Hallo,
eine Lehrerin meines Sohnes schrieb heute eine Nachricht via IServ an die Kinder, in der sie für ihren Unterricht eine Maskenpflicht festlegt. Sie schreibt für sie bestehe ein hohes gesundheitliches Risiko und sie würde Kinder, die dem nicht nachkommen vom Unterricht ausschließen.
Ich möchte jetzt keine Debatte über die Maskenpflicht an sich lostreten oder darüber diskutieren wie schwierig die letzte 2 Jahre für alle waren.
Meine Frage ist ob eine einzelne Lehrkraft das so festlegen kann und ob sie Kinder ausschließen darf.
Was meint ihr?
Liebe Grüße
Doch wieder Maskenpflicht
Kommt vielleicht auch auf das Bundesland an.
Ob es eine Privatschule oder eine staatliche Schule ist.
Ob es mit der Schulleitung abgesprochen ist.
Und und und
Hallo,
unsere Schule (übrigens eine Privatschule) schickt uns immer in Kopie die entsprechenden Anweisungen vom Schulamt.
In der letzten Anweisung stand diesbezüglich ganz klar, dass jegliche Pflicht (Masken, Testen, Corona - Positiv melden) ab sofort aufgehoben ist und es untersagt ist, Alleingänge zu unternehmen - egal ob als Schule, oder als Lehrer.
Eine Lehrerin kann keinen Schüler wegen Corona vom Unterricht ausschließen, weil es das (offenbar nach Meinung der Schulämter) gerade mal nicht mehr gibt. Der Schüler würde ja im Unterricht unentschuldigt fehlen.
Wenn sie selbst ein so hohes Risiko trägt,dann soll sie eine FFP3 Maske tragen. Die schützt sie vollkommen, wenn sie es richtig macht.
Aber deswegen die Schüler zur Maske zu zwingen geht nicht. Die Schulleitung hat das Hausrecht, muss sich aber an die Anweisung vom Schulamt halten, wenn es da keine Maskenpflicht gibt, haben sie eigentlich keine Grundlage. Wenn dann müssten alle es tragen, also die ganze Schule, sonst wäre es diskriminierend. Zumal sich die Lehrkraft ja wirksam selbst schützen kann. Aktuell sind die Zahlen auch so niedrig, dass ja nicht mal die Bundesländer eine Möglichkeit haben, die Maskenpflicht durchzusetzen.
Ich würde das über euren Elternbeirat direkt mit der Schulleitung klären.
Welches Bundesland?
Schleßwig Holstein
Ich rate zu einem Blick auf die Seite des zuständigen Ministeriums. Da sind die aktuelle Corona Bestimmungen festgehalten und die gelten dann.
Wenn es keine Privatschule ist--- da ist ja einiges anders möglich--
dann guck auf die Seite von eurem Kultus... da steht sowas wie " Schule Erlasse in Coronazeiten"
und ja ich gebe dir recht, es wird immer welche geben, die dagegen vorgehen und
sich dann wundern wenn die Lehrerin ins Home Office wechselt und die Kids zu Hause über VK unterrichtet werden....
also ins Distanszlernen müssen
was zumindest in einigen Bundesländern möglich ist....
Das haben wir jetzt seit Ostern in Physik. Die Lehrerin ist hochrisiko Patientin und hat bis jetzt immer Unterricht gemacht, hat sich selber mit FFP3 geschützt und zusätzlich haben die Kinder natürlich Maske getragen. Seit Ostern darf sie es nicht mehr verlangen und da einige Eltern sagen ihr Kind braucht keine Tragen die Erkrankung ist nicht ihr Problem, hat nun die ganze Klasse die A.Karte weil sie im Home Office ist und die Kinder die Aufgaben in der Schule bei ein fachfremden ständig wechselnen Vertretungskraft erledigen müssen.
Das kann dir hier ohne weitere Details (Bundesland, Schulform, privat/staatlich, Pflichtschule oder nicht etc.) keiner sagen.
Ansonsten sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, bei einer Lehrkraft mit hohem gesundheitlichen Risiko selbstverständlich eine ordentliche medizinische Maske, besser dichte Kinder-FFP2 zu tragen während des Unterrichts. Ich finde es traurig, dass das in Frage gestellt wird. Da könnte jemand sterben, weil mein Kind keine Maske für 45 Minuten tragen möchte, aber ich diskutiere noch drüber. Für mich ist das unfassbar, ein Menschenbild, von dem ich gehofft hatte, dass es keiner mehr vertritt. Es geht nur miteinander, gerade in Krisenzeiten.
Habe deine Antwort gelesen und es tut mir leid, dass du dich als Elternsprecherin mit solchen Exemplaren befassen musst. Ohne Worte und viel Kraft dir.
Was für Exemplare kennst du denn?
Sie kann darum bitten, aber sie kann die Maskenpflicht nicht durchsetzen, auch die Schulleitung kann das nicht, da sie an die Gesetzgebung des Bundeslandes gebunden ist.