Alg 2 Sanktion.. Depressiv

Hallo,

es hat zwar nichts mit der ruprik zu tun aber ich möchte gerne anonym bleiben..

Ich war heute bei der berufsberatung vom arbeitsamt und dort sagte mir die dame das ich bereits 2 termine bei meinem sb hatte und nicht erschienen bin und sie sah im pc eine sanktion
Ich wusste von einem termin am 31.05.
am 30.5 wurde mein sohn aber operiert und war von da an und noch 2 wochen im krankenhaus. Ich hatte abends meinen sb nicht mehr erreicht und hatte ihm eine email geschrieben dass ich zur zeit im krankenhaus bin und vorrausichtlich auch noch 2 wochen da sein werde.

Ich habe mir dies schriftlich vom krankenhaus geben lassen.
Ich hätte ab april eine maßnahme beginnen sollen, zu der ich aber nicht gegangen bin. Ich bin mittelschwer depressiv und hab mich ab da an in behandlung begeben.
Die sanktion ist aber wegen dem verpassten Anhörungstermin, den ich aber nicht bekommen habe.
Der musste wohl nach meiner email sein.

Ist depression ein grund um bei einer maßnahme nicht teilzunehmen? ich weiss, ich hätte mich vorher drum kümmern müssen..
Muss ich mir depression bescheinigen lassen?
Könnte ich die anhörung nochmal verlangen weil ich ja krankgeschrieben war?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Da wie ich lese, alles gestrichen wurden ist außer die miete!

danke

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...ich werde depressiv, wenn ich solche Beiträge lese. Falsche Rubrik, falsches Forum.

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Du bist wahrscheinlich auch der Meinung, dass man das bisschen Depression überwinden kann, wenn man sich nur mal ordentlich zusammenreißt...

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Nein sicher nicht, habe ausreichend erfahrungen mit dieser Krankheit.

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Du kannst Widerspruch gegen die saktion einlegen. aber ob das was bringt, du bist ja selber schuld, den man hätte sich ja eher drum kümmern können.
lg und geh lieber arbeiten, dann haste geld und brauchst nicht "depressiv" werden.

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So wie ich das verstehe, ist sie derzeit nicht arbeitsfähig, WEIL sie Depressionen hat und nicht umgekehrt.

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Ja dann wäre sie doch bestimmt krankgeschrieben.....
Wenn sie in Therapie ist und Medikamente bekommt.

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Eigentlkich hättest du vor der Sanktion doch eine Anhörungsschreiben bekommen müssen und dann zumindest einen Sanktionsbescheid?!

Sei's drum: Offenbar, soll die Sanktion ab 01.07. greifen, dass heißt ein evtl. Sanktionsbescheid ist womöglich noch widerspruchsfähig. Wenn du ihn nicht mehr hast: Hingehen und erneut ausdrucken lassen, Widerspruch einlegen (das geht auch mündlich zur Niederschrift) und die Krankenhausunterlagen sowie die Nachweise über deine Arbeitsunfähigkeit gegen Empfangsbescheinigung einreichen.

Ggf. darum bitten, dass der Ärztliche Dienst eingeschaltet wird um zu prüfen, ob du derzeit überhaupt leistungsfähig bist.

Sicherheitshinweis: Ein Internetforum kann keine rechtssichere Beratung bieten, folglich war das oben gesagte auch keine, sondern lediglich eine Schilderung, wie ich vermutlich vorgehen würde. Im Zweifel soziale Rechtsberatung bei dir vor Ort einholen (Arbeitsloseninitiative, Ombusmann, Caritas, Diakonie...).

Gruß und alles Gute

Ch.