Hallo ihr lieben,
mein Freund ist noch verheiratet. Im Juli ist das Trennungsjahr rum, seine Frau hat die Scheidung bereits eingereicht.
Jetzt kam gestern vom Amtsgericht ganz viel Papierkram bzgl. der Scheidung. Darin geht es auch um den sogenannten Versorgungsausgleich.
ich komm da allerdings nicht ganz mit...
Die beiden haben am 27.02.2009 geheiratet, keine Kinder.
Er war immer berufstätig, sie hat die erste Zeit noch gearbeitet, war und ist immernoch AU.
Eine Zeitlang wollte sie auch einfach nicht arbeiten gehen.
Warum muss der Mann dann seine Rentenansprüche mit ihr teilen, wenn er doch als alleinverdiener alles für die Familie getan hat?
Genauso bekommt Sie ALG II und hat Gerichtskostenbeihilfe beantragt, wobei Sie fast genauso viel ALG bekommt, wie mein Freund verdient. Und er arbeitet jeden Tag 9 Stunden....er würde keine Beihilfe zu den Kosten bekommen.
Außerdem hat er noch den Kredit abzuzahlen, weil beide damals Schulden gemacht haben, weil sein Einkommen irgendwie nicht gereicht hat.
Haben es sich eben zu gut gehen lassen...
Hat jemand von euch vielleicht erfahrungen damit? Auch wie eine Scheidung dann abläuft?
Wie lange kann es jetzt noch bis zu einem Gerichtstermin dauern?
Langsam zerrt das Thema Scheidung ganz schön an meinen Nerven, und ich bin froh wenn es rum ist!
Lg
Versorgungsausgleich
Wenn Beide keine Kinder haben, warum lassen sie dann den Versorgungsausgleich nicht beim Notar machen oder abgetrennt vom Scheidungsverfahren regeln?
Wenn man eine "Scheidungsfolgen-Vereinbarung" beim Notar macht, muss die aber noch einmal ein Jahr ruhen, um unanfechtbar gültig zu sein.
Sonst wird während im Scheidungsablauf trotzdem der Richter den Versorgungsausgleich erneut berechnen lassen. Das weiß ich, weil ich mit meinem Noch-Mann gerade beim Notar war.
Außerdem gibt es den Notarvertrag auch nicht gerade für lau...
In diesem Fall, bei der relativ kurzen Ehe und wahrscheinlich nicht enorm hohem Verdienst, ist das mit dem Notar wohl eher sinnlos.
Gruß und alles Gute
Savina
Er teilt ja nicht seine Rentenansprüche. Es wird ausgerechnet, wieviel ihr für die gemeinsamen Jahre zusteht. Das kann bei den geringen Verdiensten und 4 Jahren Ehe nicht die Welt sein - also locker bleiben
Wie lange das noch dauert, hängt davon ab, wann der Versorgungsausgleich ausgerechnet ist und wann dann ein Termin am zuständigen Amtsgericht frei ist.
Dass er an einem Kredit abzahlt ist ja nun mal seine eigene Schuld gell ?
Lichtchen
Hallo,
zur Rentenversicherung...das gehört zum Zugewinnausgleich in der Ehe...habe ich auch durch, kann man aber auch außerhalb des Scheidungsverfahrens regeln, wenn beide sich darauf einlassen.
Zur Prozesskostenhilfe: Wenn er wirklich nicht so viel verdient, dann steht ihm die auch zu, er muss halt nur den Antrag stellen. Ggf. wird er Raten zahlen müssen oder eben gar nix, aber versuchen sollte er es auf jeden Fall.
Ich verdiene z.B. auch nicht schlecht und habe trozdem PKH bekommen und muss im Moment nix bezahlen, weil ich noch an meinen Ex Unterhalt zahle und der bis auf den Selbstbehalt runter geht.
Schulden, die beide gemeinsam in der Ehe gemacht wurden werden so z.B. auch beim Unterhalt berücksichtigt, auch, wenn nur einer der beiden dafür unterschrieben hat.
Ist bei mir genauso. Die Raten muss man auch beim Antrag für die PKH angeben, das wird alles berücksichtigt (ALLE Ratenzahlungen, Miete, Unterhalt, Strom, Versicherungen etc.)
Zum Ablauf der Scheidung:
So, wenn ihr dann die Kontenklärung mit der Rentenversicherung durch habt, soll heißen die noch nicht geklärten Zeiten wie. z.B. Lehre, Schulbesuch nach dem 16. Lebensjahr etc der Rentenversicherung nachgewiesen habt (z.B. durch Zeugnisse, Ausbildungsvertrag etc.), dann kommt irgendwann von der Rentenversicherung die Feststellung der erworbenen Anwartschaften und eine Empfehlung für das Amtsgericht.
Dann bekommt ihr den Termin für die Anhörung in Sachen Scheidung (6-8 Wochen dauert das nach der Kontenklärung). Da geht ihr hin mit Anwalt und dann werdet ihr gefragt, ob ihr mit dem Versorgungsausgleich einverstanden seid.
Dann die Frage, die ihr auch bei der Eheschließung bekommen habt, nämlich ob ihr wollt (also geschieden werden) und dann noch, ob auf Rechtsmittel verzichtet wird oder nicht (wenn ja ist die Scheidung sofort gültig, ansonsten dauert es noch mal 6 Wochen).
Das war es dann. Vor Gericht ist es eine Sache von 10 min. Das Protokoll mit dem Urteil kommt dann 1-2 Wochen nach Rechtskraft. Damit kann man dann noch alle anderen Sachen klären. Z.B. Versicherungen, die auf beide laufen etc.
Ähnlich wie bei der Eheschließung nur andersrum
Ich hoffe du bist jetzt etwas schlauer,
Liebe Grüße,
Tiana