Unterhalt - er bekommt das meiste Geld oder wie?

Hallo,

habe schon einmal geschrieben, dass er die Zwillinge hat, die 10 Jahre alt sind und ich unsere Söhne im Alter von 15 und 18 Jahren,welche im Sommer ihre Prüfungen ablegen und danach ihre Ausbildungen beginnen (mittlere Reife und Abitur).

Noch lebe ich von ALG 2 habe aber die Chance, in meinem Beruf wieder einsteigen zu können. Hier würde ich knapp 5.000 Euro verdienen. Die Dame, welche meinem Ex den Unterhaltsvorschuss "bezahlt" hat mir gesagt, ich habe einen Selbstbehalt von € 950,00. Heißt das, dass mein Ex über € 4000 erhält und ich gerade mal das kleine Geld behalten darf?

Kann das wirklich sein?

Gut ich weiß, die Kinder werden mit angerechnet aber das er den großen Teil bekommt verstehe ich nicht. Er arbeitet Vollzeit. Noch bezahlt er keinen Unterhalt an mich, dies ist aber beantragt.

Die Düsseldorfer Tabelle sagt da was anderes aus.

Wer kennt sich aus?

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Hallo,

das ist kompletter Blödsinn. Du bezahlst Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle und das wars. Diesen Unterhalt sollten Dir Deine Kinder wert sein.

Du bekommst wirklich einen Job mit so einem hohen Einkommen? Sorry, aber bei so viel Blauäugigkei und Uninformiertheit, wie Du sie hier in Dingen an den Tag legst, die in Deinem ureigensten Interesse sind, kann ich mir das fast gar nicht vorstellen.

Lg, Cinderella

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Ihr lebt nicht erst seit gestern getrennt.
Wie kann man trotzdem so uninformiert sein?
Warum sollte dein Mann so viel Geld von dir bekommen?
Weißt du, was Selbstbehalt ist? Das ist der Mindestbetrag, den du behalten dürftest, wenn du wenig Geld verdienst und Unterhalt zahlen musst.
Da du aber von deinem Gehalt locker den Unterhalt zahlen kannst, bleibt dir natürlich der Löwenanteil deines Gehaltes.

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Wir sind seit 6 Jahren getrennt, aber den Unterhaltsvorschuss hat er erst am 27.12.12 eingereicht.

Wir hatten ausgemacht, dass jeder auf seinen Teil verzichtet. Doch nun ist sein Auto Schrott und er möchte Geld dafür sehen.

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Hallo,

wer hat dir denn so einen Schwachsinn erzählt? 950 Euro sind der Mindest-Selbstbehalt bei einem verdienenden Unterhaltspflichtigen. Anhaltspunkt ist die Düsseldorfer Tabelle. Du zahlst Unterhalt für deine Zwillinge. Wie viel errechnet sich aus deinem bereinigten Netto-Einkommen. Dein Ex muss Unterhalt an die anderen beiden Kindern zahlen, wobei Aubildungsvergütung angerechnet wird. Euch steht doch dann gegenseitig kein Unterhalt zu, wenn beide arbeiten und keine Kinder unter 3 betreuen. Im Endeffekt werdet ihr wahrscheinlich jeweils ähnlich viel an den anderen zahlen müssen. Es darf zwar nicht gegengerechnet werden, aber wenn beide an den anderen überweisen hebt es sich dann doch wieder auf.

LG

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>>>wer hat dir denn so einen Schwachsinn erzählt?<<<

Ich denke, die Dame vom Amt hat ihr keinen Schwachsinn erzählt, sondern die TE hat entweder nicht richtig zugehört oder es nicht verstanden.

Prinzipiell ist die Sache mit dem Selbstbehalt kein Schwachsinn, für den, auf den es zutrifft.

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Hallo, das stimmt doch auch nicht. Angenommen sie verdient dann doppelt so viel wie er, dann zahlt sie trotz der beiden bei ihr lebenden Kinder doch immer noch gut was an ihren man. Und ich denke wir reden hier von Unterhalt und nicht Unterhaltsvorschuss oder?

