Vater lehnt Beatmung ab

Mein Vatee ist 80 und hat eine Patienten Verfügung die er letztes Jahr anlässlich der Pandemie nochmals angepasst hat und ausdrücklich Beatmung in Folge einer Covid Erkrankung ausgeschlossen.
Er hat sich im Frühjahr natürlich impfen lassen.
Jetzt ist er allerdings trotzdem schwer erkrankt und wird mit High Flow Sauerstoff behandelt.
Der Arzt kam vorgestern mich zu und sagte dass eine Druck Beatmung nötig sei, da seine Sauerstoff Werte immer schlechter werden.
Ich fragte dann, ja , das verstehe ich aber sie kennen doch die Patienten Verfügung?
Das sagte er nein, er wüsste nichts davon .
Ich habe ihm dann gesagt dass sie bei der Aufnahme ins Krankenhaus vorgelegt wurde und er behauptet, sie sei nicht in der Krankenakte.
Naja, ich dann nach Hause, das Dokument geholt mit Vorsorgevollmacht auf mich ausgestellt.
Der Arzt unterstellt mir ich würde meinen Vater sterben lassen, aber er ist ja noch voll bei Bewusstsein und ansprechbar, also bin ich doch gar nicht zuständig, sondern der Patient selbst muss gefragt werden und der lehnt klar und deutlich ab.
Selbst wenn er bewusstlos wäre, würde ich mich nicht über seine Wünsche hinweg setzen.
Der Arzt meinte dann, es wäre bedenklich wie viele Patienten die Beatmung ablehnen und lieber sterben würden.
Er könnte ja gar nicht die bestmögliche Behandlung durchführen.
Da dachte ich nur, nicht deine Entscheidung was das Beste ist.
Ich bin fein mit der Entscheidung meines Vaters, es war klar und deutlich auch noch vor der Krankenhaus Einweisung nochmals von ihm geäußert.
Ich finde die Aussagen des Arztes Übergriffe, nicht jeder will Maximaltherapie.

2

Hallo, der Wunsch deines Vaters muss akzeptiert werden.

Ob es nun "sinnvoll" ist, sich gegen die Beatmung zu wehren, wenn man bei vollem Bewusstsein ist und nach überstandener Krankheit gute Chancen hat, wieder normal leben zu können, sei mal dahin gestellt.

Alles Liebe

4

Das ist es eben, die Wahrscheinlichkeit eine Beatmung zu überleben in seinem Alter sind wohl gering, ich meine unter 50 Prozent hat der Arzt gesagt.
UNBESCHADET übersteht eine Wochen lange Beatmung kaum jemand, schon mal gar nicht in dem Alter mit den Vorerkrankungen.auch das hat der Arzt ganz klar erklärt.
Die Gefahr dass er ein Pflegefall wird , ist sehr hoch.
Von normal leben war da keine Rede.

1

Und was ist jetzt Deine Frage oder Dein Ansinnen?
Es ist doch alles geklärt. Dein Vater will nicht und für dich ist es ok.

3

Ach so, ich habe die Befürchtung dass ich irgendwann da ankomme, mein Vater dann aufgrund einer akuten Lebensgefahr einfach doch angeschlossen wurde.
Dürfen die das?
Soll ich meine Bedenken äußern dass das Krankenhaus sich nicht an den Wunsch meines Vater gebunden fühlt?
Ich vertraue denen nicht.

5

Der entscheide Arzt macht sich Strafbar wenn er sich der Patientenverfügung widersetzt und das weiß er auch. Allerdings sind die wenigsten Patientenverfügungen wasserdicht. Hast du dir gegenzeichnen lassen das die Patientenverfügung abgegeben worden? Hast du überhaupt eine Gesundheitsvollmacht?

weitere Kommentare laden
7

Ich würde mich über den Arzt beim Chefarzt bzw. ärztlichen Direktor der Klinik deutlichst beschweren.

Der Arzt hat die Pflicht, die Patientenverfügung umzusetzen, schon der Versuch einer Beeinflussung würde das Vertrauensverhälnis stören. Was nützen Patientenverfügungen, Organspendeausweise usw., wenn sie am Ende dann doch nichts bringen oder sich keiner daran hält ...

Hält sich der Arzt nicht an die Verfügung, macht er sich strafbar ...

