Doch wieder Maskenpflicht

Hallo,
eine Lehrerin meines Sohnes schrieb heute eine Nachricht via IServ an die Kinder, in der sie für ihren Unterricht eine Maskenpflicht festlegt. Sie schreibt für sie bestehe ein hohes gesundheitliches Risiko und sie würde Kinder, die dem nicht nachkommen vom Unterricht ausschließen.
Ich möchte jetzt keine Debatte über die Maskenpflicht an sich lostreten oder darüber diskutieren wie schwierig die letzte 2 Jahre für alle waren.
Meine Frage ist ob eine einzelne Lehrkraft das so festlegen kann und ob sie Kinder ausschließen darf.
Was meint ihr?
Liebe Grüße

2

Hallo!
Wenn mich jemand darum bittet aufgrund eines eigenen hohen gesundheitlichen Risikos eine Maske zu tragen, dann würde ich ehrlich gesagt nicht auf die Idee kommen, zu fragen, ob so etwas überhaupt geht sondern es selbstverständlich meinem Kind erklären und es bitten, in Rücksichtnahme auf die betroffene Lehrerin in deren Unterricht eine Maske zu tragen.

Ich selbst trage nach wie vor Maske, wenn ich mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum bin und ich teste mich 2 x die Woche selbst. Bisher hatte ich noch kein Corona und auch mein Mann und meine Tochter nicht. Geimpft sind wir auch alle.

Im Falle der Lehrerin: Was hätten denn die Kinder davon, wenn die Lehrerin Corona bekommt und sie aufgrund ihres persönlichen Risikos auch noch einen schlimmen Verlauf bekommt? Dann würde der Unterricht vielleicht sogar mehrere Wochen ausfallen. Ganz ehrlich? Dann lieber in der Zeit des Unterrichts bei der Lehrerin ne Maske tragen und gut ist. Würde da nicht rum diskutieren.

#winke

3

Danke für deine Antwort. Mein Beitrag war wohl etwas knapp und dadurch missverständlich. Ich will garnicht verhindern dass die Masken getragen werden, das kam evtl falsch rüber. Ich befürchte nur, das sich einige dagegen wehren werden. Es gab schon während bestehender Maskenpflicht einzelne Familien, die sich aus unterschiedlichen Gründen gegen die Masken gewehrt haben. Ich bin Elternsprecherin und würde mich einfach gerne über die rechtlichen Möglichkeiten der Lehrerin informieren. Ggf. kann man so argumentieren wenn Rücksichtnahme und Vernunft nicht zieht...

4

Das war auch gar nicht als Angriff auf dich gemeint. Oje... Aber genau so würde ich argumentieren bei den anderen Eltern. Gegenseitige Rücksichtnahme! Das macht uns doch schließlich zu sozialen Lebewesen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten die Lehrerin hat, das weiß ich leider nicht aber sie hat ja offenbar um Verständnis für ihre Sitiation gebeten. (ist ihr vielleicht auch nicht ganz leicht gefallen, ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu offenbaren).

Aber es gibt überall Menschen, denen das egal ist und ich fürchte, dass du dich da auf Gegenwind einstellen musst. Ich drücke dir die Daumen, dass ihr eine Lösung findet.

weitere Kommentare laden
1

Kommt vielleicht auch auf das Bundesland an.
Ob es eine Privatschule oder eine staatliche Schule ist.
Ob es mit der Schulleitung abgesprochen ist.
Und und und

5

Hallo,
unsere Schule (übrigens eine Privatschule) schickt uns immer in Kopie die entsprechenden Anweisungen vom Schulamt.
In der letzten Anweisung stand diesbezüglich ganz klar, dass jegliche Pflicht (Masken, Testen, Corona - Positiv melden) ab sofort aufgehoben ist und es untersagt ist, Alleingänge zu unternehmen - egal ob als Schule, oder als Lehrer.
Eine Lehrerin kann keinen Schüler wegen Corona vom Unterricht ausschließen, weil es das (offenbar nach Meinung der Schulämter) gerade mal nicht mehr gibt. Der Schüler würde ja im Unterricht unentschuldigt fehlen.

6

Wenn sie selbst ein so hohes Risiko trägt,dann soll sie eine FFP3 Maske tragen. Die schützt sie vollkommen, wenn sie es richtig macht.
Aber deswegen die Schüler zur Maske zu zwingen geht nicht. Die Schulleitung hat das Hausrecht, muss sich aber an die Anweisung vom Schulamt halten, wenn es da keine Maskenpflicht gibt, haben sie eigentlich keine Grundlage. Wenn dann müssten alle es tragen, also die ganze Schule, sonst wäre es diskriminierend. Zumal sich die Lehrkraft ja wirksam selbst schützen kann. Aktuell sind die Zahlen auch so niedrig, dass ja nicht mal die Bundesländer eine Möglichkeit haben, die Maskenpflicht durchzusetzen.

Ich würde das über euren Elternbeirat direkt mit der Schulleitung klären.

8

Welches Bundesland?

34

Schleßwig Holstein

9

Ich rate zu einem Blick auf die Seite des zuständigen Ministeriums. Da sind die aktuelle Corona Bestimmungen festgehalten und die gelten dann.

10

Wenn es keine Privatschule ist--- da ist ja einiges anders möglich--

dann guck auf die Seite von eurem Kultus... da steht sowas wie " Schule Erlasse in Coronazeiten"



und ja ich gebe dir recht, es wird immer welche geben, die dagegen vorgehen und
sich dann wundern wenn die Lehrerin ins Home Office wechselt und die Kids zu Hause über VK unterrichtet werden....
also ins Distanszlernen müssen

was zumindest in einigen Bundesländern möglich ist....

44

Das haben wir jetzt seit Ostern in Physik. Die Lehrerin ist hochrisiko Patientin und hat bis jetzt immer Unterricht gemacht, hat sich selber mit FFP3 geschützt und zusätzlich haben die Kinder natürlich Maske getragen. Seit Ostern darf sie es nicht mehr verlangen und da einige Eltern sagen ihr Kind braucht keine Tragen die Erkrankung ist nicht ihr Problem, hat nun die ganze Klasse die A.Karte weil sie im Home Office ist und die Kinder die Aufgaben in der Schule bei ein fachfremden ständig wechselnen Vertretungskraft erledigen müssen.

12

Das kann dir hier ohne weitere Details (Bundesland, Schulform, privat/staatlich, Pflichtschule oder nicht etc.) keiner sagen.

Ansonsten sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, bei einer Lehrkraft mit hohem gesundheitlichen Risiko selbstverständlich eine ordentliche medizinische Maske, besser dichte Kinder-FFP2 zu tragen während des Unterrichts. Ich finde es traurig, dass das in Frage gestellt wird. Da könnte jemand sterben, weil mein Kind keine Maske für 45 Minuten tragen möchte, aber ich diskutiere noch drüber. Für mich ist das unfassbar, ein Menschenbild, von dem ich gehofft hatte, dass es keiner mehr vertritt. Es geht nur miteinander, gerade in Krisenzeiten.

13

Habe deine Antwort gelesen und es tut mir leid, dass du dich als Elternsprecherin mit solchen Exemplaren befassen musst. Ohne Worte und viel Kraft dir.

26

Was für Exemplare kennst du denn?

weitere Kommentare laden
17

Sie kann darum bitten, aber sie kann die Maskenpflicht nicht durchsetzen, auch die Schulleitung kann das nicht, da sie an die Gesetzgebung des Bundeslandes gebunden ist.