Hey
Ich hab eine Frage bzgl. der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Covid. Ich würde mich gerne für April 2023 für eine Ausbildung als Pflegefachfrau bewerben. Kommt vllt jemand von Euch aus der Pflege in einem Krankenhaus und kann mir sagen, ob bei der Einstellung gerade darauf geachtet wird, ob man gegen Covid geimpft ist? Und wie sieht das aus mit einem Genesenennachweis? Wie lang wäre dieser gültig? Der Genesenennachweis ist doch nur paar Monate gültig oder nicht?
LG 💞
Impfpflicht für Pflegepersonal?
Hallo
Genesennachweis ist unerheblich. Zudem.gilt der ja nur noch meine ich 3 Monate. Du musst mindestens 2 Mal geimpft sein. Ist ja seit längerem bekannt .
Ein Genesenennachweis ist ausreichend. Er deckt aber natürlich nur einen kurzen Zeitraum ab.
Wenn sie erst nächstes Jahr anfangen will, reicht der jetzige nicht mehr.
Hallo.
Ich bin nicht aus der Pflege.
Aber die einrichtungsbezogene Impf-Pflicht ist meines Wissens nach befristet bis Ende 2022. Somit würde ja 04/2023 diese Pflicht nicht mehr gelten. Und da die allgemeine Impf-Pflicht einen Dämpfer bekommen hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass die einrichtungsbezogene nicht gesetzlich verlängert wird.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle bei den Vorstellungsgesprächen direkt nachfragen. Es kann ja vom Arbeitgeber auch ohne Pflicht gefordert werden, da er Patienten und Mitarbeitern gegenüber eine Schutz- und Sorgfaltspflicht hat.
Viel Erfolg bei deinen Bewerbungen!
Ich arbeite in einer Einrichtung mit Impfpflicht. Bei der Einstellung wird darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit (1. Arbeitstag) ein entsprechender Nachweis vorliegen muss. Zum Vorstellungsgespräch ist das nicht notwendig.
Wenn es um den April 2023 ginge, würde man darauf hinweisen, dass wir nicht wissen, ob das noch notwendig ist oder nicht. Der Bewerber sollte das aber im Hinterkopf behalten.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in §20a IfSG geregelt.
Nach §20a Absatz 3 Satz 3 IfSG: " Eine Person nach Satz 1, die keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden."
Satz 4: Eine Person nach Satz 1, die über keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 verfügt oder diesen nicht vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig werden.
Damit muss die TE beim Abschluss des Vertrages den Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen.
Da der Genesenennachweis befristet ist (90 Tage) muss nach Zeitablauf einer Bescheid vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, geht die Sache an das Gesundheitsamt.
Konkret: der Vertrag kann abgeschlossen werden (wegen Genesenennachweis), es wird aber nach Ablauf des Vertrages eine Mitteilung des Gesundheitsamts kommen, dass der Nachweis vorgelegt wird. Erfolgt dies nicht, wird ein Tätigkeitsverbot + evtl. Bußgeld und Zwangsgeld verhängt.
Hallo!
Ein Arbeitgeber im Gesundheitswesen darf - zumindest bis Jahresende - gar keine ungeimpften Kräfte mehr einstellen, von daher wird gerade in größeren Einrichtungen sicher auf den Impfnachweis geachtet. Der Genesenenstatus ist meines Wissens 6 Monate gültig.
LG