12

Ich bin mir nicht so sicher, ob das so richtig ist. Natürlich hat ein Arzt auch die Verpflichtung, einen Patienten gut zu beraten, weil er die Kompetenz hat, eine Lage einzuschätzen und fundiert zu bewerten, welche Möglichkeiten bestehen. Keiner geht einfach in ein Krankenhaus und "bestellt" seine Wunschbehandlung, und die Ärzte führen dann nur aus.

16

Der Patient selbst, also der Vater der TE muss, sofern er noch kann, das dann auch selbstbestimmt mitteilen (können!), wie er behandelt werden möchte. Kinder haben nicht das Recht, sich darüber hinwegzusetzen, außer sie unterschlagen dem Krankenhaus die Verfügung.

In einigen Ländern ist das sogar über ein Zentralregister geregelt, worauf Kliniken und Notärzte Zugriff haben. Wird der Arzt zu einem Einsatz gerufen und ist die Identität geklärt, wird das Register abgerufen und wenn dort erklärt wird, das der Patient keine Behandlung wünscht, erfolgt auch keine ...

Sinn und Zweck der Patientenverfügung, die auch notariell verfasst werden kann, ist halt, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu regeln. Diese Verfügungen sind absolut rechtsverbindlich und gelten für jeden Menschen, egal ob jung (ab18) oder alt.

Mit dem Thema hat sich auch Ferdinand von Schirach in dem Stück "Gott" beschäftigt.

Jede Behandlung ist eine Wunschbehandlung! Das Recht auf körperlich Unversehrtheit ist maßgeblich, schließt aber eine Beratung durch den Arzt nicht aus , am Ende entscheidet man selbst, kann man das nicht, liegt keine Verfügung vor, die Ärzte ... wenn Angehörige dann anderer Meinung sind, wird es schwierig, insbesondere wenn die Ärzte der Meinung sind, das eine Therapieeskalation sinnlos ist und die Angehörigen das gerne möchten.

weiteren Kommentar laden
13

Nein der Arzt darf nicht einfach so entgegen der Patientenverfügung entscheiden.

Aber Ärzte sind auch nur Menschen und dieser Arzt kämpft ja scheinbar schon ein paar Tage um das Leben deines Vaters und es fällt ihm schwer jetzt tatenlos zuzusehen. Das entschuldigt zwar nicht sein Verhalten dir gegenüber, aber kannst du ein bisschen besser seine Beweggründe verstehen. An Covid versterben überdurchschnittlich viele Menschen die erstmal im Krankenhaus gelandet sind und auch für uns als medizinisches Personal ist das sehr belastend.

17

Ich rate dir dringend, das du dich schnell mit einem Anwalt kurzschließt.

Es gibt in den Verfügungen manchmal minimale Satzzusätze, die rechtlich und medizinisch nicht ganz wasserdicht sind. Gerät man dann an einen jungen, übermotivierten Arzt, dann kann es Probleme geben.

Wir haben es auch hinter uns, dachten alles ist top geregelt und dann ging es los. Es war ein junger Arzt in der Notaufnahme, auf der Intensivstation später herrschte schon ein ganz anderer Ton. Aber bis zur Intensivstation hatten wir echt eine kurze Zeit voller Panik, das sie meinen Vater doch anschließen. Ja, wir mussten für seine Wünsche richtig kämpfen, erst auf der Intensivstation hat ein erfahrener Arzt uns das Problem mit der Verfügung ruhig erklärt, so das auch wir verstehen konnten, was da vorher eigentlich für eine Aufregung war. Und seine Verfügung war zuerst zusammen mit dem Hausarzt und dann mit einem Anwalt verfasst worden. Ein klitzekleiner Zusatz hätte ihn beinahe zum Schwerstpflegefall gemacht. Aber da mein Bruder und ich ganz klar Vaters Wünsche äußern konnten und er auch massive Vorerkrankungen bestanden, durfte er in seinem Sinne sterben. Ich bin dem Arzt auf der Intensivstation so unendlich dankbar, das hätte auch schief gehen können.

21

Leider ist es oft so, dass Ärzte sehr abweisend reagieren, wenn eine Patientenverfügung Maximaltherapie untersagt. War bei meiner Oma mit 94 auch nicht anders 8vor Corona). Leider kenn ich nur von Pallitivstationen oder Hospiz regelmäßig guten Umgang mit den Wünschen der Sterbenden.

27

Es kann aber auch genau umgekehrt passieren, das jemand vorschnell als austherapiert eingestuft und ins Hospiz abgeschoben wird - eben weil er keine Patientenverfügung hat - in der eine Maximaltherapie gewüscht ist.