Angenommen die Zwillinge sind unter 5 das wären dann 1016€ an ihren Ex. Sie bekommen ihrem Ex angenommen er verdient 2500€ und Kinder sind volljährig 1124€ abzgl. sagen wir mal 450€ Ausbildungsvergütung sind 674€ (wobei ich keine Ahnung habe wie genau das angerechnet wird). Dann bekommt er ja noch 342€ von ihr?

Kann das in etwa hinhauen?
Also von Mindestbehalt braucht man bei diesen Gehältern sicher nicht sprechen, da müsste sie schon ein Paar Kinder mehr bei ihm lassen.

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Also irgendwie blicke ich nicht durch#kratz

Dein Ex hat Zwillinge, sind es seine oder sind es eure?
Was für eine Dame bezahlt deinen Ex Unterhaltsvorschuss? Für wen ist der, für dich und die anderen beiden? Bekommt dein Ex UHV weil du durch ALG2 keinen Unterhalt zahlen kannst? Wieso bezahlt er keinen Unterhalt aber du sollst von 5.000€ 4.000€ an ihn verlieren?

Irgendwie ergibt das ganze keinen Sinn#kratz
Hab noch nie gehört das jemand 4.000€ Unterhalt bezahlen soll

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naja....letztens wollte das Amt 360€ monatlich von Dir haben, was für Dich angesichts des jetzt plötzlich erreichbaren Gehalts lächerlich sein dürfte.

Reden wir denn ernsthaft von 5000€ netto?

Wenn das brutto ist, paßt es doch.

Du bist unterhaltspflichtig für die kleinen und barunterhaltspflichtig für das 18 jährige Kind, das Kind dazwischen wird auch normal mitgerechnet. Grob überschlagen ist damit dann auch dein Gehalt bis auf den Selbstbehalt so gut wie weg, wenn Du auch real ja zumindest das Geld für das jüngere Kind, das bei Dir lebt, trotzdem in der Tasche hast.

Der Selbstbehalt ist ab diesem jahr übrigens 1000€

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>>>Grob überschlagen ist damit dann auch dein Gehalt bis auf den Selbstbehalt so gut wie weg, <<<

Das ist ja wohl Unfug.

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findest du?

was bleibt denn netto von 5000€ brutto über?

ca. 2800€

macht Unterhaltsbeträge: 18 J. 402€, 15 Jahre 420, 10 Jahre 342 x2= 1506

bleiben ca 1300, also ca. 300 € mehr als der Selbstbehalt für sie selber...also fast bis zum Selbstbehalt...rechnerisch in ca. Beträgen
Praktisch wenn der 18 jährige zu Hause wohnt und es nicht einfordert dann halt doch nur 684 zu zahlen.

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mich würde wirklich interessieren, bei welchem Job du 5.000 Euro netto verdienst, denn du auch noch mit "zähnen wie ein Monster" dein Zitat!

ausüben kannst.

und dann weißt du nichts über selbstbehalt und unterhaltsHöhen?

sorry, aber Ca 9.000 brutto kaufe ich dir nicht ab. das sind Führungspositionen, die bekommt man nicht nach arbeitslosigkeit.

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Ich meine mich an ihren früheren Beitrag erinnern zu können. Ich glaube, sie wollte sich selbstständig machen oder so#gruebel

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stimmt, aber 5.000 netto ist ja so oder so eine hohe Summe...

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Wenn ihr vier Kinder habt und jeder von euch hat zwei, dann muss dein Mann für die zwei 10 Jährigen von dir Unterhalt bekommen und du von ihm für den 15 Jährigen. Für den 18 Jährigen müsst ihr euch den Unterhalt teilen, weil ab 18 auch die Mutter unterhaltspfichtig ist für die Kinder, die bei ihr leben.

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Blödsinn.

Wende dich an eine Anwältin.

Der Selbstbehalt liegt bei Personen die arbeiten für kindesunterhalt bei 1050 Euro. Da kommst du aber gar nicht hin.

Kuck mal in die Tabelle, den Betrag nimmst du mal 2.

Dein ex hat keinen Anspruch auf Unterhalt, da er mit 2 10-jährigen einer Arbeit nachgehen kann und das ja auch tut.

Gruß

Manavgat