Ich weiß, dass mein Thema nicht in dieses Forum gehört, ich muss das anonym schreiben
Wer kennt sich hier mit Ladendiebstahl und den Folgen aus?
Folgende Situation: Mein Sohn, gerade 14 geworden, war mit seinem Kumpel auch 14 (der mir eigentlich hoch anständig vorkam und auch seine Eltern sind sehr fürsorglich und sehr nett) unterwegs. Jedenfalls sind sie irgendwann in einen hiesigen Supermarkt gegangen und der Kumpel meines Sohnes hat sich einen Schokoriegel eingesteckt und ging ohne zu bezahlen. Mein Sohn hat versucht es ihm auszureden, dieser sagte dann aber, dass da gar nichts passieren kann und ging zielstrebig zur Kasse um durch diese, ohne zu bezahlen, durch zu gehen. Die Kassiererin hatte die beiden beobachtet und sprach dann auch den Jungen an, der rannte dann aber weg. Mein Sohn blieb kurz stehen und nachdem die Kassiererin zu ihm nichts sagte, ging er seinem Kumpel hinterher.
Naja, lange rede kurzer Sinn, irgendwie kam der Name vom Kumpel raus und der Supermarkt meldete es der Polizei. Die haben dann bei seinen Eltern angerufen und er musste zur Aussage kommen. Er stritt alles ab, worauf die Polizei ihn darauf aufmerksam machte, dass es Videoaufnahmen gibt. Auch wollten sie wissen, wer bei ihm war, er gab dann Name und Telefonnummer von uns an.
Heute bekam ich dann den Anruf, dass mein Sohn morgen zur Aussage kommen soll, man sagte mir nur "es wurde eventuell etwas geklaut und mein Sohn war dabei".
So und nun hat mein Sohn heftige Angst, dass er bestraft wird, weil er eben dabei war, auch wenn er selbst nichts geklaut hat. Wie sieht es aus, mit welchen Konsequenzen müssen wir nun rechnen, wenn mein Sohn morgen natürlich die Wahrheit sagt?
Meiner Meinung nach gilt hier eben die Regel "mitgehangen, mitgefangen"!
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.
Lg
Hiiiiiillllllfffffeeee Diebstahl
hallo!
ich bin zwar juristisch nicht so gut informiert, aber er hat ja nichts gemacht. demnach denke ich ,dass das keine konsequenzen für deinen sohn mit sich bringen wird. zumindest keine rechtlichen.
Mach dir keine Sorgen! Wir hatten fast exakt den gleichen Fall bei uns. Mein .Sohn war damals auch 13 oder 14 und ging mit einem Schulkameraden in den Supermarkt. Mein Sohn hatte einen Rucksack dabei und der Schulkamerad fragte ihn, ob er seine Jacke hineinpacken dürfe. Unser Sohn war einverstanden unter der Bedingung, dass der andere dann aber den Rucksack selber tragen solle.
Kurz vor der Kasse hat der andere Junge dann Zigarillos o. ä. eingepackt. Mein .sohn kam dazu und sprach ihn noch an. Es wurde aber verneint, etwas eingepackt zu haben. Mein Sohn bezahlte dann seine Waren und beide gingen durch die Kasse.
Und da erwartete sie schon der Detektiv. Er wollte in den Rucksack sehen, den der Schulkamerad noch in der Hand hatte. Der Klassenkamerad teilte dann mit, dass es gar nicht sein .Rucksack sei und dieser unserem Sohn gehöre. Es gab einiges Hin und Her. Die Polizei wurde gerufen und wir dorthin bestellt damit wir unseren Sohn abholen sollten. Der Detektiv war unmöglich und wetterte los, die beiden würden sicher nicht zum ersten Mal stehlen usw. Es wurde sofort ein Hausverbot für beide Jungen von 12 Monaten ausgesprochen.
Wir wurden dann auch auf die Wache bestellt. Unser Sohn schilderte den Vorfall. Und auch dass er nicht gesehen habe, wie der andere die Sachen einsteckte. Der Detektiv konnte auch nicht bezeugen, dass beide daran beteiligt waren, weil er eben auch nur den anderen Jungen gesehen hat und unser Sohn irgendwann dazu kam.
