht dasnicht überall? Das man nur von 1Prs besicht werden darf und dann als Zusatz, das dies auch für den öffentlichen Raum gilt!?
Also für mich ist der Schwachsinn dabei eher, dass wir meine Freundin nicht zusammen besuchen dürfen, sie alleine aber uns...wo ist denn da der Sinn?

26

Zum letzten Absatz: der Ort des Treffens ist irrelevant. Daher ist ein Treffen der beschriebenen Konstellation immer ok.

8

Super, ich lade gleich mal 50 Leute in meinen Partykeller ein....

Die Regelung gilt im privaten UND im öffentlichen Raum!


https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
Private Zusammenkünfte sind grundsätzlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Auch Kinder unter 14 Jahren zählen dazu. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vor.

11

NRW

Tja, NRW hält sich wohl zum privaten etwas bedeckt:
Corona-Regeln in NRW: Neue Schutzverordnung ohne Bewegungsradius - privater Raum bleibt unerwähnt
Groß diskutiert wurde unter anderem der Bewegungsradius: Für Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von 200 und darüber sollte eine 15-Kilometer-Regel gelten. Mit einem kostenlosen Online-Tool kann man diesen möglichen 15-Kilometer-Radius berechnen. Und private Treffen sollten rigoros eingeschränkt werden - auch im privaten Raum: Statt der Fünf-Personen-aus-zwei-Haushalten-Regel verständigten sich Bund und Länder auf: „Wir werden private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestatten“, erklärte Kanzlerin Angela Merkel. Ausnahmen sollte es nicht geben.

Doch Nordrhein-Westfalen geht diesen Weg nur bedingt mit. Denn die ab 11. Januar geltende Corona-Schutzverordnung des Landes NRW lässt Ausnahmen zu. Den Bewegungsradius - die 15-Kilometer-Regel - wird es per Anordnung nicht geben, die endgültige Entscheidung liegt bei den Kommunen. Außerdem sind zu betreuende Kinder bei Treffen weiterhin erlaubt und werden demnach nicht mitgezählt. Über die Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen* berichtet auch Ruhr24.de*.

Corona-Regeln in NRW: Die wichtigsten Maßnahmen aus der Corona-Schutzverordnung im Überblick
Kontaktbeschränkung: Treffen im öffentlichen Raum sind in NRW nur noch zulässig zwischen Personen des eigenen Hausstandes sowie zwischen Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Haushalt, „die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann“, heißt es.


https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/corona-regeln-nrw-schutzverordnung-treffen-privat-haushalte-personen-bewegungsradius-11-januar-armin-laschet-90162217.html

Na, dann........

30

Der Radius gilt jetzt doch aber mit vielen Ausnahmen

weiteren Kommentar laden
10

In Baden Württemberg gilt 1 Haushalt+1 weitere Person.Kinder unter 14 ausgenommen. Ursprünglich sollten sie mitgezählt werden,wurde aber geändert

21

Ja und in Niedersachsen zählen seit gestern Kinder bis 3 Jahre nicht mehr mit.