Hi,
mein Partner und ich sind nicht verheiratet und das wird wohl auch so bleiben.
Nun möchten wir dennoch so einiges regeln wie z.B., dass wir auskunftsberechtigt sind bei einem Unfall, Intensivstation, Entscheidungsträger usw...
Müssen wir das notariell beglaubigen lassen oder genügt es, hier ein beiderseits unterschriebenes Dokument zu hinterlegen?
Was muss das alles rein? Oder genügt ein alles umfassender Satz?
In unseren Handys haben wir uns gegenseitig als ICE-Notfallnummer hinterlegt.
Aber das berechtigt mich ja nicht über die Erstinformation hinaus.
Also, bitte her mit euren Ratschlägen. Danke.
Nicht verheiratet - wie offizielle Dinge regeln?
Eine gute Denkanregung. Danke dafür.
Ich denke, ich besorge mir ein Buch, sowas in der Art
http://www.amazon.de/Rechtsfragen-nichtehelichen-Zusammenlebens-Ratgeber-verschiedengeschlechtliche/dp/342350613X/ref=pd_sim_14_3/278-8778616-6369236?ie=UTF8&refRID=1N5SAXMSJHZ3778F15M2
So eine Vereinbarung geht ohne Notar.
Bei Krankheit: Besuchsrecht, Auskunft und Entscheidungsmöglichkeit der Behandlung, wenn der Partner nicht in der Lage ist.
Im Todesfall die Regelung der Bestattung.
Eventuell Vollmachten für Bank (muss bei der Bank gemacht werden) und Behörden.
Einfügen, dass bei einer Trennung alles aufgehoben ist.
Oh danke, dass hilft ja schonmal weiter.
Wie nennt man denn solch ein Dokument?
Ich bzw. wir würden das in doppelter Ausführung erstellen und hinterlegen.
Doch sollte es schon Hand und Fuß haben, um im Härtefall ernst genommen zu werden.
"Es werden folgende Vereinbarungen getroffen"
..........
Name, geb. am .. wohnhaft..
Beide mit Datum unterschreiben
Meine Eltern beschäftigen sich gerade mit dem "was ist wenn" und haben mir schon mal Lesestoff vom VdK in die Hand gedrückt.
Es gibt einmal die Vorsorgevollmacht und/oder die Betreuungsvollmacht. Außerdem ist eine Patientenverfügung sinnvoll. Alle diese Formular und die Infos dazu gibt's auch als Download.
Ich muss mich da aber auch noch genauer reinlesen.
Wir wollen das für uns auch so regeln, denn wir sind auch nicht verheiratet und werden das auch so belassen.
Ich habe das jetzt so aufgesetzt und lasse das von uns beiden sowie von zwei Zeugen unterzeichnen:
Vereinbarung und Härtefallregelung in eheähnlicher Gemeinschaft zwischen Frau djbfjsbfjxbvbdnv (geb. fxjbg) und Herrn dbxjvbjsöäbjäg; beide wohnhaft im:
nxdmdfn 86, 12335 djnvjsdöb
Hiermit erklären sdnbg jä, geb. 01.01.1975 in Frankfurt am Main und cxnväsbg, geb. 01.01.1976 in dfdfbdsf, dass sich beide Parteien (nachfolgend als "Vertrauensperson" bezeichnet) aus freien Stücken in einer eheähnlichen Gemeinschaft befinden.
Beide Vertrauenspersonen wünschen absolutes und uneingeschränktes Auskunfts- und Zugangsrecht im Falle eines Unfalls und einem damit verbundenen Klinikaufenthalts. Die Art der Klinik und/oder Station dabei ist unerheblich.
Des Weiteren ist die jeweilige Vertrauensperson befugt, Entscheidungen über medizinische Maßnahmen jeglicher Art zu treffen, sofern die betreffende Vertrauensperson dazu ausserstande ist.
Ebenso erhalten beide Vertrauenspersonen uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Dokumenten, Konten und offiziellen Belangen. Ausserdem steht der verbleibenden Vertrauensperson das Recht zu, Konten, Versicherungen, Wohnung, PKW, etc. zu kündigen bzw. aufzulösen und abzumelden.
Die Vertrauensperson darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In - und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen.
Die jeweilige Vertrauensperson entbindet ihr Gegenüber vom Postgeheimnis.
Die jeweilige Vertrauensperson darf jene Vertrauensperson, welche dazu ausserstande ist, zu jeder Zeit bei Gericht und/oder Prozesshandlungen vertreten.
Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen.
Oben genannte Ausführungen und nötige Entscheidungen werden ausdrücklich und final vom "verbleibenden" Partner (Vertrauensperson) getroffen.
Die Vertrauensperson darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen.
Die Regelung, welche Art der Bestattung im Todesfall gewünscht ist, wird ausdrücklich von der verbleibenden Vertrauensperson getroffen.
Im Falle einer Trennung ist dieses Dokument wertlos.
Hat hier jemand noch Tips, Anmerkungen.....?
Lass das vom VDK oder nem Notar sichten ob das rechtlich haltbar ist.
Am besten die Vordrucke nehmen Vorsorgevollmacht / Betreuungsvollmacht / Patientenverfügung (ohne diese sind alle anderen Vereinbarungen Null und nichtig im Notfall im Krankenhaus) diese ausfüllen und das ganze beim Notar beglaubigen lassen und dann alle 2 Jahre neue Unterschrift drauf und schauen obs noch zu den Familien Umständen passt.
Ich würde sowas als Laie niemals so machen ohne das jemand vom Fach das gesichtet hat.
Denn alles was abgesegnet wurde von einer Amtsperson kann nur schwer angefochten werden im Ernstfall die der Notar auch prüft ob ihr Geschäftsfähig seid (also im Vollbesitz Eurer geistigen Kräfte)
Ist sogar die Aussage von meinem Vater (macht Vermögensplanung und Beratung seit über 30 Jahren) und meiner Mutter die im Notariat arbeitet
Ich habe so eine Patienten- und Versorgunsvollmacht von bzw. für meine Mutter. Selbst als Kind bekommt man keine Auskünfte oder darf etwas alleine entscheiden. Das ist ja bei einer Partnerschaft nicht anders. Wir haben diesen Vordruck verwendet:
http://www.mjv.rlp.de/binarywriterservlet?imgUid=30449f74-a874-8013-3e2d-cf9f9d3490ff&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
Da könnt Ihr Euch ja gegenseitig einsetzen. Für die Bank brauchst Du aber noch eine zusätzliche Vollmacht, soweit ich weiß. Die hatte ich aber sowieso schon für meine Mutter.
Ganz wichtig ist der Satz "über den Tod hinaus". Sonst könntest Du, im Ernstfall, noch nichtmals die Bestattung organisieren....
LG
Martina75
Jo, bis du das mal alles geregelt hast, dass es hinterher auch passt und alle relevanten bereiche abdeckt, das dauert und kostet Nerven.
Dann brauchst du den Wisch tatsächlich mal und dann stekcne doch Formfehler drinnen...
Oder du musst stundenlang erklären was das ist
oder du hast das verloren bzw. verlegt / einfach im Bedarfsfall nicht zur Hand, hast es ja jahrelang nicht gebraucht
Ist alles Murks, heiratet einfach kurz standesamtlich und gut ist. Könnt ja Gütertrennung vereinbaren wenns ums Geld geht.