Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Corona Regeln speziell in Niedersachsen:
Ist es zulässig in den Herbstferien die Hortgruppen von verschiedenen Standorten eines Trägers zu durchmischen? Eine Testpflicht für die Kinder wird es nicht geben.
Im Gegenzug dürfen die Kinder aber nicht mit einem "Shuttleservice" des Trägers zum anderen Standort gebracht werden - dies ist aufgrund von Corona nicht erlaubt...
Danke,
kleine-giftzwergin
Standortübergreifende Durchmischung im Hort
2
Hallo,
wir sind NRW, aber die Situation ist ähnlich:
Wir dürfen so ziemlich alles wieder, da die Kinder als getestet gelten. Sie gelten sogar (wichtig für Chorproben) als pcr-getestet, obwohl sie das ab der weiterführenden Schule ja gar nicht sind.
Das führt dann im Umkehrschluss dazu, dass die Einrichtungen ihre eigenen Hygienekonzepte z.T. strenger formulieren als vorgeschrieben.
Aber natürlich im Rahmen dessen, was pragmatisch und machbar ist.
LG!
3
Das ist eine Frage des Personals. Wenn nicht genug Betreuer zur Verfügung stehen, bleibt ihnen nichts anderes übrig.