Fakt ist doch bis jetzt nur folgendes:
Die AG müssen den Gesundheitsämtern bis zum 15.03.2022 die Info über den Impfstatus geben.
Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für Kündigungen! Und selbst wenn es ein Kündigungsgrund wird, ALGI steht jedem Gekündigten dennoch zu.
Ich finde es schlimm, dass hier soviel Unwahrheit verbreitet wird.
Ungeimpfte im Gesundheitswesen Teil II Bitte ohne Mimimi
Du wirst aber u bezahlt freigestellt.
Ob deine Kv etc weiter bezahlt wird, ist fraglich.
Wo hast du das mit dem Alg her?
Naja Kündigung oder unbezahlt freigestellt, sehe da jetzt nicht unbedingt einen super großen Unterschied...
Gekündigt hat den Vorteil, dass man ALG I bekommt und alles weiter wie KV weiter läuft.
Bei einer Freistellung steht man ohne alles da und kann nur selbst kündigen. Das hat eine Sperre der Sozialleistungen zur Folge.
Ja das schon, ich meinte eher, dass das beides super blöd ist.
Ich bin mir eigentlich recht sicher, dass die AG sehr wohl kündigen können.
Unser KH hat auch schon fleißig ihre Briefe versendet, an die Mitarbeiter, die nicht geimpft sind.
Gott sei Dank sind das wenige Mitarbeiter, aber bei dem eh bestehenden Mangel schon sehr bescheiden.
Wenn es keine rechtliche Grundlage zur Kündigung gibt, was machst du, wenn du ohne Lohnfortzahlung freigestellt wirst?
Falls man doch gekündigt wird, steht auch nicht jedem ALG I zu, da liegst du falsch. Und wenn du Anspruch darauf hast, könnte eine Sperrfrist durchaus möglich sein. Da durch deine fehlende Impfung das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Ich finde es schlimm, wenn man Dinge nicht zu Ende denkt.
Ist das InfektionsschutzG nicht die rechtliche Grundlage? Irgendwo werden die das verankert haben
Nein, da steht nur drin, dass ungeimpfte in gewissen Einrichtungen nicht mehr arbeiten dürfen. Dadurch erbringen sie ihre Arbeitsleistung allerdings nicht und nach dem BGB dürfte demnach die Lohnfortzahlung eingestellt werden.
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Dann sucht man sich einen anderen Job in einem anderen Bereich.
Ich war auch im Krankenhaus angestellt, das ist der Allerletzte Scheiß Job, Arbeitsbelastung, Bezahlung, psychische Folgen.
Ich arbeite jetzt in der Apotheke, hab eine Ausbildung zur PTA gemacht....kein Vergleich.
Viele Kolleginnen kündigen oder haben gekündigt, sind lieber arbeitslos als sich selbst kaputt zu machen.
Geimoft waren die meisten aber ständige Boosterungen oder Kontrolle da hört es auf.
Ich verstehe es nicht. Impfen ist ok aber boostern, da zieht man die Leine ?? Warum ?
"Der Arbeitnehmer muss bis zum 15 März 2022 die Unterlagen bei seinem Arbeitgeber vorlegen. Tut er es nicht, darf er ab dem 16.03.2022 nicht mehr beschäftigt werden. Ein Arbeitgeber wird seinen Arbeitnehmer dann unbezahlt freistellen und mit kurzer Frist zur Vorlage der Unterlagen auffordern. Kommt der Arbeitnehmer der Vorlagepflicht weiterhin nicht nach, droht die fristlose Kündigung", erklärt Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott.
bei selbstverschuldeter Kündigung greift übrigens eine ALG1 Sperre für 3 Monate
Das ist einfach falsch, was du da schreibst! Lese dir das Nundesgesetzblatt durch! Nur das Gesundheitsamt kann nach Prüfung ein Betretungsverbot aussprechen! Wenn der AG das macht, kann man klagen! Wenn der Betrieb weniger als 10 Angestellte hat, kann der AG kündigen, ohne einen Grund anzugeben! Dann steht dem AN ALG1 zu! Wenn ein Betretungsverbot durch das GA ausgesprochen wird, stoppt die Lohnfortzahlung, aber durch die Flut der Meldungen wird dies stark zeitverzögert stattfinden! Ab 1.1.2023 ist die Gesetzesänderung auch schon nicht mehr gültig! Steht auch im Bundesgesetzblatt! Ich kann nur jedem Betroffenen raten, sich ordentlich beraten zu lassen und nicht von Halbwissen in Foren ängstigen zu lassen!
Ich kann einfach kein "Nundesgesetzblatt" finden - verlinke dass doch bitte lieber....
Guten Abend, da ich auch betroffen bin, habe ich mich gestern anwaltlich beraten lassen, um meine Informationen zu sichern. Genauso ist es! Aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 15.3. bestand! Der AG hat jedoch bei Betrieben unter 10 Angestellten die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ohne Angabe von Gründen. Eine freie Impfentscheidung ist wiederum kein Kündigungsgrund! In größeren Praxen oder Krankenhäusern dürfen die AG auch kein Betretungsverbot aussprechen, dagegen kann man ggf. klagen. Das Gesundheitsamt kann dies nach Meldung machen, aber die Gesetzesänderung ist auch nur bis 1.1.2023 gültig! Steht so im Bundesgesetzblatt ab Seite 5162. ob die Gesundheitsämter die Flut an Meldungen abgearbeitet bekommt, ist fraglich! Liebe Grüße
Kleine Korrektur noch...die AG müssen nicht den Impfstatus melden, sondern nur eine Meldung beim Gesundheitsamt machen, wenn der Arbeitnehmer keinen Nachweis haben oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen!
Dazu kann ich nichts sagen da ich geimpft bin.
Aber ich finde es grausam, das durch dieses "Geimpft oder ungeimpft" solch eine Spaltung der Menschen herrscht. Klar ist Corona gefährlich etc, aber Influenza etc kann man auch schnell bekommen und daran sterben.!
Sobald man nur ein falsches Wort gegenüber der Impfung oder dem Coronavirus sagt, wird man gleich blöd angeschaut und man bekommt was auf dem Deckel. Die Gesellschaft spaltet sich !
Jeder sollte entscheiden dürfen. Ganz egal wie man zu was steht.!
Und nein, ich bin Pro - Impfung und neutral, nur wird es nicht bei einer Boosterimpfung bleiben sondern es wird im Sommer die 4te kommen
Und dir Regierung hätte ehr Handeln müssen damals.
Im Dez.2019 wusste Deutschland, daß dieser Virus kommen wird. Aber erst im April wurde gehandelt. Wäre von Anfang an die Maskenpflicht als auch weitere Maßnahmen ergriffen worden, wären wir nicht hier, wo wir jetzt sind !
Solange man weltweit noch fröhlich weiter durch die Welt fliegen darf, wird sich nichts ändern.
Wer sich impfen lassen will, da kann ich einige Gründe nachvollziehen, kann sich über extra Seiten Jobs suchen, welche extra für Ungeimpfte sind.
Wer sich NICHT impfen lassen will...Fehlerteufel