Guten Morgen, da die Länder ja unterschiedliche Sichtweisen haben, ob ein Mensch nach überstandener Infektion ansteckend sein könnte oder nicht, wüsste ich gerne, ob jemand Erfahrung damit bzgl. Urlaub, Friseurbesuch, Restaurant etc. gemacht hat. Wir wohnen grenznah, wenn wir z. B. von der Schweiz aus in Urlaub fliegen würden, genügt der Genesenenschein mit Datum der Infektion, auch wenn er hier dann nur 3 Monate gültig ist? Oder ist ein Ausdruck vom pcr-Test besser? Wird das überhaupt akzeptiert? Ich weiß, durch die verwirrenden Maßnahmen kann man eh nicht langfristig planen, aber wir wollen evtl. Ostern in Urlaub fliegen und überlegen, dafür über einen ausländischen Flughafen zu buchen. Mich interessieren Erfahrungen. Liebe Grüße
Genesenenschein im Ausland
Wenn du ab der Schweiz fliegst gilt trotzdem, was in eurem Urlaubsland gilt. Für die Rückreise gilt, wenn ihr in die Schweiz fliegt erst einmal was in der Schweiz gilt und dann wollt ihr ja trotzdem zurück nach Deutschland. Also gelten dann auch wieder die Regeln von Deutschland und da zählt dann nicht nur die Schweiz sondern auch das Urlaubsland, wenn ihr nicht länger als 2 Wochen in der Schweiz bleibt.
Mit dem Urlaubsland ist klar, aber wenn wir die Schweiz nur als " Durcheise" nutzen und keinen Aufenthalt dort haben, dann ja nicht, oder? Und gelten z. B. 9 Monate genesen für Flug, auch wenn nach deutschen Richtlinien der Genesenenschein nur 3 Monate Gültigkeit hat?
Bei der Einreise nach Deutschland gelten alle Länder in denen du in den letzten 2 Wochen warst. Fährst du z.B. von Italien nach Deutschland durch die Schweiz mit dem Auto. Musst du bei der Einreise nach Deutschland Italien und die Schweiz berücksichtigen. Wenn du nur durch fährst kann es sein, dass die Schweiz milder gewertet wird, aber wenn Italien ein Risikogebiet ist, ist es für die Einreise nach Deutschland egal, ob du nun direkt einreist oder über die Schweiz.
Den einzigen Unterschied hast du, wenn bei einer Flugreise andere Regeln gelten als bei der Einreise über Land. Aber da kann man ja eh noch nicht wissen, was Ostern gilt.
Für die Einreise in die Schweiz reicht ein Zertifikat, das in der EU gültig ist. Wenn dein Genesenenzertifikat in der EU gültig ist, gilt es auch hier. Wenn du ein Flugzeug besteigst, musst du einen PCR-Test (nicht älter als 72h) oder einen Antigentest (nicht älter als 24h) vorweisen. Der Test ist gültig, wenn er in der EU gültig ist. Was du an deiner Zieldestination benötigst, hängt von deiner Zieldestination ab.
Was hättest du davon, wenn du nach der Rückkehr nach Deutschland erstmal in Quarantäne musst, weil du nicht mehr als Genesen giltst?
Hauptsächlich geht es mir tatsächlich um den Flug als solches. Ich weiß gerade gar nicht, ob in Flugzeugen 2G(+) gilt, aber letztendlich ist es tatsächlich ein Wagnis, jetzt schon zu buchen, denn niemand weiß, was in 3 Monaten ist. Naja, vielleicht wird es dann doch nur ein Urlaub in Bayern bei Freunden...uch schön !