Frage zu den Regelungen ab 11. Oktober

Hallo,
ab dem 11. Oktober bekommen ja die, die nicht geimpft sind und in Quarantäne müssen, keine Lohnfortzahlung mehr, soweit ist es klar.
Aber wie ist es in folgendem Fall?
Wenn eines meiner Kinder in Quarantäne muss, weil es im Kindergarten einen positiven Fall gibt, die Gruppe geschlossen ist, Kind selbst nicht positiv bzw. muss ja erst der PCR-Test abgewartet werden.
Dann muss ich ja logischerweise zu Hause bleiben, weil das Kind mit 5 ja nicht alleine bleiben kann.
Dies hat ja dann nichts damit zu tun, ob ich geimpft bin oder nicht oder verstehe ich das falsch?
Arbeiten gehen kann ich ja dann deshalb nicht, weil ich mein Kind zu Hause betreuen muss.

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zweite Reihe kann man das nicht fortführen.
diese Regelung ist eine 1:1 Geschichte.

In deinem angesprochenen Fall:
Du bist dann ganz normal "Kindkrank" wie bisher auch, wenn du die Betreuung w/Kind zuhause nicht anders aufteilen kannst. hier gehts ja nicht ums Impfen, sondern um Kinderbetreuung.
So wurde mir das gesagt. Es ist ja auch überall Bundeslandweise unterschiedlich geregelt, wer in Quarantäne muss. - Am Besten kuckst du in die FAQ Deines Bundeslandes.

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Ok danke, ich denke auch, dass das keine Auswirkungen hat, weil es keinen Zusammenhang mit der Impfung hat.

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Ich glaube da kocht jedes Bundesland wieder sein eigenes Süppchen. Bei uns (ins NRW) haben wir den Bescheid von der KiTa bekommen dass nur das positive Kind/die positive Erzieherin in Quarantäne muss und die restlichen Kinder weiterhin in die Kita kommen und an allen Aktivitäten teilnehmen dürfen.

Die einzige Pflicht besteht hier dass die restlichen Kinder zwei Wochen 3x in der Woche getestet werden müssen. (Lolli Test)

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Wenn dein Kind aufgrund eines coronafalls nicht im kiga betreut werden kann, wirst du eine Lohnfortzahlung nach 56abs1a IfSG erhalten. Inwieweit die kinderkranktage vorrangig zu nehmen sind kann ich dir jetzt nicht pauschal beantworten. Aber das ifsg zahlt für solche Fälle weiter.
LG Sarah

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Hallo,

ich habe es so verstanden, dass die neue Regelung den Fall betrifft, dass du selbst in Quarantäne musst , während ein Geimpfter in der gleichen Lage (z.B. als Kontaktperson) nicht in Quarantäne müsste. Wenn dein Kind in Quarantäne müsste und du nicht, du aber Betreuungsperson bist, könntest du das über Kind-krank-Tage abdecken.

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Es geht nicht nur darum das jemand der ungeimpft ist in Quarantäne muss, sondern dieser, sofern er nicht erkrankt, auch keine Lohnfortzahlung bekommt.
Als Mutter eines Kindes das in Quarantäne ist, greift soweit ich weiß die Krankenkasse in Form von Kind-krank-tagen. Das Kind kann ja bisher nicht durch die Impfung geschützt werden.

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Hallo, es ist mir schon bewusst, dass es um die Frage der Lohnfortzahlung geht. Da die TE das im Ausgangsbeitrag ja schon geschrieben hatte und fragte, ob diese Regelung bei bestimmten Konstellationen greift, fand ich es jetzt nicht nötig, das zu wiederholen.

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Danke für die Infos, manchmal blickt man nicht ganz durch.
Dann betrifft es jedenfalls keinen der Fälle, falls was mit den Kindern ist, ich muss ja so oder so zu Hause bleiben für die Betreuung.
Das ist ja schon mal gut.

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Na wenigstens etwas, ändert dich ja dann aber bestimmt, wenn Impfstoff ab 5 zugelassen ist.

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Spätestens dann werden sich die Krankmeldungen häufen, weil sich nicht allzu viele zwingen lassen, ihr 5-jähriges Kind impfen zu lassen.

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Ihr Lieben,

ich musste hier leider einige Beiträge entfernen, da darin gesellschaftspolitische Diskussionen eröffnet wurden. Bitte haltet euch an unsere Diskussionsregeln.

Viele Grüße
Cleo