So eine Verfügung kann auch Leben retten, nämlich dann, wenn die Maximaltherapie noch Erfolg hätte, jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll erscheint und wirtschaftlich ist eine ITS im System der Fallpauschalen nur dann, wenn die durchschnittliche Liegezeit ca. 3,8 Tage beträgt.

22

Sag dem Arzt dass die Verfügung zu akzeptieren ist und wende dich damit parallel auch ans Sekretariat des Bereichs (also zB Innere, wo er halt liegt) mit dem Hinweis dass es eine Verfügung gibt und der Arzt Probleme macht und dir Vorwürfe. Das sind die Stichworte die sie dort brauchen. Der Direktor wird ihm dann schon auf die Füsse steigen.

Ich wünsche euch alles Gute.

23

Ich habe meisten den anderen Fall. Ein Patient hat sehr deutlich gesagt dass er keine Beatmung möchte und das auch schriftlich kund getan. Trotzdem können die Kinder sich nicht trennen und verlangen von den Ärzten zu intubieren...
Die vorgefertigten Patientenverfügungen sind leider oft nur mäßig brauchbar, da steht sinngemäß "wenn ich mich direkt im Sterbeprozess befinde wünsche ich". Nur meistens befindet man sich ja da erst mal noch nicht beziehungsweise ist das Auslegungssache...

Euren Arzt finde ich allerdings auch etwas übergriffig. Wir reden ja auch von einem 80-jährigen nicht von einem 60-jährigen, da würde ich eher verstehen wenn er sich ganz ganz sicher sein will.

25

In seiner Verfügung steht ausdrücklich, dass er im Zuge einer Covid Erkrankung keine Beatmung möchte.
Das ist eindeutig.
Der Chefarzt hat mir zugesagt dass im Sinne meines Vaters keine invasive Beatmung eingesetzt wird und er auch nicht auf die ITS kommt.
Er muss auch nicht ersticken, da konnte er mich beruhigen, es werden dann Medikamente eingesetzt, Morphium und Narkotika, so dass er nicht qualvoll sterben muss, Palliativmedizin kann da wohl so was verhindern.
Im Gespräch sagte er mir auch dass so alte Menschen eine Beatmung meist nicht überleben die Sinnhaftigkeit einer Maximalbehabdlung da oft fragwürdig ist.
Außerdem gibt es an der Patienten Verfügung nichts zu rütteln.
Mein Vater ist ansprechbar, aber schwach.
Der Arzt hat ihn gefragt ob er weiter hin dabei bleibt dass er keine Beatmung wünscht.
Dir Antwort war eindeutig
Ich bin froh dass es so gelaufen ist
Der Oberarzt ist von der Behandlung abgezogen.
Ich vertraue ihm nicht.

28

Es ist auch normalerweise gar nicht üblich, das ein Arzt alleinig entscheidet. Die geschieht im Team oder Board, wie man es auch nennt und da ist der Chefarzt dabei. Da kommen alle, Fakten auf den Tisch und es wird gemeinsam entschieden.

Ich kann jedem nur raten, sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinander zu setzen, nicht nur wegen Covid-19, es gibt auchg noch andere Erkrankungen, nur scheinen die in Vergessenheit zu geraten.

24

In dem Fall würde ich mich dringend an einen Anwalt wenden, der sich damit auskennt.

Ist die Patientenverfügung rechtskonform? (nicht, dass ein Anwalt der Ärzte dann einen Formfehler oder so findet)

Was kannst du mit deinen Vollmachten/Unterlagen tun, wenn der Arzt dagegen handelt?

Könnte der Arzt es so hindrehen, dass du schuld am Tod des Vaters seist, auch wenn klar ist, dass du es nicht bist? Alles formgerecht und richtig ausgefüllt?

Ist die Vollmacht notariell beglaubigt? Wenn nicht, reicht diese aus?

Was solltest du bei Gesprächen mit dem Arzt berücksichtigen?
Was kannst du tun, wenn?

Noch ist dein Vater ansprechbar? Welche Rechte/Möglichkeiten hat er?
Wäre Arzwechsel denkbar? Wobei es schon schwierig sein kann, wenn Personalmangel ist.
Auf welche Sätze kann er bestehen, dass diese umgehend in die Akte aufgenommen werden?

Alles kopieren und dokumentieren. Wann du was dem Arzt gegeben hast.

Eure Situation ist so komplex, da würde ich einen Anwalt fragen. Für jetzt direkt und die nächste Zeit.
Vorher in die Rechtschutz gucken, ob da schon was mitversichert ist.