Hello, ich frage für eine Freundin.
Sie hat ein saftiges Bußgeld erhalten, weil sie keinen negativen Test nachweisen konnte.
Letztes Frühjahr hat sie vor Einreise einen Test gemacht, sich dann in Deutschland nach den Vorgaben in Quarantäne begeben und den Test dann NACH der Quarantäne entsorgt. NACH der Quarantäne (als es keinen Test mehr gab) hat dann das Ordnungsamt angerufen und wollten den Testnachweis sehen.
Daher meine Frage: war sie verpflichtet den Test auch nach der Quarantäne aufzubewahren und wenn ja wie lange?
Finde da nichts konkretes zu in der Einreiseverordnung.
War zwar letztes Jahr aber die Regelung wird ja vermutlich noch die gleiche sein, wie lange man einen Testnachweis aufbewahren muss.
Wäre sehr dankbar über eine Antwort mit Rechtsgrundlage
Wielange muss man Testnachweise nach Einreise aufbewahren??
Hallo
hat sie die ditigale Einreiseanmeldung nicht gemacht
Doch scheinbar hat sie alles „richtig“ gemacht. Nur dass sie eben den Testnachweis nach der Quarantäne weggeworfen hat…
Wenn sie die Anmeldung hat dann hat sie doch die Testnummer und Co und kann bei der Teststelle anrufen
In NRW steht mindestens 10 Tage.
Das einzige was sie jetzt noch versuchen kann ist das sie bei der Teststelle anruft und fragt ob sie das ERgebnis nochmal bekommt. Hat sie denn die Email auch gelöscht?
Danke, ja das könnte Sie theoretisch machen (der Test wurde ja im Ausland gemacht, ich hoffe dass sie sowas aufbewahren )
Welche e-Mail meinst du denn?
Normalerweise bekommt man doch vom Test eine Email wo man das Ergebnis abrufen kann. Aber das Problem wird sein das es bei ihr schon länger her ist. Da hätte sie sich dann sofort darum kümmern müssen.
Danke für alle Antworten! Sie ist scheinbar im Unrecht und hätte der Sachbearbeiterin den Test tatsächlich schicken müssen (auch nach Quarantäne - laut der damals geltenden Verordnung).
Sie fordert jetzt einen aktuellen Bußgeldbescheid an, da ihr der ursprünglich Bußgeldbescheid nie zugestellt werden konnte aufgrund des Umzugs. Nach über einen halben Jahr hat sie nun erst die Pfändungsank. erhalten. Hatte gehofft sie muss das Bußgeld nicht bezahlen aber dem ist wohl nicht so. Sie muss jetzt nachweisen dass sie sich umgemeldet hatte, bekommt den Bescheid und muss dann „nur“ das Bußgeld und nicht die zusätzlichen Kosten bezahlen. Hoffentlich…