Kinderkrankengeld trotz Notbetreuung

Wenn ich das richtig verstehe, dann habe ich Anspruch auf das Kinderkrankengeld obwohl meine Kinder in die Notbetreuung gehen könnten...

"Der Anspruch gilt nicht nur wie üblich bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind und Eltern deshalb ein Betreuungsproblem haben.
Der Anspruch gilt auch dann, wenn Behörden den Eltern empfohlen haben, ihre Kinder pandemiebedingt lieber zu Hause zu betreuen..."

Unsere Schule weigert sich aber diese Bescheinigung auszustellen...

Was ist nun? Weiß jemand mehr?
Wäre sehr dankbar.

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Mit welcher Begründung weigert sich die Schule, die Bescheinigung auszustellen?

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Sie können ja in die Notbetreuung gehen und werden dort über Distanzunterricht beschult.
Das möchte ich aber nicht, weil dann haben sie ja dieselben Kontakte. Es geht auch kein Schulbus, also müsste ich wieder von der Arbeit weg um sie nach Hause zu bringen..

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Es genügt eine Bescheinigung der Schule das die Präsenspflicht ausgesetzt ist. Und das ist sie ja, die dürftest du problemfrei bekommen.

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Die Schule darf sich nicht weigern. Genau darum geht es ja...dass eben nicht mehr Kinder in die Notbetreuung gehen als absolut nötig! Es geht um die Eindämmung einer Pandemie. Jeder trägt seinen Teil dazu bei. Und wir Eltern eben damit, dass wir die Kinder zu Hause beschulen, wann immer dies möglich ist. Genau dafür gibt es die Kinderkrankentage!
Unverschämt von deiner Schule dir diese Bescheinigung zu verweigern!

Nochmal resolut nachfragen und auf die Seiten der Bundesregierung verweisen.

Liebe Grüße!

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Welches Bundesland

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Bayern..
In unserer Region gilt sogar der 15 km Radius..

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Dann ruf am besten beim Schulamt an und sagt die Schule weigert sich.

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Du hast nur Anspruch auf Krankengeld, wenn du für die Zeit nicht bezahlt wirst.
Wenn deine Kinder in die Notbetreuung gehen, gehst du ja wohl arbeiten, oder nicht? Und wenn du arbeiten gehst wirst du bezahlt = kein Anspruch auf Krankengeld.
Das galt so auch schon vor Corona.

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Nein seit dieser Woche hast du Anspruch auf Kindkranktage wenn in deinem Bundesland geraten wird die Kinder zuhause zu lassen.

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Aber Krankengeld bekommt man ja nur, wenn man diese auch in Anspruch nimmt.

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Deine Schule brauch lediglich bescheinigen, dass dein Kind nicht in die Notbetreuung geht.
Ich versteh das Problem nicht 🤷🏻‍♀️

Aber wahrscheinlich liegt es daran, dass das Gesetz noch nicht geändert wurde, es wird erst noch geschehen....

Lg

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Genau ...
Ich möchte zu Hause bei den Kindern bleiben und die kinderkrankentage dafür hernehmen...

Ich werde die Schule morgen nochmal anrufen..

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Mir geht es wie die ich möchte auch meinen großen zu Hause lassen und den kleinen nur 3 Tage zur Tagesmutter geben, damit wir die Kontakte reduzieren! Meine KK konnte mir heute noch nichts genaues sagen sie melden sich! Ich würde so jeden Woche 2 Tage Krankengeld nehmen! Mal sehen ob das geht!