Die Polizisten waren sehr nett. Sie nahmen die Aussage auf und entließen uns. Für unseren Sohn war es ein gehöriger Schreck. Zumindest hat er gelernt, dass man sich sofort von solchen Menschen distanzieren muss. Bzw. dass man aufpassen muss, was andere Begleiter Verdächtiges unternehmen und wie man dann am besten selbst reagiert.
Es gab keine Strafe und kein Verfahren. Allerdings galt das Hausverbot für den Supermarkt obwohl unser Sohn nachweislich gar nicht schuldig war. So hat er was fürs Leben gelernt!
Macht euch keine Gedanken!
Er muss bestimmt nur als Zeuge aussagen, weil der Andere ja alles abstreitet. Wenn es Videoaufnahmen gibt, dann belegen die ja auch, dass er nur dabei war, aber nichts gemacht hat. Also, da kann gar nichts geschehen, keine Angst, er macht da seine wahrheitsgemäße Aussage und dann war es das! Da wird ihm keiner den Kopf abreißen!
Nimm es positiv: Die Angst, die er jetzt hat, wird ihn davon abhalten, je selbst zu stehlen! Eine bessere Erziehungsmaßnahme kann man sich nicht wünschen!
Da passiert überhaupt nichts!
Dein Sohn geht dahin, da er ja NACHWEISLICH beim Vorfall mit anwesend war (das waren andere Kunden auch und könnten ggf. auch zu einer Aussage bei der Polizei geladen werden).
Er geht dahin, sagt genau das aus, was gewesen ist (also das, was du uns hier auch erzählt hast, falls es die Wahrheit ist ) und fertig ist...
Die Polizei kann vorladen. Aber man muss nicht hingehen!
Gruß
Manavgat
Hallo,
beim ersten Mal passiert nichts. Beide sollten sich schriftlich bei dem Ladeninhaber entschuldigen und eine Kopie des Schreibens mit zur Polizei nehmen. Das wird reichen. Die Sache wird eingestellt. Dein Sohn muss seine Aussage machen und die Wahrheit sagen.
Ich denke, die Tatsache, das man doch erwischt wird, ist schon Denkanstoss genug, dass sich sowas nicht wiederholen wird.
Alles Gute
Caterina
beim ersten Mal passiert nichts. Beide sollten sich schriftlich bei dem Ladeninhaber entschuldigen und eine Kopie des Schreibens mit zur Polizei nehmen
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Warum und wofür sollte sich ein Unschuldiger für eine Tat entschuldigen, die er nicht begangen hat? Würdest du das tun, wenn man dir unterstellt, einen Lippenstift geklaut zu haben? Das vermittelt beim Ladeninhaber eher den Eindruck eines Schuldeingeständnisses! Und genau davon rät sogar jeder Anwalt ab. Selbst wenn man schuldig ist (egal ob Verkehrsunfall, fahrlässige Körperveletzung etc.). Man soll sich ruhig verhalten und ggfl. die Verhandlung abwarten und dann bzw. dabei Reue zeigen. Alles andere käme einem Schuldeingeständnis gleich.
Entschuldingst du dich auch immer für dinge die du nicht getans hast ?
Da passiert nichts.
Wichtiger Hinweis: dein Sohn muss dieser Vorladung nicht! Folge leisten.
Auch wenn die Polizei vorbeikommt, dann muss er nichts zur Sache sagen. Nur ein Gericht kann ihn wirksam als Zeuge bestellen. Ich würde auch nicht von ihm verlangen, dass er seinen Freund in die Pfanne haut!
Gruß
Manavgat
Das ist nicht ganz richtig. Ladungen der Staatsanwaltschaft muss ebenso nachgekommen werden. Wenn man z.B. auf staatsanwaltschaftliche Weisung zur Polizei vorgeladen wird, muss man hin.
Wofür soll dien Sohn bestraft werden wenn er nnichts getan hat?
Das wäre ja mehr als widersinnig...