Kontaktperson einer "nicht in einer Einrichtung befindlichen, pflegebedürftigen Person"

Hallo :-)

Meine Oma wohnt in einem Wohnkomplex der in unmittelbarer Nähe zu einem Pflegeheim steht und dort ist betreutes Wohnen möglich. Meine Oma hat bisher aber keine Betreuung und wird durch uns gepflegt (d.h. vorallem zu allen Terminen begleitet, wir gehen für sie einkaufen etc.).
Meine eigentlich Frage: Was bedeutet "nicht in einer Einrichtung befindlich"? Können wir 2 enge Kontaktpersonen meiner Oma impfen lassen, oder nicht?

Leider habe ich dazu absolut nichts gefunden, vielleicht kennt sich ja einer etwas besser aus? Ich würde mich jedenfalls freuen über eure Einschätzung!

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Hi,

So verstehe ich das auch. Deine Oma müsste euch angeben dürfen bzw. gibt es wohl entsprechende Formulare zum Herunterladen.
Unter 65-jährige der Prio 2

Viele Grüße

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Danke dir für deine Einschätzung. Genau, das Formular hatte ich auch schon gefunden 🙂
Dann hoffe ich, dass das so alles rechtens ist, wir wollen uns ja nicht unberechtigter Weise vordrängeln, aber grade für meine Mutter die viel von der Pflege übernimmt, wäre es mir schon wirklich recht, zumal es ein riesen Problem wäre, wenn sie wochenlang "ausfallen" würde 🙈

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Hallo,

deine Oma ist ja nicht im Pflegeheim. Sofern sie einen Pflegegrad hat denke ich schon, dass das passt. Hier braucht man ein formloses Schreiben der pflegebedürftigen Person, wer enge Kontaktperson ist.
Meine Schwiegermutter wohnte daheim und hatte Pflegegrad 2.
Wir wollten uns deshalb früher impfen lassen. Leider ist sie jetzt ganz überraschend verstorben.

Gruß,

jesmila

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Oh nein, das tut mir schrecklich leid!
Dennoch vielen Dank für deinen Beitrag!