Der Bundestag hat am 24.04 ein Gesetz verabschiedet, so das jeder der einen heimlichen Vaterschaftstest machen lässt mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 rechnen muss.
Anstatt es einfach so zu belassen wie es ist müssen die Männer jetzt um herauszubekommen ob ihr wie ihr Kind ihnen untergejubelt wurde vors Gericht. Ist das nicht völlig überflüssig gewesen? Eine Frau die nichts zu verheimlichen hat hätte doch sowieso nichts zu befürchten. Geschützt werden damit nur die Untreuen. Wer nun zweifelt weil er glaubt sein Kind gehört zu den 10 % untergejubelten Sprößlingen, sollte möglichst schnell noch einen Vaterschaftstest in Anspruch nehmen.
Vaterschaftstest bald strafbar
haste mal ne mark?..ähm quelle mein ich natürlich
Gendiagnostikgesetz
Bundestag stellt heimliche Vaterschaftstests unter Strafe
Das neue Gendiagnostikgesetz, das Union und SPD am Freitag im Bundestag verabschiedet haben, stellt das heimliche Durchführen von Vaterschaftstests unter Strafe. Das Gesetz bietet nach vielen Jahren des Diskutierens Richtlinien im Umgang mit Gentests.
Wer heimlich einen Vaterschaftstest machen lässt, kann künftig mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das regelt das neue Gendiagnostikgesetz, das der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedete. Damit gibt es nach einer siebenjährigen Kontroverse erstmals einen rechtlichen Rahmen für genetische Untersuchungen am Menschen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Gentests dürfen in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sind zwar verboten. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel in der chemischen Industrie, wenn die Arbeitnehmer mit Stoffen in Berührung kommen, die bei einer erblich bedingten Überempfindlichkeit für sie schädlich sind. Für Fernfahrer, Piloten und Elektriker sind weiterhin Tests auf Farbblindheit zulässig.
Auch Versicherungen können keine Gentests verlangen und dürfen die Ergebnisse früherer Untersuchungen nicht verwenden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn die Versicherungssumme über 300.000 Euro oder die jährliche Rentenleistung bei mehr als 30.000 Euro liegt. Ein Kunde darf aber nicht verschweigen, dass er durch eine genetische Erkrankung eine nur noch geringe Lebenserwartung hat.
Dem Bürger wird das Recht eingeräumt, seine genetischen Befunde zu kennen oder eben auch nicht zu kennen (Recht auf Wissen oder Nichtwissen). Gentests dürfen nur von Ärzten vorgenommen werden. Dabei muss eine Beratung angeboten werden. Eine Beratungspflicht gibt es bei Untersuchungen, die eine Vorhersage über die Gesundheit der betroffenen Person oder eines ungeborenen Kindes erlauben.
Die vorgeburtliche genetische Untersuchung wird auf medizinische Zwecke beschränkt. Tests allein zur Geschlechtsbestimmung sind untersagt. Verboten werden auch Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können (wie Brustkrebs oder die Nervenerkrankung Chorea Huntington, auch Veitstanz genannt). In Vaterschaftstests müssen diejenigen einwilligen, von denen genetische Proben untersucht werden.
Forschungsbereich noch nicht geregelt
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte: „Erstmals werden verbindliche Regeln und hohe Hürden bei genetischen Untersuchungen festgelegt.“ Das Gesetz trage dem Gedanken des Schutzbedürfnisses in hohem Maße Rechnung. Gleichzeitig würden die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den Einzelnen gewahrt.
FDP und Linke kritisierten im Bundestag, auch in Zukunft müssten in Deutschland lebende Ausländer vor dem Nachzug ihrer Familie im Zweifelsfall mit Gentests die Verwandtschaft nachweisen. Der Linken-Abgeordnete Frank Spieth sprach von „staatlich erzwungenen Vaterschaftstests“ bei Migranten. Die Grünen monierten, dass der gesamte Bereich der genetischen Forschung mit dem Problem der Biobanken nicht geregelt werde.
