Schwanger als Lehrerin - Corona BV?

Hallo zusammen,

Ich bin relativ frisch schwanger - 7. Woche - und befristet angestellte Lehrerin an einer weiterführenden Schule in RLP.
Leider kenne ich niemanden, den ich fragen könnte und möchte es der Schulleitung eigentlich auch zumindest für ein paar weitere Wochen noch nicht mitteilen, frage mich aber trotzdem wie derzeit die Regelung hinsichtlich Corona ist. Am besten wären natürlich Antworten von LK aus Rheinland-Pfalz, wie es in den anderen Bundesländern ist, würde mich aber auch interessieren.
Die Zahlen sind derzeit ja recht hoch, Maßnahmen werden in der Schule zumindest bei uns gar keine mehr eingehalten...
Gilt direkt ein Beschäftigungsverbot für ALLE Schwangeren oder wird das an bestimmten Kriterien festgemacht? Habt ihr andere Aufgaben bekommen?
Bei uns ist es so, dass Online-Unterricht aufgrund des schlechten Internets in der Schule nicht möglich wäre.
Ich muss sagen, dass ich durchaus etwas in Sorge bin, da ich trotz 3er Impfungen schon einmal sehr lange flach gelegen habe dank Corona...

Liebe Grüße und danke schonmal für alle Antworten.

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Ich kenne die Regelungen in RLP nicht. Aber ich gebe dir den Rat es direkt zu sagen, um so schnell wie möglich raus zu sein. Dein Geld wirst du wohl weiterhin bekommen. Da würde ich mir weniger Sorgen machen. Denk an deine Gesundheit und dein Kind. Morgen sofort zur Schulleitung! BV gibt dir sicherlich auch deine FÄ oder FA.

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Gyn ist leider nicht für ein BV zuständig- wenn es blöd läuft und die Arbeitgeberin (in diesem Fall die Bezirksregierung) klagt, muss die Gyn das Gehalt der Lehrerin zahlen.

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Ich war bei beiden Schwangerschaften direkt raus. Mit BV meiner Frauenärztin. Ganz ehrlich, die Bzrg. würde niemals klagen und ein ärztliches Attest einer Ärztin in Frage stellen. Das ist viel zu heikel. Geht die Bzrg ehrlich gesagt auch überhaupt nichts an, weshalb eine Schwangere ein BV hat.

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Bläd dass man in diesem Forum nicht anonym schreiben kann.
Ich habe in zwei Bundesländern in den letzten Monaten unterrichtet und in beiden haben alle Lehrerinnen ganz normal weitergearbeitet. Von BVs war da zu keinem Zeitpunkt die Rede, diejemigen die raus waren wurden von ihrem Arzt geschickt.
RLP war allerdings keines der BL.

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In NRW habe ich unterschiedliche Dinge gehört. Die Grundschullehrerinnen mussten von zuhause aus online unterrichten und durften nicht mehr in die Schule, haben also ein Teil-BV bekommen.
Zwei Sek II Lehrerinnen mussten komplett in die Schule. Ein vollständiges BV hat aber niemand bekommen.

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Bei uns (nicht RLP) ist es sehr unterschiedlich… es gibt die Regelung, dass jede Schwangere ein Teil-BV bekommt (Präsenzunterricht-Verbot). Je nach Schule bekommt man andere Aufgaben (Schulbücher, Akten etc.), macht Onlineunterricht oder kommt ins komplette BV. Manchmal ist es auch innerhalb der selben Schule unterschiedlich… die eine kommt ins BV, die nächste macht Onlineunterricht und die nächste wiederum Schulbücher.

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Hi! Ich arbeite in S-A und bin aktuell in der 12. Woche. Ich darf nicht in Präsenz unterrichten, ich habe ein paar Stunden, die ich per Videokonferenz halte. Ansonsten habe ich keine weiteren Aufgaben. Ich kann dir nicht sagen, wieso die Regeln aktuell noch so sind, auch bei uns gibt es keine Tests mehr, keine Masken und kein Hygienekonzept. Ich finde es aber okay, dass es so ist, da man ja doch sehr viele Kontakte am Tag in der Schule hat und gerade ohne die Hygienemaßnahmen ist es ja noch wahrscheinlicher, dass man sich bei jemandem ansteckt.
Ich denke, es ist einfach eine Absicherung des Arbeitgebers.
Alles Gute

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Danke für die Antworten.
Ich bin inzwischen selbst schlauer geworden und poste das mal hier, vielleicht kann es ja irgendjemand brauchen. Ich war gestern bei meiner FÄ und die meinte, dass es wohl ganz unterschiedlich ist, wie das hier in RLP gehandhabt wird. Seltsam, dass die Schulen da anscheinend keine klaren Richtlinien haben. Die meisten werden laut meiner Ärztin allerdings direkt ins Teilberufsverbot - kein Präsenzunterricht - geschickt und, wenn sich keine andere Aufgabe finden lässt, ins komplette. Drei mal geimpft oder genesen kann man wohl eventuell weiterarbeiten, wenn man das selbst möchte, nur oftmals mit reduzierten Klassen.
Im Handel ist es wohl übrigens auch so, also Kassiererinnen auch zum Beispiel an Tankstellen, bekämen direkt ein volles Verbot.