Hey zusammen.
Mein Mann und ich führen gerade eine hitzige Diskussion bezüglich heute und Feuerwerk.
Bei uns in BW darf man altes Feuerwerk abfeuern. Allerdings nur auf dem privaten Grundstück. ( Auch der Balkon, die Hofeinfahrt oder die Terrasse dürften demnach in Baden-Württemberg für Böller genutzt werden – auf dem eigenen Grundstück eben.)
Wir wohnen in einer Mietwohnung mit 2 weiteren Parteien. Wir haben hinter dem Haus einen großen Hof auf dem mein Mann gerne unsere alten Feuerwehr zünden würde. Das sind 3 Batterien die wir noch haben und für die Kinder ein paar kleine Kinderfeuerwerk.
Er ist er Meinung das zählt zu unserem Privaten Grundstück und wäre somit erlaubt. Ich bin der Meinung das privat nur gilt wenn man auch der Hausbesitzer ist und das es somit verboten wäre.
Im Internet finde ich dazu nichts.
Wie seht ihr das ?
Verständnis Frage
Hallo.
Wer kein privates Grundstück hat, feuert es hier auf der Straße ab. Wo kein Kläger....
Der Hinterhof ist nicht euer privates Grundstück.
Alles gute 🍀
Ich bin ehr deiner Meinung. I h habe es so verstanden das man es nur auf seinem eigenen Grundstück abbrennen darf, wenn ich aber gerade sehe wie viele Leute Feuerwerk durch die Gegend trage, denke ich, da hält sich keiner dran, unsere Nachbarn haben sich im Ausland mit Feuerwerk eingedeckt, da wird heute einiges gehen 😬😬🙄
Auf privatem Grundstück bedeutet für mich nicht auf öffentlichen Plätzen ( nicht der Dorfplatz, Marktplatz o.ä.). Für mich ist der Hinterhof Privatgrundstück, auch wenn ihr nicht Besitzer seid. Wir werden unsere Reste mit zu Freunden nehmen und auf deren Privatgrundstück abfeuern 😉
Sehe ich auch so.
Ansonsten dürften ja nur Eigentümer Feuerwerk anzünden und keine Mieter. Hier bei uns in der Straße und im ganzen Viertel gibt es hauptsächlich Mietwohnungen. Geböllert wird jetzt schon.
A propos: (an die TE):
Besitzer seid ihr strenggenommen trotzdem. Nur nicht Eigentümer.
Besitzer = derjenige, der es aktuell besitzt, in der Hand hält/ nutzt.
Eigentümer = derjenige, dem es wirklich gehört.
Wenn ich dir meinen Bleistift leihe, bin ich zwar weiterhin Eigentümer, du aber Besitzer.
Hört auf, Euch zu streiten und zündet Euer Feuerwerk!
Wollen wir uns jetzt alle paar Tage irgendetwas anderes verbieten lassen?
Viva la revolution
Wenn ihr den Hinterhof als Mieter der Wohnung mitnutzen dürft, würde ich ihn als Privatgrundstück und somit erlaubt ansehen. Genauso wie zB der Parkplatz, sofern ihr einen habt und nicht auf der Strasse parkt. Genauso wie ein möglicher Gemeinschaftsgarten. Also alle Plätze, die ihr als Mieter nutzen dürft, wären für mich okay, um Feuerwerk nach den aktuellen Regeln zu zünden.
Auch wenn ich, auch ohne Corona gegen Feuerwerk bin, so wird euer Hinterhof als privates Grundstück zählen.
Alles, was nicht öffentlich zugänglich ist
Rein rechtlich ist meines Wissens das Gemeinschaftseigentum nicht privat.
Streng genommen sogar das Treppenhaus.
Hatte ich letztes Jahr wg Silvester recherchiert.
Aber man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen.
Habt einen schönen Abend!
Und, was habt ihr gemacht?
Frohes neues.
Wir haben das Feuerwerk im Hof mit gemacht. Es war unnötig sich Gedanken zu machen denn die Straßen überall um uns herum wurde Feuerwerk gemacht wie früher auch. Die Leute sind auf die Straße und haben da ihre Batterien abgefeuert und haben bis jetzt nicht eine Polizeistreife gesehen.
Jeder hat aber auch Abstand gehalten ohne groß Party und sonst was.