Das kritisierte auch der AOK-Bundesverband. Darüber hinaus lobte er das Gesetz als „einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit genetischen Untersuchungen am Menschen“.
nein es schützt den staat...solang er nen zahlmeister hat, möchte er den auch behalten...wenn der wegfallen würde, aufgrund eines negativen gentestes und der eguläre vater nicht zu ermitteln ist, wirds für vater staat teuer...also besser her mit den gesetzen, die verhindern, dass es ans portemonai des staates geht
richtig erkannt, genauso ist es. sauerei!
spätestens, wenns kind mal einen stammzell- oder organspender benötigt
und die mutter nicht helfen kann, wird ihr einfallen, wer der vater ihres kindes ist.
aber bis dahin ist sporadische alzheimer-erkrankung in deutschland gang und gebe
Du hast es erfaßt, es geht um heimliche Tests. Mann und Frau im Einverständnis können immer einen Test machen lassen. Im Zweifel kann jeder der Beiden sogar auf einen Test klagen. Wo ist dein Problem?
Es geht bei diesem Gesetz darum, daß genetische Informationen einem besonderen Datenschutz unterliegen und niemand ohne dessen Einverständnis von einem anderen genetische Daten abfragen darf.
Also steht hier das Persönlichkeitsrecht der Kinder im Mittelpunkt und nicht ein Recht der Eltern.
Daß es Frauen gibt, die aus irgendwelchen Gründen, wissentlich, unwissentlich, in guter oder schlechter Absicht einem Mann ein Kind unterjubeln, wird sich aber auch durch die neue wie die alte Gesetzeslage in keinster Weise ändern.
Das Problem ist, daß wie bei einigen Stellen im Familienrecht, eine Stärkung der Rechte der Kinder häufig zunächst auch eine scheinbare Stärkung der Position der jeweiligen Mütter gegenüber den Vätern mit sich bringt.
Daß darüber hinaus eine Mutter in der Realität einen Vaterschaftstest sehr lange hinauszögern und sogar verweigern darf (und ohne weitere Feststellung, der "bisherige" Vater weiterhin zahlungspflichtig ist), bedarf nun einer dringenden Änderung und vor allem einer wesentlichen Beschleunigung der jeweiligen Verfahren um möglichst schnell Klarheit für alle Beteiligten zu bekommen.
Bei letzterem habe ich aber so meine Zeifel, da heute die Familiengerechte schon hoffnungslos überlastet sind.
Glücklich sind die Väter, deren Kinder einem selbst dermaßen ähnlich sind, in Aussehen wie Verhalten, daß man erst gar nicht in Zweifel geraten muß.
>>Glücklich sind die Väter, deren Kinder einem selbst dermaßen ähnlich sind, in Aussehen wie Verhalten, daß man erst gar nicht in Zweifel geraten muß.<<
Traurig, aber das ist tatsächlich so.
Also ich bin weiblich und ich muss mal eine Lanze für alle Kuckkucks´Väter brechen...
Ich find es nicht gut das der Staat nun die Väter die Zweifeln und die Wahrheit herrausfinden wollen nun auch noch Bestrafen wollen.
Es ist schon schlimm genug für einen Menschen wenn er an der Vaterschaft zweifeln muss, aber wie soll ein Mann denn sonst erfahren ob er wirklich der Vater des Kindes ist was ihm als seins angezeigt wird?
Es gibt nicht viele Frauen die einem Vaterschaftstest freiwillig durchführen lassen würden, es sei denn die Mutter selbst weiß nicht WER der Vater ist und von wem sie nun Kohle bekommen kann.
Aber diese Damen trifft man dann ja Häufig bei Olli G, Vera oder Britt...
Ich persönlich würd es zum Beispiel Unterstützen das zum Beispiel kurz nach der Geburt (geht ja glaub ich frühstens ein Halbes Jahr nach Geburt) ein Elternschafts Test gemacht werden würde.
Wo dann die DNA beider Eltern mit dem des Kindes verglichen wird.
So würde es keine Vertauschten Kinder mehr geben und es würden viel weniger Männer geben die um Ihre Existenz Kämpfen müssten bloß weil sie die Vaterschaft für ein Kind anerkannt haben was eig. nicht´Ihres ist.
Ausserdem würd es viel weniger Ehebrechungen geben.
deine gedanken hatte ich auch schon und fände es auch gut.
als potentieller vater mit dem kleinsten zweifel, fände ich es unerträglich keine sicherheit zu haben.
ist wie mit dem geld, was man zuviel hat und nicht unbedingt benötigt.. es beruhigt.
Im Gegenzug wurde bereits im verg. Jahr die Gesetzeslage für zweifelnde "Zahlväter" deutlich verbessert: Es kann jederzeit - nicht nur innerhalb von 2 Jahren nach Aufkommen des Zweifels - um eine Vaterschaftfeststellung ersucht werden.
Die Mutter darf ihre Zustimmung nicht verweigern, sie kann gerichtlich zur Unterschrift gezwungen werden.
Da 90 % der Frauen keinen Grund haben, den Test zu verweigern, wird es auch wenig Probleme geben, ihn zu machen.
Die 10% sich zieren werden - so jedenfalls will Gesetzgeber - zeitnah juristisch dazu verdonnert.
Wo ist also das Problem. Nur heimlich ist verboten, sonst nichts.
LG
Mariella
Du hast alles richtig wiedergegeben. Und grundsätzlich bin ich, aus Kindersicht, und nur aus dieser, Deiner Meinung. Leider ist es aber mit dem "zeitnah" vor deutschen Famileingerichten nicht weit her. Das ist leider ein Faktum und ich weiss aus eigener, langjähriger Erfahrung.
Es gibt für mich einen Aspekt, der eventuell - und sehr genau betrachtet nach dem jeweiligen Fall - für die Heimlichkeit eines Test spricht.
Sollte ein Vater an seiner biologischen Vaterschaft zweifeln - und nur um diese geht es - hatte er mit einem heimlichen Test die Möglichkeit, sich zunächst Gewissheit zu verschaffen um dann im stillen Kämmerlein zu überlegen, wie er nun mit seinen frisch erworbenen Kenntnissen umgeht. Bei einem positiven Test wird er - vielleicht mit einem leisen Anflug von schlechtem Gewissen seiner Partnerin und seinen Sprösslingen gegenüber, daß er ein Zweifelnder war - die Geschichte ad acta legen.
Sollte er aber nun zu Tage gefördert haben, daß er nicht der Erzeuger ist, bleibt ihm immer noch die Wahl, eventuell, weil ihm die Kinder nun als Vater über die Jahre doch ans Herz gewachsen sind, die Sache mit sich selbst auszumachen.
Nun aber, sofern er sich nicht strafbar machen möchte, muß er von Anfang an mit offenen Karten spielen. Er muss die Frau bezichtigen und ich stelle mir das nicht gerade unproblematisch vor. Vor allem für den Fall, er irrt sich, kann ich mir lebhaft vorstellen, welchen Weg diese Beziehung in Zukunft geht.
Klare Gesetze haben viele Vorteile, lassen aber oft wenig Spielraum für situatives Feingefühl in dem ein oder anderen Szenario.
Wäre ich in der Situation eines solchen zweifelnden Vaters, dann würde, ich, so schätze ich mich ein, dieses neue Gesetz ignorieren und lieber rüber nach Holland fahren und dort einen Gentest machen lassen bevor ich riskiere, alles öffentlich zu machen und der Beziehung eine Breitseite gebe......
Hi Doc,
es ist ausdrücklich auch im Ausland strafbar. Ich finde es ist für eine Partnerschaft, die diesen Namen verdient, eine 6 in Kommunikation und Ehrlichkeit, wenn man einen so massiven Zweifel, ein derart grundlegendes Misstrauen nicht mit der Partnerin offen bespricht.
Auch nach einer Trennung sollte so viel Kooperation und Ehrlichkeit möglich sein. Man kann nicht von der Partnerin Ehrlichkeit einfordern, aber selbst hinter dem Rücken grundsätzlich an ihrer Treue zweifeln.
Ich finde hier nützt gnädiges Verschweigen nichts, es kaschiert nur einen Beziehungsdefekt, der früher oder später dann anders in Erscheinung tritt.
Liebe Grüße
Mariella